Sachverstaendige lassen bei Wehrrechtsaenderungsgesetz kein gutes Haar an

Berlin (pressrelations) –

Sachverstaendige lassen bei Wehrrechtsaenderungsgesetz kein gutes Haar an
der Bundesregierung

Zur heutigen oeffentlichen Anhoerung des Verteidigungsausschusses ueber das
Wehrrechtsaenderungsgesetz erklaeren der verteidigungspolitische Sprecher
der SPD-Bundestagsfraktion Rainer Arnold und sein Stellvertreter Hans-Peter
Bartels:

Nur ein dreiviertel Jahr ist es her, da diskutierten Sachverstaendige in
einer oeffentlichen Anhoerung ueber das Wehrrechtsaenderungsgesetz 2010.
Dabei ging es um die Verkuerzung des Wehrdienstes von neun auf sechs Monate.
In der heutigen Expertenanhoerung ging es gleich um die komplette Aussetzung
des Wehrdienstes. Dabei fand nicht einmal der rechtliche Rahmen Gnade vor
den Augen der Sachverstaendigen. Bei allen Fragen der Umsetzung des Gesetzes
blieb in der Anhoerung kein Stein auf dem anderen.

Angefangen von der fehlenden Grundvoraussetzung, einer
sicherheitspolitischen Neubewertung, ueber das mangelhafte
Attraktivitaetsprogramms und fehlende Gesamtkonzept fuer alle freiwilligen
Dienste. Es gebe kein Konzept innerhalb der Streitkraefte zur Harmonisierung
mit dem Wehrrechtsaenderungsgesetz. Auch der Zeitpunkt, an dem das Gesetz in
Kraft treten soll, zum 1. Juli 2011, wurde als mit „zu heisser Nadel
gestrickt“ bezeichnet.

Die Widerspruechlichkeit des Gesetzes, mit dem Aussetzen der Wehrpflicht
zugleich die Aufwuchsfaehigkeit der Bundeswehr zu sichern, blieb fuer die
Sachverstaendigen ebenso im Nebel wie fuer die Abgeordneten. Das war kein
guter Tag fuer die Bundesregierung.

Man konnte den Eindruck gewinnen, die Regierung strebt die
15.000 freiwillig-Wehrdienstleistenden gar nicht an, sie waere aus
fiskalischen Ueberlegungen schon mit der Haelfte zufrieden.
Dann stellt sich natuerlich die Frage, ob sich der ganze Aufwand ueberhaupt
nocht lohnt.

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