Hubertus Heil: Existenzminimum darf nicht auf einem politischen Basar ausgehandelt werden

Anlaesslich der Plaene der Bundesregierung zur Umsetzung des
Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den Regelsaetzen im SGB II
erklaert der stellvertretende Vorsitzende der
SPD-Bundestagsfraktion Hubertus Heil:

Die Bundesregierung hat im Haushalt nicht genuegend Vorsorge zur
Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils getroffen. Jetzt
soll ueber die Hoehe der Regelsaetze offensichtlich im
Koalitionsausschuss der schwarz-gelben Bundesregierung wie auf
einem Basar gefeilscht werden. Das widerspricht dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das dem Gesetzgeber aufgetragen hat,
in einem transparenten und sachgerechten Verfahren alle
existenznotwendigen Aufwendungen nach dem tatsaechlichen Bedarf
zu bestimmen. Die Regelsaetze muessen sich nach dem Bedarf
richten und duerfen nicht nach Kassenlage ausgehandelt werden.

Es kann auch nicht sein, dass die Bundesregierung den
Langzeitarbeitslosen und ihren Familien auf der einen Seite ein
paar Euro mehr gibt, um das Geld auf der anderen Seite bei den
Mitteln fuer die aktive Arbeitsmarktpolitik wieder
einzukassieren. Damit wird Langzeitarbeitslosen die Chance
genommen, wieder einen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu bekommen.

Klar ist: Durch die Reform steigt der Druck auf die
Bundesregierung, einen flaechendeckenden Mindestlohn
einzufuehren. Das Lohnabstandsgebot kann nur eingehalten werden,
wenn man fuer einen gesetzlichen Mindestlohn sorgt, und
sicherlich nicht, indem man das Existenzminimum politisch
herunter rechnet.

Selbstverstaendlich werden Sozialdemokratinnen und
Sozialdemokraten weder im Bundestag noch im Bundesrat einer
verfassungswidrigen Loesung zustimmen.

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