RWE Supply & Trading GmbH implementiert den Commodity Trader von Cirquent

München (pressrelations) –

RWE Supply Trading GmbH implementiert den Commodity Trader von Cirquent

* Cirquent Commodity Trader: Mit der RWE Supply Trading GmbH setzt jetzt auch das führende Unternehmen im europäischen Energiehandel auf das universelle Handels- und Quotierungs-Frontend.

* Homogene Gesamtprozesse: Der Cirquent Commodity Trader konsolidiert eine Vielzahl verschiedener Handels-Frontends der einzelnen europäischen Energy-Commodity-Marktplätze.

* Maßgeschneiderte Benutzeroberfläche für Market Making: Unterstützung der Händler bei Erstellung, Eingabe und Überwachung der Preise (Quotes).

München, den 28. Oktober 2009 ? Modulare und flexibel anpassbare Market-Making- und Trading-Lösung für Teilnehmer an den europäischen Energy-Commodity-Marktplätzen: Mit der Handelstochter RWE Supply Trading GmbH des Energieversorgers RWE setzt jetzt auch ein führendes Unternehmen im europäischen Energiehandel den Cirquent Commodity Trader ein.

Immer mehr Händler im europäischen Energiehandel vertrauen auf den von branchenerfahrenen Cirquent Beratern entwickelten Commodity Trader: Das elektronische Tool bildet heute die Basis für individuell angepasste Handels- und Quotierungs-Frontends. Es wurde seit 2003 sukzessive um eine Vielzahl von Leistungsmerkmalen erweitert für den Einsatz an den großen europäischen Energiehandelsplattformen.

Gesteigerte Effizienz und Prozessqualität, weniger Schnittstellenpflege

Cirquent bietet mit dem Commodity Trader eine konsolidierte, intuitiv zu bedienende Handels- und Quotierungslösung für die einzelnen europäischen Commodity-Märkte, die zugeschnitten ist auf das jeweilige Produkt- und Leistungsportfolio von Energieunternehmen. Für die RWE Supply Trading GmbH hat Cirquent das leistungsfähige Trader Tool für die Nutzung am konzerninternen Marktplatz bei RWE erweitert.

Maßgeschneiderte Benutzeroberflächen unterstützen die Energiehändler durch vereinheitlichte und automatisierte Abläufe bei Eingabe und Überwachung der Quotes. Der direkte Nutzen: Die Händler profitieren von einer höheren Transparenz der Energiemärkte, von homogenen Gesamtprozessen und schnelleren Abläufen ? bei gleichzeitiger Reduzierung von Prozessfehlern. „Wichtig ist uns vor allem, dass man mit dem Commodity Trader auf einen Blick schnell erfassen kann, wenn bestimmte Preiskonstellationen im Markt aus dem Ruder laufen“, sagt Peter Krembel, Leiter des kontinentaleuropäischen Strom- und CO2-Handels bei der RWE Supply Trading.

Übersichtlichkeit und Schnelligkeit werden groß geschrieben: Da der Cirquent Commodity Trader Verbindungen zu unterschiedlichen Börsen aufbauen kann, arbeitet der Anwender lediglich mit einer Anwendung, statt mit einer Vielzahl von börsenspezifischen Handelsapplikationen.

Über die RWE Supply Trading GmbH
Die RWE Supply Trading GmbH ist ein führendes Unternehmen im europäischen Energiehandel und steuert die gesamte Aktivität von RWE an den internationalen Beschaffungs- und Großhandelsmärkten für Energie. Das europaweit aufgestellte Unternehmen agiert als Drehscheibe für alle handelbaren Commodities wie Strom, Gas, Kohle und Öl sowie mit Energiederivativen zur Absicherung von Preisrisiken. Außerdem gehört das Unternehmen mit einem Gas-Beschaffungsvolumen von rund 50 Milliarden Kubikmeter pro Jahr zu den führenden Unternehmen im europäischen Gasgeschäft. Nach der Akquisition von Essent durch RWE wird die Aktivität von Essent und RWE im Energiehandel und in der Gasbeschaffung zusammengeführt. Damit entsteht ein führendes Energiehandelsunternehmen in Europa und einer der stärksten Wettbewerber in der europäischen Gasindustrie.

Cirquent
Cirquent zählt zu den Top Ten im Ranking der führenden IT-Beratungs- und Systemintegrations-Unternehmen Deutschlands (Quelle: Lünendonk-Liste 2009). Mit mehr als 35 Jahren Erfahrung bietet Cirquent Consulting entlang der gesamten Wertschöpfungskette für Finanzdienstleister, Versicherungen, Fertigungs-, Automotive- und Telekommunikationsunternehmen.
Neben der branchenorientierten Strategie- und Prozessberatung gehören Konzeption, Integration und Implementierung von Technologien, die Geschäftsprozesse unterstützen sowie Betrieb und Wartung von IT-Systemen zum Portfolio. Ausgeprägte branchenspezifische Prozess-, Methoden- und Technologiekompetenz in Customer Management, Finance Transformation und Application Management bilden die Stärken des Unternehmens. Darüber hinaus profitieren die Kunden vom fundierten Know-how der hundertprozentigen Cirquent Tochter Silverstroke in den Bereichen Auto ID, Informationslogistik und Fernwartung. Cirquent berät führende Unternehmen wie BMW Group, Commerzbank, Münchener Rück oder T-Mobile Deutschland.
Cirquent, mit Hauptsitz in München, hat vier weitere Standorte in Deutschland und ist mit Niederlassungen in Österreich, der Schweiz und in Großbritannien vertreten. Mit rund 1.750 Mitarbeitern erzielte das Unternehmen 2008 europaweit einen Umsatz von 260 Millionen Euro. Ende September 2008 übernahm der in Tokio börsennotierte IT-Konzern NTT Data, eine Tochtergesellschaft der Nippon Telegraph and Telephone Corporation (NTT), 72,9 Prozent der Cirquent-Anteile. Die BMW Group bleibt mit 25,1 Prozent an Cirquent beteiligt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.cirquent.de.

Weitere Informationen:
Cirquent GmbH
Meike Leopold
Zamdorfer Str. 120
81677 München
Fon +49 89 9936-0
Fax +49 89 9936-1854
E-Mail: info@cirquent.de
Homepage: www.cirquent.de

Agenturkontakt:
HighTech communications GmbH
Heike Mittmann
Grasserstraße 1c
D-80339 München
Tel.: +49 89 500778-20
Fax: +49 89 500778-78
E-Mail: h.mittmann@htcm.de
Homepage: www.htcm.de

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Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigkeit privater Digitalkopien nicht zur Entscheidung angenommen

Karlsruhe (pressrelations) –

Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigkeit privater Digitalkopien nicht zur Entscheidung angenommen

Die Verfassungsbeschwerde betrifft § 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Zulässig sind danach einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie nicht Erwerbszwecken dienen. Die Beschwerdeführer, Unternehmen der Musikindustrie, müssen es aufgrund dieser Norm hinnehmen, dass private Digitalkopien der von ihnen auf den Markt gebrachten Tonträger grundsätzlich zulässig sind. Dies hat aufgrund der rasanten technischen Entwicklung in diesem Bereich erhebliche Absatzrückgänge zur Folge. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügen die Beschwerdeführer, § 53 Abs. 1 UrhG sei mit dem Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit er digitale Privatkopien ohne hinreichende Einschränkungen für zulässig erkläre.

Die 3. Kammer des Erstens Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die im Dezember 2008 beim Bundesverfassungsgericht eingegangene Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht fristgerecht erhoben worden ist. Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, so kann sie gemäß § 93 Abs. 3 BVerfGG nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes erhoben werden. Diese aus Gründen der Rechtssicherheit eng auszulegende Ausschlussfrist beginnt bei Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine unverändert gebliebene Norm nicht deshalb neu, weil der Gesetzgeber die Bestimmung gelegentlich der Änderung anderer Bestimmungen desselben Gesetzes erneut in seinen Willen aufgenommen hat. Bleibt die angegriffene Norm inhaltlich unverändert oder wird sie rein redaktionell angepasst, setzt kein neuer Fristlauf ein.

Die Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG begann hier nicht deshalb neu zu laufen, weil § 53 Abs. 1 UrhG durch das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26. Oktober 2007 geändert worden ist. Denn der Gesetzgeber hat dabei die in Rede stehende Zulässigkeit digitaler Privatkopien unberührt gelassen. Die gesetzgeberische Klarstellung, dass auch digitale Vervielfältigungen erlaubt sein sollen, war bereits im Jahr 2003 erfolgt. Legt man die Argumentation der Beschwerdeführer zugrunde, hätte der Gesetzgeber schon damals berücksichtigen müssen, dass durch § 53 Abs. 1 UrhG in Verbindung mit der zunehmenden Verbreitung der digitalen Privatkopie ein Eingriff in das durch Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Verwertungsrecht der Tonträgerhersteller bewirkt werde. Entsprechende Daten über kopierbedingte Umsatzrückgänge der Tonträgerhersteller lagen bereits vor und waren Gegenstand intensiver rechtspolitischer Diskussion unter Beteiligung der Musikindustrie.

Es bedurfte keiner Entscheidung, ob die von den Beschwerdeführern beklagte enteignende Wirkung von § 53 Abs. 1 UrhG angesichts einer immer stärkeren Verbreitung privater Digitalkopien bei einer etwaigen zukünftigen Urheberrechtsnovelle den Gesetzgeber dazu zwingt, die private Digitalkopie einzugrenzen oder – im Rahmen seines weiten Gestaltungsraums – sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um das Eigentumsrecht der Tonträgerhersteller nicht zu entwerten.

URL: www.bundesverfassungsgericht.de

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Schwarz-Gelb spielt ‚Schiffe versenken‘

Berlin (pressrelations) –

Schwarz-Gelb spielt „Schiffe versenken“

Zu der im Koalitionsvertrag beschriebenen Politik fuer den maritimen Standort und die deutsche Schifffahrt erklaert der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer:

Die von der neuen schwarz-gelben Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierte Politik schwaecht den maritimen Standort in Deutschland und insbesondere unsere nationale Schifffahrt. Die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise angeschlagene Schifffahrt muss sehen, wie sie allein weiter kommt. Von Schwarz-Gelb hat sie offensichtlich nichts zu erwarten.

Im Gegensatz zu den bisherigen Ankuendigungen haben die Koalitionspartner im nun abgeschlossenen Koalitionsvertrag auf eine generelle Staerkung der maritimen Wirtschaft und der Binnenschifffahrt komplett verzichtet.

Auch die zunaechst zugesicherte Fortfuehrung der maritimen Konferenzen und die Rolle des maritimen Koordinators finden im Koalitionsvertrag keine Erwaehnung mehr. Auch die Zusicherung des Lohnsteuereinbehalts oder der Tonnagesteuer als Hilfe fuer die nationale Schifffahrt ist nach dem Koalitionsvertrag ersatzlos gestrichen.

Die Beispiele lassen sich fortfuehren: Die Fahrrinnenanpassung der Unterelbe, Weser und Ems finden sich im endgueltigen Koalitionspapier genauso wenig wieder wie der Ausbau der Bundeswasserstrassen fuer eine Befahrbarkeit mit modernen Schiffen fuer einen mindestens 2-lagigen Containerverkehr.

Dies alles zeigt nur eines: Schifffahrtspolitik soll unter Schwarz-Gelb nicht stattfinden. Union und FDP haben keine passenden Instrumente zur Ueberbrueckung der Wirtschafts- und Finanzkrise fuer die Schifffahrtsbranche, geschweige denn ein schluessiges Gesamtkonzept fuer den maritimen Standort Deutschland.

Fuer die SPD ist klar: Hier sind dringend Korrekturen notwendig. Dabei liefert das in der vergangenen Wahlperiode unter der Federfuehrung des BMVBS erstellte nationale Hafenkonzept eigentlich einen hervorragenden Leitfaden, an dem sich die neue Regierung orientieren koennte.

© 2009 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de

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DJV fordert zukunftsgerechte Rundfunkfinanzierung

Berlin (pressrelations) –

DJV fordert zukunftsgerechte Rundfunkfinanzierung

Berlin, 28.10.2009 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat an die Ministerpräsidenten appelliert, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ein zukunftsfähiges Fundament zu stellen. „Die Länderchefs müssen sich für ein Gebührenmodell entscheiden, das den Qualitätsjournalismus im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dauerhaft sichert und den Sendern Planungssicherheit gibt“, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Die Ministerpräsidentenkonferenz wird sich am Freitag mit der Rundfunkfinanzierung befassen. Aus Sicht des DJV sei nicht entscheidend, ob das bestehende Modell der gerätebezogenen Rundfunkgebühr durch eine andere Gebührenform ersetzt werde. Vielmehr komme es darauf an, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Informations- und Unterhaltungsauftrag weiterhin wahrnehmen könne.

Der DJV-Vorsitzende forderte die Ministerpräsidenten dazu auf, auch den Finanzausgleich zwischen den ARD-Anstalten neu zu regeln. „Die kleinen ARD-Sender und die von hoher Arbeitslosigkeit und demografischem Wandel besonders betroffenen Anstalten haben immer größere Probleme, ihren Programmauftrag noch in vollem Umfang zu erfüllen“, kritisierte Konken. „Eine zukunftsgerechte Rundfunkfinanzierung muss diesem Ungleichgewicht ein Ende bereiten.“

Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

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