Lebenswerk zu verkaufen

Mittelständler sollten für ihre Nachfolgeregelung viel Zeit einplanen

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D.A.S. Rechtsschutzversicherung – Schritt für Schritt zur optimalen Unternehmens-Nachfolge

Studien zufolge fällt jedes Jahr in rund 70.000 Familienunternehmen in Deutschland ein Eigentümerwechsel an. Meistens müssen sich die Inhaber aus Altersgründen von ihren Betrieben trennen. Wenn es unter den eigenen Nachkommen keinen Nachfolger gibt, bleibt meist nur eine Lösung: der Verkauf des Unternehmens. Was Mittelständler bei den Vorbereitungen für einen Verkauf beachten sollten, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Wenn die Kinder das Erbe nicht wollen
Das eigene Unternehmen an ein Mitglied der Familie weiterzugeben, am besten an eines der Kinder – das ist nach wie vor die Wunschvorstellung der meisten Mittelständler. Doch immer häufiger müssen sie anderswo nach einem Nachfolger suchen. Denn längst nicht alle Unternehmerkinder sind noch bereit, den familieneigenen Betrieb fortzuführen: In fast jedem zweiten Fall bleibt die Firma nicht im Familienbesitz – und das bei bundesweit jährlich 70.000 kleinen und mittelständischen Betrieben, die vor einer Unternehmensübergabe stehen. „Damit dieser Prozess für alle Beteiligten – Unternehmer und Angestellte – ohne böse Überraschungen abläuft, ist eine frühzeitige Vorbereitung entscheidend“, rät Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Wichtig ist, ausreichend Zeit für die Vorbereitung der Übergabe einzuplanen: Experten gehen davon aus, dass die Planung der Nachfolge fünf bis zehn Jahre in Anspruch nimmt. Unternehmer können sich bei dem Prozess von Anfang an professionell beraten lassen. Ansprechpartner gibt es bei den Industrie- und Handelskammern oder Fachverbänden.

Der erste Schritt: eine Bestandsanalyse
Der erste Schritt ist eine genaue Analyse der Bestandssituation. „Je klarer ein Betrieb strukturiert ist, umso besser lässt er sich verkaufen“, betont die D.A.S. Expertin. Zu der Bestandsaufnahme zählen sein aktueller Status, seine Organisationsstruktur, die Finanzen, Marktchancen und -risiken sowie Unternehmensziele. Entscheidend ist zudem die Unternehmensstrategie, da potenzielle Käufer insbesondere auf unternehmerische Wachstumschancen und Wettbewerbsvorteile achten.
Unter Umständen stellen die Beteiligten im Rahmen dieser Analyse fest, dass das Unternehmen erst einmal in einen verkaufsfähigen Zustand gebracht werden muss. Der Zeitaufwand hierfür kann unterschiedlich ausfallen: Restaurierungen wie beispielsweise ein Neuanstrich des Betriebsgebäudes lassen sich noch relativ zügig umsetzen. Aufwändiger wird es, wenn ein organisatorischer Umbau nötig ist, zum Beispiel die Trennung von unrentablen Unternehmensteilen oder die Aufspaltung des Betriebs in mehrere Gesellschaften. Auch an personelle Maßnahmen ist zu denken – manche Investoren legen Wert darauf, dass die Geschäftsführung so besetzt ist, dass es auch ohne den bisherigen Inhaber nahtlos weitergehen kann.

Keine Illusionen beim Verkaufspreis
Eine profunde Bestandsanalyse kann großen Einfluss auf die Höhe des Kaufpreises haben. Denn: „Viele Mittelständler überschätzen den Wert ihres Unternehmens, weil ihr Herzblut in den Betrieb geflossen ist“, weiß Anne Kronzucker. „Käufer dagegen versuchen, die Zukunftsaussichten nüchtern einzuschätzen.“ Daher kann es hier zu sehr unterschiedlichen Sichtweisen kommen. Grundsätzlich gilt: Es gibt keinen objektiv richtigen Preis. Sinnvoll ist daher, sich von einer Fachperson über die möglichen Bewertungsmethoden informieren zu lassen. Zunächst sollte der reine Sachwert des Unternehmens ermittelt werden, einschließlich des Inventars, der Maschinen und des Fuhrparks sowie möglicher betrieblicher Immobilien. Für den Käufer steht jedoch im Vordergrund, was seine Investition abwerfen wird – einige Bewertungsverfahren legen daher den Schwerpunkt auf die Umsätze der letzten Jahre. Zu berücksichtigen sind auch das Einzugsgebiet und die Konkurrenz-Situation. Verkaufswillige Mittelständer dürfen zudem nicht vergessen, dass Altlasten, Schulden, Steuern und Garantien den Wert des Betriebes mindern. Erst wenn diese Bewertung abgeschlossen ist, kann ein realistischer Preis festgelegt werden.

Was gehört in den Kaufvertrag?
Wie bei allen Verkäufen, spielt der Inhalt des Kaufvertrages eine große Rolle. „Denn ungenaue Angaben oder fehlerhafte Vertragsformulierungen können noch Jahre später zu Forderungen an den ursprünglichen Inhaber führen“, warnt die D.A.S. Rechtsexpertin. Zu den wichtigen Inhalten eines Kaufvertrags gehören: Eine vollständige Aufzählung dessen, was genau verkauft wird – wie beispielsweise Werkzeugmaschinen – sowie sämtliche Verbindlichkeiten und offene Forderungen. Dazu kommen alle Informationen zu Patenten, Warenzeichen und gewerblichen Schutzrechten. Auch eine Übersicht bestehender Versicherungen sollte nicht fehlen. Weitere wichtige Vertragspunkte sind eventuell bestehende Miet- und Arbeitsverträge. Denn laut Paragraph 613a des BGB gehen alle Arbeitsverhältnisse automatisch auf den Käufer über. Zu diesen aufgezählten Punkten kommen natürlich noch individuelle und firmenspezifische Vereinbarungen.
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

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Checkliste:
Schritt für Schritt zur optimalen Unternehmens-Nachfolge
– Empfehlenswert ist eine professionelle Beratung von Beginn an, z.B. durch die Industrie- und Handelskammern oder Fachverbände.
– Zunächst ist eine genaue Analyse der Bestandssituation notwendig. Dazu gehören:
–> Finanzstatus
–> Organigramm
–> Marktentwicklung
–> Analyse der Stärken und Schwächen
–> Unternehmensziele
–> Wachstumschancen
– Wichtig ist, eine überzeugende Strategie und die Zukunftsaussichten darlegen zu können.
– Bei der Bewertung des Unternehmens spielen folgende Punkte eine Rolle:
–> Der reine Sachwert, inkl. Inventar, Maschinen und Fuhrpark
–> Umsätze der vergangenen Jahre
–> Einzugsgebiet und Lage
–> Konkurrenzsituation
–> Altlasten, Schulden, Steuern und Garantien
– Zu den wichtigsten Punkten des Kaufvertrages gehören:
–> Aufzählung aller Gegenstände, die mit der Firma verkauft werden, z.B. Maschinen
–> Verbindlichkeiten und offene Forderungen
–> Patente, Warenzeichen, gesetzliche Schutzrechte
–> Bestehende Versicherungen
–> Miet- und Arbeitsverträge
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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