Staatsminister Hoyer begrüßt bevorstehende Aufhebung der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für neue EU-Mitgliedsstaaten
Erscheinungsdatum
26.04.2011
Zum Wegfall der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Mitgliedstaaten zum 1. Mai 2011 erklärte Staatsminister Werner Hoyer heute (26.04.):
„Sieben Jahre nach dem Beitritt der zehn sogenannten neuen
EU-Mitgliedstaaten war es allerhöchste Zeit, dass die Einschränkungen der grundsätzlich garantierten Arbeitnehmerfreizügigkeit aufgehoben werden. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Vollendung des Binnenmarktes.
Die früher vorhandenen Ängste einer Überschwemmung des
deutschen Arbeitsmarktes oder gar einer Überfremdung haben sich als völlig unbegründet herausgestellt. Im Gegenteil wird Deutschland mittelfristig für den Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften aktiv werben und eine positive Willkommenskultur entwickeln müssen.
In den letzten Jahren wären wir angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland – und ganz besonders im Osten unseres Landes – teilweise froh gewesen, wenn die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit schon früher weggefallen wären.“
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