Änderungen beim Elterngeld ab Januar 2011

(lifepr) Nürnberg, 22.12.2010 – Ab Januar werden Änderungen zum Elterngeld in Kraft treten. Bisher war das Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich anrechnungsfrei auf die Leistungen der Grundsicherung (Harz IV).

Ab 2011 wird das Elterngeld vollständig als Einkommen berücksichtigt. Der Gesetzgeber lässt Ausnahmen zu. Waren Eltern vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig, erhalten sie einen Elterngeldfreibetrag, der anrechnungsfrei bleibt.

Die ARGE (künftig Jobcenter) hat betroffene Chemnitzer über die neue Regelung per Brief informiert. Nähere Informationen bekommen Eltern bei Bedarf bei der ARGE.

www.jobcenter-chemnitz.de