Arbeitsministerin nimmt die Benachteiligung arbeitsuchender Frauen hin
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Sicherung der gleichstellungspolitischen Ziele in der SGB-II-Umsetzung erklaeren die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die zustaendige Berichterstatterin Gabriele Hiller-Ohm:
Von der Leyen bleibt einfallslos, wenn es um die Beseitigung der Benachteiligung arbeitsuchender Frauen geht. Stattdessen schiebt sie die Verantwortung den Grundsicherungsstellen vor Ort zu.
Als einzige Massnahme, um die Diskriminierung von Frauen durch die Jobcenter und ARGEN zu verhindern, fuehrt von der Leyen immer wieder die schon in Zeiten der Grossen Koalition beschlossenen Gleichstellungsbeauftragen an. Ab 2011 sollen alle Grundsicherungsstellen Beauftragte fuer Chancengleichheit bekommen. Ausstattung und zeitlicher Umfang der Taetigkeit sind jedoch voellig ungewiss.
Wesentlich sei laut Bundesregierung, dass das SGB II alle erwerbsfaehigen Hilfebeduerftigen in den Aktivierungsprozess einbezieht. Dies bedeute – und das ist fast schon zynisch – eine Abkehr vom maennlichen Ernaehrermodell und sei geeignet, bei konsequenter Anwendung die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu foerdern.
Es ist eine Illusion zu glauben, die Chancen von Frauen in der Arbeitswelt verbesserten sich allein durch ihren Zugang zu einer Grundsicherung fuer Arbeitssuchende. Arbeitslose Frauen muessen endlich genauso zur Zielgruppe fuer Eingliederung und Qualifizierung werden wie die vermeintlich chancenreicheren Maenner. Zudem muessen endlich auch Nicht-Leistungsbezieherinnen, Alleinerziehende, Wiedereinsteigerinnen und junge Muetter im Fokus aktiver Arbeitsmarktpolitik stehen.
Frauen sind in Qualifizierungs- und Beschaeftigungsmassnahmen stark unterrepraesentiert, werden weniger persoenlich betreut und schliesslich viel seltener in existenzsichernde Arbeit vermittelt als Maenner. Unterstuetzung bei der Organisation von Kinderbetreuung durch die Jobcenter gibt es kaum. Zumeist scheiden Frauen aus dem ALG II-Bezug aus, weil ihre Partner in den Bedarfsgemeinschaften ihr Einkommen sichern koennen, nicht jedoch sie selbst.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69