Mieterhöhungen der LEG

Ratingen. Mit Besorgnis hat Bürgermeister Harald Birkenkamp die vielen Informationen aus der Ratinger Bevölkerung und die schriftlichen Eingaben bezüglich der beabsichtigten Mieterhöhungen der LEG aufgenommen. Diese Informationen wurden innerhalb der Stadtverwaltung unverzüglich zum Anlass genommen, Kontakt mit der Ratinger LEG-Verwaltung aufzunehmen.

Da es sich bei dem Mietrecht um Privatrecht handelt, sind die Eingriffsmöglichkeiten der Verwaltung sehr begrenzt. Lediglich im Bereich der geförderten Sozialwohnungen besteht die Möglichkeit einer Mietpreiskontrolle. Diese Überprüfungen werden mittlerweile durch die Kreisverwaltung Mettmann vorgenommen. Die bei der Verwaltung vorliegenden Beschwerden werden, soweit möglich, im Einzelfall überprüft. Mieterhöhungsschreiben, die Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen erhalten, werden einer gesonderten Prüfung unterzogen.

Die betroffenen Mieterinnen und Mieter sollten gegebenenfalls die entsprechenden Mieterhöhungsschreiben durch den Mieterverein oder andere Rechtsvertreter überprüfen lassen.

Die LEG hat sich zwischenzeitlich für die „Irritationen und Unannehmlichkeiten, denen sich Mieter ausgesetzt gefühlt haben“ entschuldigt. Mieterinnen und Mieter, die einer Mietanpassung nach § 557 BGB zugestimmt haben, wird Gelegenheit gegeben, ihre Zustimmung noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen, heißt es in einer LEG-Pressemitteilung vom 24.02.2011.

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