EuGH: Versagung der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlicher Lieferung – die Folgen

(pressebox) Trier, 20.12.2010 – Nachdem der WFEB bereits über das Urteil des EuGH vom 07. Dezember 2010 (C 285/09) zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen berichtete, hat der Verband sich nun damit beschäftigt, an welchen Stellen sich im Anschluss an dieses Urteil Reaktion abzeichnen können.

Nach dem Urteil ist es künftig möglich, dass der Ausgangsmitgliedstaat einer innergemeinschaftlichen Lieferung die Mehrwertsteuerbefreiung für diesen Umsatz versagen kann, wenn der Lieferant vorsätzlich an der Hinterziehung der Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsland beteiligt war

Die Reaktion der verschiedenen Institutionen auf die Anfragen des WFEB zu den Konsequenzen und weiteren Entwicklungen nach diesem Urteil finden Sie im Newsbereich unter www.wfeb.de.