Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie: Die EU-Kommission zieht Bilanz

(pressebox) Trier, 02.02.2011 – Ein Jahr nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Dienstleistungsrichtlinie hat die EU-Kommission eine Bewertung der Umsetzung dieser Richtlinie vorgenommen.

Besonders bei der Erbringung grenzübergreifender Dienstleistungen ohne feste Niederlassung hat die Kommission Schwierigkeiten festgestellt.

Hier sieht die Kommission die Nationalstaaten in der Pflicht. Sie wird mit einer Reihe von betroffenen Mitgliedstaaten Gespräche führen und auf eine Lösung der Probleme drängen.

Zusätzlich findet in den Jahren 2011/2012 der sog. „Binnenmarkt-Kohärenztest“ statt. Hier wird aus Sicht der Nutzer geprüft, wie sich die verschiedenen EU-Bestimmungen in der Praxis auswirken.

Erneut rücken die klein und mittelständischen Unternehmen (KMU) Europas in den Vordergrund. Bislang sind lediglich 8% der europäischen KMU in anderen Mitgliedstaaten tätig. Durch den Abbau von Hemmnissen für grenzüberschreitende Dienstleistungen soll dieser Prozentsatz gesteigert werden.

Eine ausführliche Zusammenfassung und weitere Informationen zur Vertiefung des EU-Binnenmarktes für Dienstleistungen finden Sie unter: http://www.wfeb.de/newsarchiv/?newsId=129.

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