BERNSCHNEIDER: Sachverständige nehmen Freiwilligendienstekonzept der Bundesregierung positiv auf (14.03.2011)

Berlin (pressrelations) –

BERNSCHNEIDER: Sachverständige nehmen Freiwilligendienstekonzept der Bundesregierung positiv auf (14.03.2011)

BERLIN. Zur heutigen Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum geplanten Bundesfreiwilligendienst erklärt der Berichterstatter für Freiwilligendienste der FDP-Bundestagsfraktion Florian BERNSCHNEIDER:

Das Freiwilligendienstekonzept der Koalition, das einen deutlichen Ausbau der bestehenden Jugendfreiwilligendienste sowie die Schaffung eines neuen Bundesfreiwilligendienstes (BFD) vorsieht, wurde von den Sachverständigen im Grundsatz positiv aufgenommen. Insbesondere der qualitative wie quantitative Ausbau der Jugendfreiwilligendienste, für den sich die Liberalen seit langem einsetzen und der auch Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat, wird positiv bewertet.

Ein Kritikpunkt ist, dass im vorliegenden Gesetzentwurf für Freiwillige unter 25 Jahre kein Kindergeldanspruch besteht. Dies könne den Stellungnahmen mehrerer Sachverständiger zu Folge, zu erheblichen Schwierigkeiten im Vollzug führen. Ferner schaffe die Regelung unnötige Unterschiede zwischen Jugendfreiwilligendienstleistenden und Bundesfreiwilligendienstleistenden, die ansonsten bei Urlaub, Taschengeld und Fortbildungen komplett gleichgestellt sind. Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich daher dafür ein, einen letzten Schritt zu einer vollständigen Gleichstellung zu gehen und auch im BFD das Kindergeld auszuzahlen. In dieser Frage ist der Bundesfinanzminister am Zug.

Der BFD wird wie der Zivildienst arbeitsmarktneutral sein. Dies wurde von nahezu allen Sachverständigen ausdrücklich begrüßt. Im Gegensatz zur Vergangenheit ist dieser Grundsatz in das Gesetz direkt aufgenommen worden. Auch dafür hatten sich die Liberalen stark gemacht. Den Sachverständigen zu Folge trägt das geplante Kopplungsmodell ausreichend dafür Sorge, dass es zu keinem Verdrängungswettbewerb zwischen BFD und bestehenden Jugendfreiwilligendiensten kommt.

Ferner sollen Jugendliche mit besonderem pädagogischen Förderbedarf stärker als bisher in den Fokus der Freiwilligendienste rücken. Hierfür ist in beiden Dienstformen eine zusätzliche Förderpauschale in Höhe von 50 Euro pro Monat und Platz vorgesehen. Auch diese Maßnahme fand in der Runde der Sachverständigen positiven Widerhall.

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