Prozess: Gericht erhält umfassenden Einblick in Hackfleisch-Produktion bei Tönnies

Vor-Ort-Termin in Rheda-Wiedenbrück: Produktionsprozess für gemischtes Hackfleisch vorgestellt / Komplexe Abläufe bei industrieller Produktion

Rheda-Wiedenbrück, 01.06.2011 – Das Verfahren vor dem Landgericht Essen gegen den Firmeninhaber sowie inzwischen noch neun leitende Angestellte der Firma Tönnies wurde heute am Stammsitz des Unternehmens in Rheda-Wiedenbrück fortgeführt. Die Unternehmensverantwortlichen nutzten den Vor-Ort-Termin, um dem Gericht und der Staatsanwaltschaft den kompletten Produktionsprozess des gemischten Hackfleisches im Detail vorzustellen.

Von der Rohstoffzuführung aus dem Hochregallager, über die Bereitstellung im Kühlhaus, die Verwiegung und Mischung des Fleisches sowie die obligatorische Fettanalyse, bis hin zur Zuführung in die Hackfleischlinie, in der das Produkt letztlich portioniert und abgepackt wird, wurden die komplexen Abläufe exakt nachverfolgt. Dabei wurden auch alle relevanten Änderungen der Produktionsschritte seit Beginn der industriellen Produktion von gemischtem Hackfleisch bei Tönnies im Jahre 2002 nachgezeichnet. Das Gericht erhielt eingehende Erläuterungen zu den wesentlichen Entwicklungsschritten und den kontinuierlich verbesserten technischen Möglichkeiten sowie den umfangreichen Erfahrungen, die das Unternehmen und die Verantwortlichen als Vorreiter der industriellen Hackfleischproduktion in den letzten neun Jahren gesammelt haben.

Ziel des Unternehmens bei der Vor-Ort-Besichtigung war es aufzuzeigen, dass eine systematische Minderung des Rindfleischanteils in der Produktion des gemischten Hackfleisches nie erfolgte – und stattdessen die gesamte Produktion und das Handeln aller Mitarbeiter schon immer darauf ausgerichtet waren, im Interesse von Kunden und Verbrauchern eine kontinuierlich erstklassige Produktqualität zu gewährleisten.

Dem Gericht und der Staatsanwaltschaft wurden die komplexen Abläufe in der industriellen Hackfleischproduktion in allen Arbeitsschritten sichtbar gemacht, um aufzuzeigen, warum es grundsätzlich produktionstechnisch nicht möglich war, einen Rindfleischanteil von exakt 45 Prozent je Packung und gleichzeitig die vom Gesetzgeber geforderten maximalen Werte bezüglich Fettgehalt und Bindegewebseiweiß zu realisieren. Beprobungen bei Hackfleisch-Produkten anderer Hersteller im Laufe des Verfahrens wie auch die Erfahrung aus jedem Fleischerfachgeschäft hatten diese Einschätzung bestätigt und gezeigt, dass in jedem Falle der Rind- und Schweinefleischanteil in gemischtem Hackfleisch stark variierte.

Gleichzeitig konnte beim Vor-Ort-Termin in allen Teilschritten nachvollzogen werden, dass zu jeder Zeit alles technisch Mögliche unternommen wurde, um den Anteil des Rind- und Schweinefleisches so nahe wie möglich an die deklarierten Werte zu bringen und dabei das Überschreiten der 50 Prozentgrenze beim Rindfleisch auszuschließen, damit man in keinem Fall gegen die dann geltende Rindfleischkennzeichnungsverordnung verstößt.

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