Die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung beschäftigt den EuGH erneut

(pressebox) Trier, 22.12.2010 – Der BFH richtet eine Frage zur Vorabentscheidung an den EuGH, welche die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung betrifft (XI R 11/09). Der EuGH soll entscheiden, ob die Steuerbefreiung nur zu gewähren ist, wenn der Steuerpflichtige die USt-IdNr. des Erwerbers buchmäßig nachweist und ob es eine Rolle spielt, dass es sich bei dem Erwerber um ein Unternehmen in einem Drittland handelt, ohne umsatzsteuerrechtliche Registrierung in der EU.

Im konkreten Fall handelt es sich um ein Reihengeschäft zwischen Unternehmen in Deutschland, den USA und Finnland, für welches das Finanzamt die Steuerbefreiung versagte.

Nähere Informationen zum genauen Sachverhalt finden Sie auf unserer Homepage www.wfeb.de.