(Artikel-Presse) Berlin. (pressrelations) – Mit großem Unverständnis hat Staatsministerin Maria Böhmer auf die jüngsten Äußerungen des ehemaligen Verfassungsrichters Winfried Hassemer zu so genannten Ehrenmorden reagiert. „Die Aussagen Hassemers haben mich schockiert. Sie demütigen die Opfer und sind ein Schlag ins Gesicht der Frauen und Männer, die akut von solchen Morden bedroht sind“, erklärte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung. Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes hatte sich in einem Interview mit Spiegel-Online dafür ausgesprochen, bei „Ehrenmorden“ den sozialen Kontext des Täters mildernd zu berücksichtigen. Deshalb sind „Ehrenmorde“ nach Ansicht Hassemers nicht zwingend mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu ahnden.
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„Schon der Begriff des „Ehrenmordes“ ist irreführend. Der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan sprach treffenderweise von „Schande-Morden“. Für den Mord an jungen Frauen und auch Männern darf es keine mildernden Umstände geben. Potenziellen Tätern muss deutlich gemacht werden, dass solche schweren Gewaltverbrechen in Deutschland mit aller Härte und Konsequenz geahndet werden.
Das belegen auch mehrere Gerichtsurteile der vergangenen Zeit zu diesen Morden.
Die Toleranz gegenüber anderen Kulturen und Religionen endet dort, wo Menschenrechte und Gleichberechtigung missachtet werden“, erklärte Staatsministerin Böhmer.
Nach Meinung Böhmers untergräbt Hassemer mit seinen Aussagen zudem die Präventionsarbeit, die solche Morde verhindern soll. „Viele Migrantenorganisationen und Respektspersonen aus der Gemeinschaft der Zugewanderten sind in diesem Bereich sehr engagiert. Sie bemühen sich intensiv deutlich zu machen, dass weder Religionen noch Traditionen Gewalt und Unterdrückung von Frauen rechtfertigen. Auch für ihre Arbeit sind die Äußerungen Hassemers kontraproduktiv und belastend“, betonte Böhmer. „Um es deutlich zu sagen: Wer dauerhaft in unserem Land leben möchte, muss die Grundregeln unseres Zusammenlebens nicht nur vorbehaltlos akzeptieren, sondern auch leben. Dazu gehört selbstverständlich, dass Frauen und Mädchen die gleichen Rechte auf ein selbstbestimmtes Leben und die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit haben wie Männer“, so Böhmer.
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