Solarförderung geht ins Vermittlungsverfahren
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Kürzung der Solarförderung mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss verwiesen.
Der bisherige Beschluss des Bundestages stelle nicht nur die nationalen Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Frage, sondern beeinträchtige die Investitionssicherheit der gesamten Branche und gefährde eine Vielzahl von Arbeitsplätzen, so der Bundesrat. Zudem gefährdeten die vorgesehenen Übergangsfristen den Vertrauensschutz in das EEG.
Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
http://www.bundesrat.de/cln_235/nn_2291536/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2012/0201-300/0204-12.html
Drucksache 204/12 (Beschluss)
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