Schwarz-Gelbe Bankenabgabe schont Grossbanken
Zu der heute von der Bundesregierung beschlossenen Restrukturierungsfonds-Verordnung erklaeren der zustaendige Berichterstatter Manfred Zoellmer und die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:
Die heute von der Bundesregierung beschlossene Restrukturierungsfonds-Verordnung bestaetigt den Alibi-Charakter der schwarz-gelben Bankenabgabe.
Das nach den Regelungen der Verordnung zu erwartende Aufkommen der Bankenabgabe ist viel zu gering, um den Finanzbedarf bei der Restrukturierung systemrelevanter Banken decken zu koennen. Mit durchschnittlichen Einnahmen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr kann die Zielgroesse des Restrukturierungsfonds von 70 Milliarden Euro erst in ferner Zukunft erreicht werden. Bis dahin muss weiterhin die oeffentliche Hand und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler fuer die Kosten einer Bankenrettung einstehen.
Die Bankenabgabe ist aber nicht nur zu gering, sie schont auch noch grosse Banken mit ihren risikoreicheren Geschaeftsmodellen.
Dies liegt zum einen an der Bemessungsgrundlage, die zum ganz ueberwiegenden Teil an die Passivseite der Bilanz und damit an den Verbindlichkeiten der Bank anknuepft. Eine risikoorientierte Bankenabgabe, die eine stabile und langfristig orientierte Geschaeftspolitik beguenstigt, muss aber auch den Risikogehalt der Forderungen einer Bank angemessen beruecksichtigen. Um dies zu erreichen, muessen die risikobehafteten ausserbilanziellen Termingeschaefte einer Bank staerker als bisher vorgesehen belastet werden.
Grosse Banken werden ausserdem durch die in der Verordnung enthaltene Zumutbarkeitsgrenze bevorteilt, die die Hoehe der Bankenabgabe auf maximal 15 Prozent des Jahresueberschusses deckelt. Nach Expertenschaetzungen haette die Deutsche Bank ohne diese Zumutbarkeitsgrenze im Jahr 2009 einen um einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag hoehere Bankenabgabe entrichten muessen. Um eine adaequate Belastung der international verflochtenen Grossbanken mit ihren risikoreicheren Geschaeftsmodellen zu erreichen, muss deshalb die Zumutbarkeitsgrenze gestrichen werden. Die nunmehr in der Verordnung vorgesehene Nachzahlung der aufgrund der Zumutbarkeitsgrenze nicht erhobenen Bankenabgabe reicht bei weitem nicht aus, um eine angemessene Belastungsverteilung zu gewaehrleisten.
Die Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker der SPD werden sich in der anstehenden Beratung der Verordnung im Bundestag fuer eine staerkere Risikoorientierung der Bankenabgabe einsetzen.
Fuer uns Sozialdemokraten bleibt die Finanztransaktionsssteuer weiterhin das zentrale Instrument, um die Verursacher der Krise an den Krisenkosten zu beteiligen.
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