Gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage in Europa

(pressebox) Trier, 16.03.2011 – Am 16.03.2011 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zu Schaffung einer einheitlichen Berechnungsgrundlage für die Versteuerung von Unternehmensgewinnen vorgelegt.

Momentan müssen Unternehmen in der EU ihre zu versteuernden Gewinne nach den unterschiedlichen Systemen der 27 Mitgliedsstaaten berechnen. Demnach müssen sie auch mit bis zu 27 verschiedenen Steuerverwaltungen zusammenarbeiten.

Um Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Rechtssicherheit zu erhöhen, schlägt die Kommission nun vor, dass Unternehmen für ihre gesamten Tätigkeiten in der EU „(…) bei einer einzigen Verwaltung eine einzige, konsolidierte Steuererklärung einreichen können.“

Die Steuerbemessungsgrundlage des Unternehmens würde demnach auf Grundlage dieser Steuererklärung zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt, in denen das Unternehmen geschäftlich tätig ist. Anschließend kommt der Körperschaftssteuersatz der einzelnen EU-Staaten für ihren Anteil zum Tragen.

Die Festsetzung der Körperschaftssteuersätze bleibt jedoch weiterhin Sache der einzelnen EU-Staaten. Zudem ist die Anwendung des neuen Regelwerkes für Unternehmen nicht verpflichtend.

Stimmen zum Vorschlag der EU-Kommission und weitere Informationen finden Sie unter: http://www.wfeb.de/newsarchiv/?newsId=151