Umsatzsteuerermaessigung fuer Uebernachtungsleistungen rueckgaengig machen

Berlin (pressrelations) –

Umsatzsteuerermaessigung fuer Uebernachtungsleistungen rueckgaengig machen

Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfs der SPD-Bundestagsfraktion zur Aenderung des Umsatzsteuergesetzes erklaert die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Sabine Baetzing:

Mit ihrem Gesetzentwurf zur Ruecknahme der Umsatzsteuerermaessigung fuer Beherbergungsleistungen gibt die SPD den Vertretern der schwarz-gelben Koalition die Gelegenheit, ihren Fehler zu korrigieren.

Diese Massnahme des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes war ein milliardenschweres Steuergeschenk an die Unternehmen der Uebernachtungsbranche. Die Neuregelung wurde von allen Sachverstaendigen – Wirtschaftsverbaenden, Gewerkschaften, Steuerberatern, aber auch der Wissenschaft – abgelehnt und geriet zuletzt noch durch die Spenden einer Hotelkette an die FDP in Verruf.

Wie wir es voraussagten, bewaehrt sich das Gesetz in der Praxis nicht. Die Hotels haben ihre Uebernachtungspreise nicht etwa gesenkt, sondern sie teilweise sogar angehoben. Und waehrend die Verbraucherinnen und Verbraucher vergeblich auf eine finanzielle Entlastung warten, leiden Geschaeftsreisende unter den lohnsteuerlichen Auswirkungen der neuen Umsatzsteuerermaessigung, weil das von der Bundesregierung angekuendigte Schreiben zur Anwendung der Neuregelung noch immer aussteht.

Fuer die SPD-Bundestagsfraktion liegt die einzig vernuenftige Loesung auf der Hand: Im Interesse der Haushalte von Bund, Laendern und Kommunen muss die umsatzsteuerliche Privilegierung des Uebernachtungsgewerbes sofort wieder abgeschafft werden.
Hochrangige Mitglieder der Koalition haben zu erkennen gegeben, dass sie wussten, was fuer einen „finanzpolitischen Bloedsinn“
sie beschlossen. Wir laden diese Politiker ein, ihre Klientelpolitik zu beenden und sich richtig zu entscheiden.

© 2010 SPD-Bundestagsfraktion

Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69