Die Bundesregierung laesst Arbeitnehmer beim Thema Datenschutz allein
Anlaesslich der Anhoerung des Innenausschusses zum Beschaeftigtendatenschutz erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:
Die Bundesregierung laesst Arbeitnehmer beim Thema Datenschutz allein. Das zeigt sie mit ihrem Gesetzentwurf zur Aenderung des Bundesdatenschutzgesetzes, der heute in einer Sachverstaendigenanhoerung im Innenausschuss diskutiert wird.
Statt Arbeitnehmer zu schuetzen, erlaubt der Entwurf weitreichende Ueberwachung. So werden Arbeitnehmer ihre Privatsphaere kuenftig am Betriebseingang abgeben muessen: Sie sollen ununterbrochen per Video ueberwacht werden koennen, wenn der Arbeitgeber dies fuer die Qualitaetskontrolle fuer erforderlich haelt. Ihre privaten Telefongespraeche und E-Mails sollen nachtraeglich ausgewertet werden koennen. Auch koennen Arbeitgeber Daten kuenftig ohne Kenntnis der Arbeitnehmer erheben: Sie koennen fuer einen begrenzten Zeitraum Detektive einsetzen, um Arbeitnehmer bis in den privaten Bereich hinein auszuspionieren. Und das nicht nur bei Verdacht auf Straftaten, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber „schwerwiegende Pflichtverletzungen“ befuerchtet. Dieser unbestimmte Begriff ist nichts anderes als ein Blankoscheck zur umfassenden Ueberwachung.
Auch erlaubt der Gesetzentwurf den automatisierten Datenabgleich zur Korruptionsbekaempfung – kurzum: die Rasterfahndung ohne konkreten Tatverdacht. Damit wuerde legal, was 2009 bei der Deutschen Bahn aufgedeckt und zu Recht als Datenschutz-Skandal kritisiert wurde. Dieser Skandal hat ebenso wie die Praktiken bei Lidl und der Deutschen Telekom gezeigt, wie wichtig ein Gesetz zum Schutz von Beschaeftigtendaten ist. Doch statt aus den Skandalen zu lernen, stellt die Bundesregierung die Interessen der Arbeitgeber in den Vordergrund.
Und damit nicht genug: Die Regierungskoalition hat angekuendigt, Abweichungen von dem ohnehin niedrigen Schutzniveau ihres Gesetzes durch Betriebsvereinbarung zu erlauben. Wenn sich solche Vereinbarungen in der Praxis durchsetzen, wird der Schutz von Beschaeftigten endgueltig verfehlt.
Wir fordern nach wie vor ein eigenstaendiges Gesetz zum Schutz von Beschaeftigtendaten, das diesen Namen auch verdient.
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