(lifepr) Düsseldorf, 10.01.2011 – Wer sich gegen Überschwemmungsschäden versichern will, muss zusätzlich eine so genannte Elementarschadenversicherung abschließen, die auch Schäden durch von außen eindringendes Wasser ersetzt. Jedoch ist regelmäßig eine Selbstbeteiligung in Höhe von zehn Prozent vorgesehen. Wer eine solche Elementarschadenversicherung abschließen will, sollte darauf achten, dass auch so genannte Rückstau-Schäden explizit laut Versicherungsvertrag versichert sind. Andernfalls geht man leer aus, wenn die Kanalisation durch starke Regenfälle überlastet ist und der Keller vollläuft. Viele Versicherer verlangen dann den Einbau einer Rückstauklappe.