BSOZD.com-News Berlin. (pressrelations) –SPD fordert Menschenrechtsansatz in der Entwicklungszusammenarbeit
Anlaesslich der heutigen Menschenrechtsdebatte im Bundestag erklaeren der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser und der SPD-Bundestagsabgeordnete Burkhard Lischka:
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die neue Bundesregierung auf, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit weiterhin an menschenrechtlichen Standards zu orientieren. Die Sorge ist gross, dass durch die geplante Verquickung von Aussenwirtschaftsfoerderung und Entwicklungspolitik die Menschenrechte ins Hintertreffen geraten koennten.
International werden Menschenrechts- und Entwicklungspolitik konzeptionell immer enger miteinander verknuepft. Ihr gemeinsames Ziel ist eine gerechte Ordnung, in der Menschen ein Leben in Wuerde fuehren koennen. Auch in Deutschland wurde dieser Politikansatz aufgegriffen. Zwei „Entwicklungspolitische Aktionsplaene fuer die Menschenrechte“ beschreiben die Massnahmen zur Umsetzung der Menschenrechte und zur Foerderung menschenrechtlicher Prinzipien in der Entwicklungszusammenarbeit, wie zum Beispiel Empowerment, Partizipation und Nichtdiskriminierung.
Viele Empfaengerlaender haben die grundlegenden Menschenrechtskonventionen ratifiziert und sind zur Umsetzung verpflichtet. Die Bevoelkerung dieser Staaten hat einen Anspruch darauf, dass der Staat die Rechte umsetzt und Rechenschaft darueber abgibt. Hier liegt das grosse emanzipatorische Potential des Menschenrechtsansatzes: Aus benachteiligten Menschen werden Rechtstraeger, die ihre legitimen Ansprueche einfordern. Eine wichtige Rolle koennen dabei lokale Menschenrechtsorganisationen und andere zivilgesellschaftliche Organisationen spielen, die deshalb gestaerkt werden sollten.
Auch die Geberlaender sind an ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen gebunden, sei es in der staatlichen und nicht-staatlichen Entwicklungszusammenarbeit, sei es bei den entwicklungspolitisch relevanten Aktivitaeten der Privatwirtschaft. Dies betrifft auch die Landwirtschaft. So kann zum Beispiel der Export subventionierter Agrarprodukte aus der EU in Entwicklungslaender lokale Produzenten ruinieren und auf diese Weise das Recht auf Nahrung verletzen. Um solche Fehlentwicklungen zu vermeiden, muessen entwicklungs- und wirtschaftspolitische Massnahmen aus menschenrechtlicher Sicht ueberprueft werden.
In der heutigen Menschenrechtsdebatte fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung deshalb auf, die Verwirklichung der Menschenrechte als entwicklungspolitische Querschnittsaufgabe beizubehalten, den noch bis 2010 gueltigen Aktionsplan weiter umzusetzen und einen fortentwickelten Folgeplan vorzulegen. Da Armut haeufig das Ergebnis von Menschenrechtsverletzungen ist, fordert die SPD weiterhin die Umsetzung der Milleniums-Entwicklungsziele, deren Schwerpunkt Armutsbekaempfung ist. In diesem Kontext ist die Steigerung der ODA-Quote auf 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bis zum Jahr 2015 unverzichtbar.
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