Verletzen verlaengerte Laufzeiten staatlichen Schutzauftrag?
Zu der Frage, ob der zusaetzliche Atommuell infolge verlaengerter Laufzeiten aufgrund der ungeloesten Endlagerfrage staatliche Schutzpflichten verletzt, erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Ulrich
Kelber:
Die Bundesregierung muss zu dem Vorwurf der Deutschen Umwelthilfe Stellung nehmen, ob laengere Laufzeiten und damit mehr Atommuell schutzwuerdige Belange der Bevoelkerung verletzt und damit verfassungswidrig vorgeht. Mit dem Atomkonsens ist Umfang und Menge des Atommuells absehbar begrenzt worden.
Laengere Laufzeiten bedeuten dagegen einen Aufwuchs.
Angesichts der ungeklaerten Endlagerfrage und erheblichen Zweifeln an der Eignung des Salzstocks in Gorleben, muss die Bundesregierung neue Fragen beantworten: Ist zusaetzlicher Atommuell verantwortbar, obwohl kein genehmigtes Endlager fuer stark radioaktiven Abfall besteht? Kann man zusaetzliche Mengen mit den schutzwuerdigen Belangen der Bevoelkerung vereinbaren, obwohl das Ergebnis der Eignungspruefung von Gorleben aussteht und damit aktuell keine gesicherte Entsorgung nachgewiesen werden kann?
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