SPD fordert verfassungsfeste Regelsaetze, echte Teilhabe und Mindestlohn
Zur Diskussion um die geplanten Aenderungen beim ALG II erklaeren die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die zustaendige Berichterstatterin Gabriele Hiller-Ohm:
Die SPD haelt den vorgelegten Gesetzentwurf nicht fuer zustimmungsfaehig. Wir erwarten grundlegende Aenderungen, damit es in Deutschland kuenftig verfassungsgemaesse Regelsaetze gibt.
Zentral ist fuer die SPD eine korrekte Bestimmung der Referenzgruppe. Als Vergleichsmassstab fuer das Existenzminimum muss die Regierung wie bisher das Ausgabeverhalten der unteren 20 Prozent zum Massstab machen. Die Beschraenkung auf nur noch 15 Prozent ist willkuerlich. „Aufstocker“ und verdeckt Arme duerfen nicht in der Referenzgruppe verbleiben. Letztere verzichten oft aus Scham oder Unwissen auf Sozialleistungen.
Dies fuehrt zu einer Verfaelschung des tatsaechlichen Existenzminimums. Nicht akzeptabel ist auch das methodisch ungenaue Vorgehen der Regierung beim Herausrechnen bestimmter Verbrauchspositionen. Hier muss nachgebessert werden.
Wichtige Bedingung fuer eine Zustimmung der SPD ist auch, dass echte Teilhabe an Bildung und Kultur nicht nur bei ALG-II-Kindern, sondern auch fuer die Kinder von Geringverdienern garantiert wird. Dazu muss dringend die entsprechende Infrastruktur ausgebaut werden. Ein warmes Mittagessen statt warmer Worte ist fuer alle beduerftigen Kinder von grosser Bedeutung. Neu zu schaffende Schulsozialarbeiter muessen dafuer sorgen, dass es nicht nur theoretische Teilhabemoeglichkeiten fuer Kinder gibt. Sie sollen Foerderbedarfe feststellen und dafuer Sorge tragen, dass entsprechende Angebote konkret bereitgestellt werden.
Der dritte Bereich der zentralen Forderungen der SPD betrifft die Arbeitsmarktpolitik. Wir erwarten, dass die Regierung endlich einen gesetzlichen Mindestlohn einfuehrt. Damit koennten jaehrlich Ausgaben fuer Aufstockungsleistungen eingespart werden. Ausserdem wuerde das Steueraufkommen und – fuer kuenftige Berechnungen des ALG-II-Satzes – auch das durchschnittlich verfuegbare Budget im unteren Einkommensfuenftel steigen.
Die Forderungen der SPD an eine verfassungsgemaesse Umsetzung des Karlsruher Urteils vom 9. Februar 2010 finden sich in dem Antrag der Fraktion „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes durch eine transparente Bemessung der Regelsaetze und eine Foerderung der Teilhabe von Kindern umsetzen“, der heute in der Bundestagsfraktion verabschiedet wurde.
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