Mindestumlage nach § 16 FinDAG verfassungsgemäß

Karlsruhe (pressrelations) –

Mindestumlage nach § 16 FinDAG verfassungsgemäß

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt unter anderem die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und den Wertpapierhandel. Zu ihrer eigenen Finanzierung erhebt sie von den beaufsichtigten Unternehmen eine jährlich zu zahlende Umlage. Für die Höhe dieser Umlage ist der Geschäftsumfang der einzelnen Unternehmen maßgeblich. Dieser orientiert sich im Aufsichtsbereich Kredit- und Finanzdienstleistungswesen an der Bilanzsumme und im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel für Kreditinstitute und Makler nach der Anzahl der gemeldeten Geschäfte, für Finanzdienstleistungsinstitute an der Bilanzsumme. Unabhängig von dieser Berechnung bestand zunächst für jedes Unternehmen in jedem Aufsichtsbereich eine Mindestumlage von jährlich 250,– ?. Im Jahr 2003 wurde diese so modifiziert, dass sich der neue Mindestbetrag im Aufsichtsbereich Kredit- und Finanzdienstleistungswesen – abhängig vom Unternehmenstypus – zwischen 1300,– ? und 4000,– ? bewegte, bei einer Bilanzsumme unter 100.000,– ? aber um die Hälfte reduzierte. Die Erhebung dieses Mindestumlagebetrages beanstandet der Beschwerdeführer, ein Finanzportfolioverwalter, als verfassungswidrig.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Die Mindestumlage nach § 16 FinDAG entspricht den vom Bundesverfassungsgericht für Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion besonders strengen finanzverfassungsrechtlichen Zulässigkeitsanforderungen (vgl. Urteil des Zweiten Senats vom 3. Februar 2009 – 2 BvL 54/06 – Pressemitteilung Nr. 10/09 vom 3. Februar 2009 und Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Mai 2009 – 2 BvR 743/01 – Pressemitteilung Nr. 57/09 vom 5. Juni 2009). Sie verstößt auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, denn der Mindestbetrag ist gerade nicht als Entgelt für bestimmte individuell zurechenbare Kontrollleistungen zu verstehen. Er soll der Tatsache Rechnung tragen, dass jeder Aufsichtspflichtige von den Kontrollleistungen profitiert, die ihm oder anderen Aufsichtspflichtigen gegenüber erbracht werden und zur Stabilität des Marktes beitragen, auf die er zur Entfaltung seiner Geschäftstätigkeit angewiesen ist.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde: Die Mindestumlage dient einem Sachzweck, der über die bloße Mittelbeschaffung hinausgeht. Sie ist der Bewältigung derjenigen Risiken gewidmet, die von einem unreglementierten Tätigwerden der beaufsichtigten Unternehmen ausgehen können, und soll das Vertrauen der Anleger in die Solidität und Lauterkeit dieser Unternehmen als notwendige Rahmenbedingung für einen funktionsfähigen Finanzmarkt stärken. Im Hinblick auf diesen Zweck handelt es sich bei den beaufsichtigten Unternehmen um eine homogene Gruppe, die durch gemeinsame Gegebenheiten und Interessenlagen verbunden ist, die sie von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar machen. Die mit der Umlage in Anspruch genommene Gruppe der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und der Unternehmen, die Wertpapierdienstleistungen erbringen, steht zum Sachzweck der Abgabe in einer spezifischen Beziehung. Die gesonderte Überwälzung der Finanzierungslast findet ihre Rechtfertigung in einer Verantwortlichkeit für die Folgen gruppenspezifischer Zustände und Verhaltensweisen. Auch das Abgabenaufkommen wird gruppennützig verwendet, denn Sachnähe der belasteten Unternehmen zum Zweck der Abgabenerhebung und korrespondierende Finanzierungsverantwortung bedeuten, dass die zweckentsprechende Verwendung des Abgabenaufkommens zugleich gruppennützig wirkt, die Gesamtgruppe der Abgabenschuldner nämlich von einer ihrem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Aufgabe entlastet.

Die als Mindestumlage erhobene Abgabe ist auch mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Der Gesetzgeber ist insbesondere nicht gehalten, die Abgabenhöhe in strikter Relation zur Bilanzsumme zu staffeln, sondern darf neben dem Umfang der Marktteilnahme berücksichtigen, dass für die einzelnen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe durchschnittlich ein bestimmter, wenn auch nur typisierend zu erfassender Grundaufwand anfällt. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass § 6 Abs. 4 und 5 FinDAGKostV diesen nicht realitätsgerecht abbilden, zumal § 6 Abs. 4 Satz 2 FinDAGKostV und § 6 Abs. 5 FinDAGKostV den Mindestbetrag im Aufsichtsbereich Kredit- und Finanzdienstleistungswesen zusätzlich nach Geschäftstyp und Bilanzsumme differenzieren und sich dieser nach § 6 Abs. 4 Satz 2 Buchstabe e FinDAGKostV bei besonders geringer Bilanzsumme halbiert. Dass nicht in jedem Jahr für jedes Unternehmen tatsächlich ein bestimmter Mindestkontrollaufwand anfällt, weil die laufende Überwachung nach § 7 KWG der Bundesbank obliegt, ist nicht entscheidend.

http://www.bundesverfassungsgericht.de

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Der ‚xplace Rezeptberater‘ hält Einzug in die Hauptstadt

Göttingen (pressrelations) –

Der ‚xplace Rezeptberater‘ hält Einzug in die Hauptstadt

Berlin / Göttingen – Ab sofort können sich die Kunden der Edeka Reichelt-Supermärkte in Berlin mitten in der Lebensmittelabteilung von interessanten Rezepten inspirieren lassen. Möglich machen dies die interaktiven Rezeptberater von xplace, die künftig in drei Filialen der Supermarktkette zum Einsatz kommen. Dort können sich die Verbraucher direkt im Obst- und Gemüsebereich sowie an der Käse-, Fleisch- und Fischtheke per Touchscreen darüber informieren, welche interessanten Gerichte sie mit den vor Ort erhältlichen Zutaten ‚zaubern‘ können.

Die Kunden wählen aus verschiedenen Kategorien einfach die gewünschten Rezepte aus. Diese können sie dann im Anschluss samt Zutatenliste über den integrierten Drucker des ‚xplace Rezeptberaters‘ für ihren Einkauf im Markt ausdrucken. Auch eine Stichwortsuche nach einzelnen Zutaten ist möglich. In den Edeka Reichelt-Supermärkten in Mitte, Wilmersdorf und Schargendorf stehen hierfür insgesamt acht Rezeptberater zur Verfügung.

‚Uns haben die Möglichkeiten des Rezeptberaters zur direkten Kundenansprache sofort überzeugt‘, sagt Wolfgang Schulz, Vertriebsleiter E Reichelt. ‚Die hohe Qualität der gebotenen Informationen und die Benutzerfreundlichkeit der Terminals unterstützen unsere Mitarbeiter bei der Kundenbetreuung und liefern eine solide Basis zur Kundenbindung.‘

Mit dem Rezeptberater hat xplace das erste Informations-Terminal für den kompletten Food-Bereich auf den Markt gebracht. ‚Wir freuen uns, dass wir mit unserem Rezeptberater nun auch die Hauptstadt erobern konnten‘, so Michael Volland, Geschäftsführer der xplace GmbH. ‚Derzeit stehen wir mit weiteren Verbrauchermärkten im intensiven Gespräch, so dass unser Rezeptberater bald deutschlandweit zum Einsatz kommen wird.‘

Seit Markteintritt des ‚ xplace Rezeptberaters‘ im Juli wurden bereits über 50 Geräte in Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Hessen, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen installiert. Zudem belegt seit Kurzem eine Studie der Georg-August-Universität Göttingen, dass Kunden in Verbrauchermärkten von dem Angebot des Rezeptberaters begeistert sind und dessen Rezeptideen in ihr Einkaufsverhalten integrieren.

Weitere Informationen unter www.xplace.de

Über die xplace GmbH

Die xplace GmbH mit Sitz in Göttingen ist Spezialist für interaktive Kundeninformationssysteme im Handel. Mit den eigens entwickelten Softwareplattformen bietet das Unternehmen ein vielseitiges Informationssystem an, das auf digitalen Werbedisplays und so genannten Kioskterminals zum Einsatz kommt. Am Touchscreen können sich Verbraucher ausführlich über Musik-CDs, Film-DVDs, Computerspiele und Hörbücher sowie über zahlreiche andere Warengruppen aus dem Food- und Non-Food-Bereich (wie Handytarife, Druckerpatronen, Mobiltelefone, Wein oder Spirituosen) informieren.

Neben Soft- und Hardware liefert und pflegt das Unternehmen auch die digitalen Inhalte. Als Mitglied der Pironet NDH-Gruppe kooperiert die xplace GmbH mit zahlreichen mittelständischen Technologieanbietern aus den Bereichen Couponing und Business Intelligence. Die xplace GmbH ging 2008 aus den 2002/2003 gegründeten Gesellschaften Advertools und Advertimes hervor und beschäftigt rund 100 Mitarbeiter. Neben dem Stammsitz in Göttingen ist das Unternehmen durch Vertriebspartnerschaften in zahlreichen europäischen Ländern vertreten.

Internet: www.xplace.de

Presse-Kontakt:
xplace GmbH
Julia Schilling
Hospitalstraße 7
37073 Göttingen
Tel: +49.551.4 88 79 84 31
Fax +49.551.4 88 79 84 06
E-Mail schilling@xplace.de

Presseagentur:
PRESSEDESK
Tel. 030/275 722 69
E-Mail: xplace@pressedesk.de

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Schüler tauchen in virtuelle Lernumgebung ein

Oberkochen (pressrelations) –

Schüler tauchen in virtuelle Lernumgebung ein

cinemizer Plus von Carl Zeiss wichtiger Bestandteil des Lernkonzepts „Cyber-Classroom“

OBERKOCHEN, STUTTGART, 06.10.2009. Die Videobrille cinemizer Plus von Carl Zeiss ist ein wesentlicher Bestandteil des so genannten „Cyber-Classrooms“, das der Stuttgarter Visualisierungs- und Virtual-Reality-Experte Visenso gemeinsam mit dem Thomas- Strittmatter-Gymnasium St. Georgen entwickelt hat. Ziel ist es, Schülern bislang nur schwer erklärbare Sachverhalte auf der Basis einer interaktiven und dreidimensionalen Darstellung verständlich zu machen.

„Gerade in den naturwissenschaftlichen Fächern wie Physik, Chemie oder Biologie stoßen viele Lernende an die Grenzen ihrer Vorstellungskraft. Das beeinträchtigt das Lernen erheblich“, berich- tet Visenso-Geschäftsführer Martin Zimmermann. „Über die Visualisierung der Abläufe und Zusam- menhänge wollen wir den Spaß an diesen Fächern wecken. Jeder weiß, dass sich Lernziele mit Freude und Motivation noch am ehesten erreichen lassen.“

Der „Cyber-Classroom“ setzt sich in der 3D- Stereo-Variante aus einem 50-Zoll-Stereo-TV, einer Graphik-Workstation, einem Wii-Interakti- onsgerät und Anwendungen aus verschiedenen Fachbereichen zusammen. Über eine VRML- Schnittstelle und die Anbindung an Google- Sketchup wird der Community-Gedanke belebt. Schüler bewegen sich während des Unterrichts damit in einer virtuellen Umgebung und können komplexe Phänomene aus Naturwissenschaft und Technik hautnah erleben. Über die Virtual- Reality-Software Covise von Visenso lassen sich die Lerninhalte zum Beispiel von einem Laptop aus an die Videobrille cinemizer Plus von Carl Zeiss in Stereo übertragen. Damit haben die Schüler Gelegenheit, die morgens in der Schule vermittelten Inhalte an jedem beliebigen Ort nochmals zu erfahren und zu vertiefen.

„Auch mit dem cinemizer Plus findet beispiels- weise die Reise durch den menschlichen Körper oder die Fahrt durch die Aorta in 3D statt. Der technische Trick dabei ist, dass beide Augen auf den LCD-Bildschirmen der Videobrille ein stereo- skopisch aufgenommenes Bild zu sehen bekom- men“, erläutert Andreas Klavehn, Leiter Marketing Multimedia-Devices bei Carl Zeiss. „Da die Brille außerdem eine zwei Meter entfernte Leinwand mit einer Diagonale von 115 Zentimetern simuliert, hat der Betrachter beinahe das Gefühl, in einem Kino zu sitzen.“ Sogar Brillenträger können den cinemizer Plus nutzen. Möglich ist eine Dioptrien- einstellung zwischen + 3,5 und – 3,5. Entsprechende Geräuschsimulationen lassen sich entweder über die mitgelieferten On-Ear-Lautsprecher oder eigene Kopfhörer zuschalten. Damit die Videobrille bequem sitzt, sind die Ohrenbügel aus weichem Material und individuell einstellbar. Carl Zeiss liefert außerdem verschie- dene Nosepad-Adapter mit. „Damit liegt die Video- brille nicht nur sehr angenehm auf der Nase. Verbessert wird auch der Einblickwinkel auf den TFT-Bildschirm“, erklärt Andreas Klavehn.

Nachdem der „Cyber-Classroom“ im Pilotprojekt am Thomas-Strittmatter-Gymnasium seine Feuer- taufe bestanden hat, geht Visenso einen Schritt weiter und plant die bundesweite Einrichtung von Cyber-Classroom-Laboren (C3-Labs). Am Lifecycle Engineering Solutions Center der Elite- Universität Karlsruhe (zukünftig Karlsruher Institut für Technologie, KIT), im Science House des Europaparks und im Virtual Dimension Center VDC TZ St. Georgen sind die ersten drei bereits eingerichtet worden. Hier sollen Interessenten sich mit den Möglichkeiten der VR-Technologie für den Bildungssektor vertraut machen, um an- schließend die Cyber-Classroom-Anwendungen an ihrer Schule beziehungsweise Hochschule einzuführen. „Wir freuen uns sehr, dass unsere Videobrille erfolgreich in eine vollkommen neue Lernform integriert werden konnte“, fasst Andreas Klavehn zusammen.

Ansprechpartner für die Presse:
Andreas Klavehn
Marketing
Multimedia Devices
Carl Zeiss AG
Telefon: +49 7364 20-4978
Telefax: +49 7364 95-4287
E-Mail: a.klavehn@zeiss.de

Andrea Paul
VISENSO GmbH
Tel.: +49 711 849700-0
Fax: +49 711 84970079
E-Mail: ap@visenso.de

Internet: www.zeiss.de/cinemizer(inkl. 300dpi-Bilder im Pressebereich)

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TÜV NORD Akademie: Neue Seminarreihe zur Funktionalen Sicherheit startet

Hannover (pressrelations) –

TÜV NORD Akademie: Neue Seminarreihe zur Funktionalen Sicherheit startet

Hannover: Immer offensiver fordern Endanwender und auch Behörden den Nachweis funktionaler Sicherheit. Bei vielen Anlagen im Industrie- und Gewerbebereich sorgen zugrunde liegende Fachnormen bereits dafür, dass die einzelne Funktionen sicherheitsgerichtet ausgeführt werden. Um Betreiber und Hersteller zu unterstützen, hat die TÜV NORD Akademie eine neue Seminarreihe zur Funktionalen Sicherheit entwickelt. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, Führungskräften, Ingenieuren und Verantwortlichen ein praxisorientiertes Verständnis für das Themengebiet zu vermitteln. Neben den konkreten Normenanforderungen lernen die Teilnehmer sowohl qualitative als auch quantitative Verfahren, um funktionale Sicherheitsanforderungen zu ermitteln.

Dr. Hans Vallée, Referent des Seminars zur Funktionalen Sicherheit von Maschinen und Anlagen und verantwortlich für das Software und Elektronik Labor SEELAB bei TÜV NORD SysTec, erklärt, warum Funktionale Sicherheit zunehmend bedeutender wird.

Herr Dr. Vallée, was können sich die Leser unter Funktionaler Sicherheit vorstellen?

Funktionale Sicherheit ist ein Leitgedanke, der das korrekte und sichere Funktionieren von Systemen und Komponenten darstellt. Basis für diesbezügliche Betrachtung sind Sicherheitsmanagementprozesse, in denen beim Entwickeln und Konstruieren strukturierte Gefährdungs- und Risikobetrachtungen vorgenommen werden. Ziel ist es, sämtliche Anforderungen von der Systemdefinition bis zu Tests lückenlos nach zu vollziehen, es ist also der Nachweis über korrekte Entwicklungs- und Konstruktionsarbeiten. Nicht gedeckt sind dabei Sicherheitsaspekte wie Brandschutz, Strahlenschutz oder Arbeitsschutz, die gesondert zu betrachten sind.

Wie wird Funktionale Sicherheit beurteilt?

Funktionale Sicherheit wird nach den gültigen Regelwerken beurteilt. Diese beinhalten Anforderungen an ein Qualitätsmanagement, ein Sicherheitsmanagement sowie die detaillierte technische Dokumentation. Die Beurteilung übernehmen unabhängige Prüfstellen, wie die TÜV NORD Gruppe, die von den staatlichen Zulassungsstellen anerkannt sind.

Wo können sich Unternehmen über die Anforderungskriterien und deren Umsetzung informieren?

Die TÜV NORD Akademie bietet eine neue Seminarreihe zur Funktionalen Sicherheit an, um Entwickler und Konstrukteure in die Lage zu versetzen, einen normenkonformen Sicherheitsnachweis zu führen. Ich selbst biete ein zweitägiges Seminar zur EN ISO 13849 an, das sich an Entwickler und Konstrukteure von Maschinen richtet. Das Seminar gibt einen Überblick über die normativen Anforderungen und beschreibt die notwendigen organisatorischen Schritte, um die Sicherheit des Systems Maschine nachweisen zu können. Da in den Industriebetrieben der Begriff „Sicherheitsmanagement“ noch weitgehend unbekannt ist, vertiefen wir dieses Thema.
Weitere Seminare dieser Reihe befassen sich mit den qualitativen und quantitativen Verfahren, um funktionale Sicherheitsanforderungen zu ermitteln und zu beurteilen. Außerdem bieten wir ein Seminar zu der neuen ISO DIS 26262 an, die die Funktionale Sicherheit von sicherheitsrelevanten elektrischen Systemen in Kraftfahrzeugen gewährleisten soll. Die Norm soll für den Bereich der Kraftfahrzeuge die bisherige IEC 61508 als Fachnorm ablösen und tritt voraussichtlich 2011 als internationaler Standard in Kraft.

An wen richten sich die Seminare?

Zielgruppe sind technische Entwickler und Entscheider in Unternehmen, die Produkte im Sinne europäischer Richtlinien entwickeln und herstellen. Damit ist das Thema für alle Branchen wichtig, die im Rahmen eines Zulassungsverfahrens Sicherheitsnachweise vorlegen müssen.

Welche Kenntnisse erwerben die Teilnehmer in den Seminaren?

Die Seminare geben einen Überblick über die Sicherheitsnormen und die darin genannten Anforderungen und Methoden von der Entwicklung bis zur Anwendung. Die Teilnehmer lernen alle wesentlichen Aspekte, um die Standards richtig anzuwenden. Dabei werden neben technologischen auch organisatorische Faktoren des Qualitätsmanagements und der Dokumentation behandelt.

Einzelheiten sind zu erfahren unter der Telefonnummer 0511 986-1980. Anmeldungen sind schriftlich möglich bei der TÜV NORD Akademie in Hannover, Am TÜV 1, 30519 Hannover, per Fax an 0511 986-2075 oder per E-Mail akd-h@tuev-nord.de. Einzelne Seminare aus dem kompletten Angebot der TÜV NORD Akademie lassen sich online suchen und buchen unter www.tuevnordakademie.de/seminare.

Über die TÜV NORD Gruppe
„Wir machen die Welt sicherer“: Die TÜV NORD Gruppe (www.tuev-nord.de) ist mit über 8.400 Mitarbeitern, davon mehr als 6.300 mit technisch-naturwissenschaftlichem Hintergrund, einer der größten technischen Dienstleister in Deutschland. Darüber hinaus ist sie in über 70 Staaten Europas, Asiens, Afrikas und Amerikas tätig. Die führende Marktposition verdankt die Gruppe der technischen Kompetenz und einem breiten Beratungs-, Service- und Prüfspektrum in den Geschäftsbereichen Mobilität, Industrie Services, International, Rohstoffe sowie Bildung und Personal.

Über die TÜV NORD Akademie
Die TÜV NORD Akademie (www.tuevnordakademie.de) ist eines der großen Bildungsunternehmen in Deutschland. Pro Jahr verzeichnet sie mehr als 45.000 zufriedene Absolventen. Die TÜV NORD Akademie ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und lebt ihr QM-System zum Nutzen ihrer Kunden. Durch aktive Beteiligung an modernen Managementsystemen, beispielsweise die Mitgliedschaft in der EFQM (European Foundation for Quality Management), fördert die TÜV NORD Akademie kontinuierlich die Qualitätsverbesserung in ihren Seminaren.

Pressekontakt/Redaktion dieser Meldung:
TÜV NORD Gruppe
Wiebke Dalhoff Telefon 0511 986-1421, Fax -28991421
Mail: presse@tuev-nord.de
Web: www.tuev-nord.de/presse

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Weltweit führende Hackerin zu Gast bei DIS AG in Leipzig

Düsseldorf (pressrelations) –

Weltweit führende Hackerin zu Gast bei DIS AG in Leipzig

Neu gegründeter Fachbereich IT-Sicherheit lädt zum IT-Security Workshop mit Joanna Rutkowska ein

Leipzig, 06.10.2009 ? Der Personaldienstleister DIS AG geht neue Wege in der IT. Durch die Neugründung des Fachbereiches IT-Sicherheit erweitert das Unternehmen sein Portfolio und setzt Trends in der Branche. Der Fachbereich entwickelt und implementiert maßgeschneiderte IT-Sicherheits-Lösungen. Das Dienstleistungsspektrum umfasst außerdem Beratung, Schulung und Vorträge sowie Sicherheitsaudits, Vermittlung von Spezialisten, IT-Forensik, Mediation, Identitätsmanagement, Sicherheit mobiler Geräte, Sicherheit virtualisierter Infrastrukturen, Applikationssicherheit und Datenschutz.

Ein besonderes Highlight ist der IT-Security Workshop mit der weltbekannten Hackerin und Spezialistin für Computersicherheit Frau Joanna Rutkowska von Invisible Things Labs (Polen). Ihr begehrter zweitägiger Workshop findet vom 7. – 8. Oktober 2009 in Leipzig statt.

Dieser hochinteressante Workshop zeigt IT-Sicherheits-Experten, Administratoren virtueller Server sowie interessierten Softwareentwicklern die neuesten Erkenntnisse im Bereich Angriffe und Gegenmaßnahmen bei der Virtualisierung von Servern. Demonstriert werden dabei unter anderem Ausbrüche aus der Xen VM (DomU->Dom0), Hypervisor Rootkits sowie Schutzmaßnahmen und die Bedeutung der VT und TXT Technologien.

„Wir sind stolz, mit Frau Rutkowska eine weltweit anerkannte Expertin auf dem Gebiet der Virtualization Security gewonnen zu haben, denn dieser Workshop setzt fachliche Maßstäbe“, so Thomas Reiche, Fachbereichsleiter IT-Sicherheit.

Der Workshop richtet sich an Teilnehmer mit fundierten Kenntnissen in C, Linux und VM Technologien (Xen), da die Veranstaltung auf diesen Voraussetzungen aufbaut. Zudem ist die Anzahl der Teilnehmer auf 12 begrenzt. Die Teilnahmegebühr beträgt 1500,- ? pro Person (inklusive aller Unterlagen und Catering). Interessenten können sich direkt an den Fachbereich wenden.

Über die DIS AG
Die DIS AG gehört zu den sechs größten Personaldienstleistern in Deutschland. Als Marktführer in der Überlassung und Vermittlung von Fach- und Führungskräften hat sie sich auf die Geschäftsfelder Finance, Industrie, Information Technology, Office Management, Engineering und Outsourcing Consulting spezialisiert. Im Geschäftsfeld Engineering werden die Dienstleistungen durch die Tochterunternehmen euro engineering AG (100%), euro engineering AEROSPACE GMBH (100%) und encad GmbH (100%) erbracht. Über 10.000 Mitarbeiter arbeiten in mehr als 170 Niederlassungen für die DIS AG. Zum Konzern gehören weiterhin: DIS Consulting GmbH (100%), DIS Interim Management GmbH (100%), CST GmbH (100%) und Personal Innovation GmbH (100%). Nach einer Umfrage des „Great Place to Work“ Instituts und des Handelsblattes zählt die DIS AG zu „Deutschlands besten Arbeitgebern 2009“. Die DIS AG ist Teil der Adecco Gruppe.

Über die Adecco Gruppe
Die Adecco Gruppe mit Sitz in Zürich (Schweiz) ist der weltweit führende Personaldienstleister. Mit über 34?000 Mitarbeitenden und 6?600 Filialen in mehr als 60 Ländern und Regionen rund um den Globus bietet die Adecco Gruppe ein breites Spektrum an Personaldienstleistungen. Die Gruppe bringt täglich mehr als 500?000 Arbeitskräfte und 145?000 Unternehmen zusammen und ist in den Geschäftsfeldern Zeitarbeit, der Vermittlung von Feststellen, dem Outsourcing, Outplacement und der Beratung tätig. Die Adecco Gruppe ist ein Fortune 500 Unternehmen.

Adecco S.A. ist in der Schweiz eingetragen (ISIN: CH0012138605) und an der SIX Swiss Exchange sowie an der Euronext in Frankreich kotiert. Ihre Namenaktien werden an der SWX Europe (SIX: ADEN) und der Euronext in Paris (EURONEXT: ADE) gehandelt.

Als persönliche Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:

DIS AG
Fachbereich IT-Sicherheit
Thomas Reiche
Fachbereichsleiter
Löhrstraße 2
04105 Leipzig
Telefon: 0341 ? 30571-57
E-Mail: t-reiche@dis-ag.com

DIS AG
Andreas Lehmann
Referent Public Relations
Niederkasseler Lohweg 18
40547 Düsseldorf
Telefon: 0211 ? 53 06 53-759
E-Mail: a-lehmann@dis-ag.com

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HP ProCurve: Ein-Euro-Promotion für Gigabit und Wireless Upgrades

Böblingen (pressrelations) –

HP ProCurve: Ein-Euro-Promotion für Gigabit und Wireless Upgrades

BÖBLINGEN, 5. Oktober 2009 ? HP ProCurve macht seinen Kunden ein besonderes Angebot: Für nur einen Euro mehr erhalten sie beim Kauf eines Switch der Serie 2610 einen WLAN Access Point (HP ProCurve MSM310) oder ein Mini-GBIC-Transceiver-Modul (HP ProCurve Gigabit-SX-LC Mini-GBIC). Das Angebot gilt bis zum 31. Oktober 2009.

Die Switche der 2610-Serie richten sich an mittlere und große Unternehmen, die die Leistungsfähigkeit und Flexibilität ihrer Netzwerke mit Merkmalen wie „Power over Ethernet“ und zentralen Managementfunktionen verbessern wollen. Für die Serie gilt die lebenslange Garantie von HP ProCurve(1). Der sowohl autonom betreibbare als auch über einen Controller verwaltbare Access Point bietet Kunden zusätzliche Flexibilität durch drahtlose Konnektivität entsprechend der 802.11a/b/g Standards. Das Transceiver-Modul ergänzt die Switche der 2610-Serie um Gigabit-Glasfaser-Konnektivität.

Weitere Informationen sowie die Geschäftsbedingungen zu diesem Angebot finden sich unter http://h40060.www4.hp.com/procurve/de/de/promotions/index.html.

Veranstaltungshinweis: Vom 13. bis 22. Oktober 2009 veranstaltet HP ProCurve eine Roadshow mit Stopps in sechs deutschen Städten.
Weitere Informationen zur diesjährigen Roadshow finden sich unter www.hp.com/de/switchon2009-partner.

(1) Die Hewlett-Packard-Hardware-Garantieerklärung mit den Bedingungen für die Garantie auf HP-ProCurve-Produkte finden Sie unter www.procurve.eu/warranty.

Über HP ProCurve
HP ProCurve ist Teil des Geschäftsbereichs HP Enterprise Business und bietet das Netzwerk der Wahl – hochwertige und individuelle Lösungen, Produkte und Dienstleistungen für kabelgebundene und funkbasierte Netzwerke. Die Analysten von Gartner stuften HP ProCurve in ihrem Magic Quadrant Report 2008 für Global Campus LANs in den Leader-Quadranten. Zudem ist ProCurve laut Dell’Oro Group die weltweite Nummer zwei im Markt für Ethernet-Switche.
Weitere Informationen zu HP ProCurve finden sich unter www.hp.com/de/procurve.

Über HP
HP, das weltweit größte Technologie-Unternehmen, vereinfacht den Umgang mit Technologie für Privatpersonen und Unternehmen – mit einem Angebot, das die Bereiche Drucken, Personal Computing, Software, Services und IT-Infrastruktur umfasst.
Weitere Informationen zum Unternehmen (NYSE, Nasdaq: HPQ) und zu den Produkten finden Sie unter www.hp.com/de.
Presseinformationen und Bildmaterial finden sich in chronologischer und thematischer Reihenfolge unter www.hp.com/de/presse.

Pressekontakt:
Patrik Edlund
Pressesprecher
HP Enterprise Business
Tel.: 07031 / 14-1673
Hewlett-Packard GmbH
Herrenberger Str. 140
71034 Böblingen / Germany
www.hp.com/de

Christoph Weissthaner
HP-Presseservice
Tel.: 069 / 2 38 09 – 13
E-Mail: christoph.weissthaner@bm.com
Burson-Marsteller GmbH
Hanauer Landstr. 126-128
60314 Frankfurt am Main
www.burson-marsteller.de

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