Arbeiten am Zentralen Testamentsregister können beginnen
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Einrichtung eines Zentralen Testamentsregisters gebilligt. Es basiert auf einem Gesetzentwurf, den die Länder im Juni 2010 in den Bundestag eingebracht hatten. Das Gesetz zielt darauf ab, das Verfahren in Nachlasssachen zu verbessern und damit unter anderem die Amtsgerichte und Notare zu entlasten. Es beinhaltet die Einrichtung eines zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer, in das die vorhandenen Daten zu überführen sind. Hierzu sind in den nächsten sechs Jahren schätzungsweise 15 Millionen karteikartengebundene Verwahrungsnachrichten elektronisch zu erfassen.
Hintergrund der Gesetzesänderung ist der Umstand, dass das gegenwärtige Mitteilungswesen in Nachlasssachen die möglichen Effizienzgewinne durch moderne Kommunikations- und Speichermedien nicht hinreichend ausnutzt. Der jeweilige Verwahrungsort relevanter Urkunden ist dezentral bei ca. 5.200 Stellen auf Karteikarten registriert. Komplizierte Meldewege, veraltete Daten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin führten bisher zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten.
An europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Registern über erbfolgerelevante Erklärungen konnte sich Deutschland daher bislang nicht beteiligen.
Kontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
