Eine Wand gegen Staub und Schmutz: Sauberkeitsspezialist Team Direkt bietet mit ‚QuickWall‘ eine mobile Lösung für Arbeiten im bewohnten Raum

Wiesbaden (pressrelations) –

Eine Wand gegen Staub und Schmutz: Sauberkeitsspezialist Team Direkt bietet mit ‚QuickWall‘ eine mobile Lösung für Arbeiten im bewohnten Raum

Taunusstein – Renovierungs- und Sanierungsarbeiten gehen naturgemäß mit viel Staub und Schmutz einher. Trotzdem lassen sich diese vor allem in bewohnten Räumen häufig nicht verhindern und ziehen ein unangenehmes Gefühl seitens der Kunden nach sich. Serviceorientierte Handwerker behelfen sich daher beim ‚Bauen im Bestand‘ mit der sogenannten ‚QuickWall‘, einer mobilen Lösung, die Renovierungsbereiche komfortabel vom restlichen Wohnraum trennt und so vor Staub schützt. Die mobile Wand kann von einer einzigen Person in nur drei Schritten vollständig auf- sowie abgebaut werden.

‚Diese Schweizer Präzisionsarbeit ist immer wieder verwendbar, kann über flexible Winkel und Verlängerungen genau an die Unebenheiten einer zu schützenden Wand angepasst werden und schirmt dank Gummilippen sowie selbstklebender Reißverschlüsse vollständig ab‘, beschreibt Harald Dick, Leiter der technischen Entwicklung bei der Team Direkt GmbH, das innovative Produkt. Der Spezialist für professionelles staubfreies Arbeiten bietet in seinem Webshop unter http://shop.teamdirekt.com zahlreiche effiziente Lösungen für das Abdecken und Schützen von Gegenständen während der Bau, Renovierungs- und Sanierungsphase.

Die flexible Staubschutzwand ‚QuickWall‘ für Bodenleger, Maler, Elektriker, Schreiner und Industrie erhielt für ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten sogar den Deutschen Innovationspreis 2007 und ist ein ‚must against dust‘ für zufriedene Kunden und Folgeaufträge. ‚Wir bieten in unserem Webshop ausschließlich hochwertige Produkte und haben die ‚QuickWall‘ insbesondere wegen ihres innovativen Charakters in unser Sortiment aufgenommen: Sie ist nicht nur im Aufbau äußerst flexibel, sondern ? im Gegensatz zu den gewöhnlich verwendeten Klebetechniken ? völlig spurlos wieder entfernbar‘, betont Dick.

Zahlreiche weitere Ideen für Bodenabdeckungen, gelungenen Kundenservice und Fachliteratur zum Kampf gegen Staub sowie Schmutz finden sich unter http://shop.teamdirekt.com.

Über die Team Direkt GmbH
Das 1997 gegründete Unternehmen mit Hauptsitz in Taunusstein bietet hochwertige Schutzmaterialien für die professionelle Sauberkeit während Bau-, Renovierungs- oder Sanierungsphasen sowie Ratgeber, Fachliteratur und Schulungen zum Thema an. Dabei geht es Team Direkt vor allem darum, Handwerksbetrieben jegliche Formen von Regressansprüchen zu ersparen. Die positiven Folgen sind eine deutliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die langfristige Bindung von zufriedenen Partnern, Zulieferern und Kunden. Als langjähriger Partner der VOX-Sendung „Wohnen nach Wunsch“ erlangte Team Direkt bundesweite Bekanntheit.
Internet: www.teamdirekt.com

Presse-Kontakt:
Team Direkt GmbH
Aarstraße 141
D-65232 Taunusstein

PresseDesk
Tel: 030 / 275 722 69
E-Mail: teamdirekt@pressedesk.de

Weiterlesen

Mindestumlage nach § 16 FinDAG verfassungsgemäß

Karlsruhe (pressrelations) –

Mindestumlage nach § 16 FinDAG verfassungsgemäß

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt unter anderem die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und den Wertpapierhandel. Zu ihrer eigenen Finanzierung erhebt sie von den beaufsichtigten Unternehmen eine jährlich zu zahlende Umlage. Für die Höhe dieser Umlage ist der Geschäftsumfang der einzelnen Unternehmen maßgeblich. Dieser orientiert sich im Aufsichtsbereich Kredit- und Finanzdienstleistungswesen an der Bilanzsumme und im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel für Kreditinstitute und Makler nach der Anzahl der gemeldeten Geschäfte, für Finanzdienstleistungsinstitute an der Bilanzsumme. Unabhängig von dieser Berechnung bestand zunächst für jedes Unternehmen in jedem Aufsichtsbereich eine Mindestumlage von jährlich 250,– ?. Im Jahr 2003 wurde diese so modifiziert, dass sich der neue Mindestbetrag im Aufsichtsbereich Kredit- und Finanzdienstleistungswesen – abhängig vom Unternehmenstypus – zwischen 1300,– ? und 4000,– ? bewegte, bei einer Bilanzsumme unter 100.000,– ? aber um die Hälfte reduzierte. Die Erhebung dieses Mindestumlagebetrages beanstandet der Beschwerdeführer, ein Finanzportfolioverwalter, als verfassungswidrig.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Die Mindestumlage nach § 16 FinDAG entspricht den vom Bundesverfassungsgericht für Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion besonders strengen finanzverfassungsrechtlichen Zulässigkeitsanforderungen (vgl. Urteil des Zweiten Senats vom 3. Februar 2009 – 2 BvL 54/06 – Pressemitteilung Nr. 10/09 vom 3. Februar 2009 und Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Mai 2009 – 2 BvR 743/01 – Pressemitteilung Nr. 57/09 vom 5. Juni 2009). Sie verstößt auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, denn der Mindestbetrag ist gerade nicht als Entgelt für bestimmte individuell zurechenbare Kontrollleistungen zu verstehen. Er soll der Tatsache Rechnung tragen, dass jeder Aufsichtspflichtige von den Kontrollleistungen profitiert, die ihm oder anderen Aufsichtspflichtigen gegenüber erbracht werden und zur Stabilität des Marktes beitragen, auf die er zur Entfaltung seiner Geschäftstätigkeit angewiesen ist.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde: Die Mindestumlage dient einem Sachzweck, der über die bloße Mittelbeschaffung hinausgeht. Sie ist der Bewältigung derjenigen Risiken gewidmet, die von einem unreglementierten Tätigwerden der beaufsichtigten Unternehmen ausgehen können, und soll das Vertrauen der Anleger in die Solidität und Lauterkeit dieser Unternehmen als notwendige Rahmenbedingung für einen funktionsfähigen Finanzmarkt stärken. Im Hinblick auf diesen Zweck handelt es sich bei den beaufsichtigten Unternehmen um eine homogene Gruppe, die durch gemeinsame Gegebenheiten und Interessenlagen verbunden ist, die sie von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar machen. Die mit der Umlage in Anspruch genommene Gruppe der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und der Unternehmen, die Wertpapierdienstleistungen erbringen, steht zum Sachzweck der Abgabe in einer spezifischen Beziehung. Die gesonderte Überwälzung der Finanzierungslast findet ihre Rechtfertigung in einer Verantwortlichkeit für die Folgen gruppenspezifischer Zustände und Verhaltensweisen. Auch das Abgabenaufkommen wird gruppennützig verwendet, denn Sachnähe der belasteten Unternehmen zum Zweck der Abgabenerhebung und korrespondierende Finanzierungsverantwortung bedeuten, dass die zweckentsprechende Verwendung des Abgabenaufkommens zugleich gruppennützig wirkt, die Gesamtgruppe der Abgabenschuldner nämlich von einer ihrem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Aufgabe entlastet.

Die als Mindestumlage erhobene Abgabe ist auch mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Der Gesetzgeber ist insbesondere nicht gehalten, die Abgabenhöhe in strikter Relation zur Bilanzsumme zu staffeln, sondern darf neben dem Umfang der Marktteilnahme berücksichtigen, dass für die einzelnen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe durchschnittlich ein bestimmter, wenn auch nur typisierend zu erfassender Grundaufwand anfällt. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass § 6 Abs. 4 und 5 FinDAGKostV diesen nicht realitätsgerecht abbilden, zumal § 6 Abs. 4 Satz 2 FinDAGKostV und § 6 Abs. 5 FinDAGKostV den Mindestbetrag im Aufsichtsbereich Kredit- und Finanzdienstleistungswesen zusätzlich nach Geschäftstyp und Bilanzsumme differenzieren und sich dieser nach § 6 Abs. 4 Satz 2 Buchstabe e FinDAGKostV bei besonders geringer Bilanzsumme halbiert. Dass nicht in jedem Jahr für jedes Unternehmen tatsächlich ein bestimmter Mindestkontrollaufwand anfällt, weil die laufende Überwachung nach § 7 KWG der Bundesbank obliegt, ist nicht entscheidend.

http://www.bundesverfassungsgericht.de

Weiterlesen

Der ‚xplace Rezeptberater‘ hält Einzug in die Hauptstadt

Göttingen (pressrelations) –

Der ‚xplace Rezeptberater‘ hält Einzug in die Hauptstadt

Berlin / Göttingen – Ab sofort können sich die Kunden der Edeka Reichelt-Supermärkte in Berlin mitten in der Lebensmittelabteilung von interessanten Rezepten inspirieren lassen. Möglich machen dies die interaktiven Rezeptberater von xplace, die künftig in drei Filialen der Supermarktkette zum Einsatz kommen. Dort können sich die Verbraucher direkt im Obst- und Gemüsebereich sowie an der Käse-, Fleisch- und Fischtheke per Touchscreen darüber informieren, welche interessanten Gerichte sie mit den vor Ort erhältlichen Zutaten ‚zaubern‘ können.

Die Kunden wählen aus verschiedenen Kategorien einfach die gewünschten Rezepte aus. Diese können sie dann im Anschluss samt Zutatenliste über den integrierten Drucker des ‚xplace Rezeptberaters‘ für ihren Einkauf im Markt ausdrucken. Auch eine Stichwortsuche nach einzelnen Zutaten ist möglich. In den Edeka Reichelt-Supermärkten in Mitte, Wilmersdorf und Schargendorf stehen hierfür insgesamt acht Rezeptberater zur Verfügung.

‚Uns haben die Möglichkeiten des Rezeptberaters zur direkten Kundenansprache sofort überzeugt‘, sagt Wolfgang Schulz, Vertriebsleiter E Reichelt. ‚Die hohe Qualität der gebotenen Informationen und die Benutzerfreundlichkeit der Terminals unterstützen unsere Mitarbeiter bei der Kundenbetreuung und liefern eine solide Basis zur Kundenbindung.‘

Mit dem Rezeptberater hat xplace das erste Informations-Terminal für den kompletten Food-Bereich auf den Markt gebracht. ‚Wir freuen uns, dass wir mit unserem Rezeptberater nun auch die Hauptstadt erobern konnten‘, so Michael Volland, Geschäftsführer der xplace GmbH. ‚Derzeit stehen wir mit weiteren Verbrauchermärkten im intensiven Gespräch, so dass unser Rezeptberater bald deutschlandweit zum Einsatz kommen wird.‘

Seit Markteintritt des ‚ xplace Rezeptberaters‘ im Juli wurden bereits über 50 Geräte in Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Hessen, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen installiert. Zudem belegt seit Kurzem eine Studie der Georg-August-Universität Göttingen, dass Kunden in Verbrauchermärkten von dem Angebot des Rezeptberaters begeistert sind und dessen Rezeptideen in ihr Einkaufsverhalten integrieren.

Weitere Informationen unter www.xplace.de

Über die xplace GmbH

Die xplace GmbH mit Sitz in Göttingen ist Spezialist für interaktive Kundeninformationssysteme im Handel. Mit den eigens entwickelten Softwareplattformen bietet das Unternehmen ein vielseitiges Informationssystem an, das auf digitalen Werbedisplays und so genannten Kioskterminals zum Einsatz kommt. Am Touchscreen können sich Verbraucher ausführlich über Musik-CDs, Film-DVDs, Computerspiele und Hörbücher sowie über zahlreiche andere Warengruppen aus dem Food- und Non-Food-Bereich (wie Handytarife, Druckerpatronen, Mobiltelefone, Wein oder Spirituosen) informieren.

Neben Soft- und Hardware liefert und pflegt das Unternehmen auch die digitalen Inhalte. Als Mitglied der Pironet NDH-Gruppe kooperiert die xplace GmbH mit zahlreichen mittelständischen Technologieanbietern aus den Bereichen Couponing und Business Intelligence. Die xplace GmbH ging 2008 aus den 2002/2003 gegründeten Gesellschaften Advertools und Advertimes hervor und beschäftigt rund 100 Mitarbeiter. Neben dem Stammsitz in Göttingen ist das Unternehmen durch Vertriebspartnerschaften in zahlreichen europäischen Ländern vertreten.

Internet: www.xplace.de

Presse-Kontakt:
xplace GmbH
Julia Schilling
Hospitalstraße 7
37073 Göttingen
Tel: +49.551.4 88 79 84 31
Fax +49.551.4 88 79 84 06
E-Mail schilling@xplace.de

Presseagentur:
PRESSEDESK
Tel. 030/275 722 69
E-Mail: xplace@pressedesk.de

Weiterlesen

Schüler tauchen in virtuelle Lernumgebung ein

Oberkochen (pressrelations) –

Schüler tauchen in virtuelle Lernumgebung ein

cinemizer Plus von Carl Zeiss wichtiger Bestandteil des Lernkonzepts „Cyber-Classroom“

OBERKOCHEN, STUTTGART, 06.10.2009. Die Videobrille cinemizer Plus von Carl Zeiss ist ein wesentlicher Bestandteil des so genannten „Cyber-Classrooms“, das der Stuttgarter Visualisierungs- und Virtual-Reality-Experte Visenso gemeinsam mit dem Thomas- Strittmatter-Gymnasium St. Georgen entwickelt hat. Ziel ist es, Schülern bislang nur schwer erklärbare Sachverhalte auf der Basis einer interaktiven und dreidimensionalen Darstellung verständlich zu machen.

„Gerade in den naturwissenschaftlichen Fächern wie Physik, Chemie oder Biologie stoßen viele Lernende an die Grenzen ihrer Vorstellungskraft. Das beeinträchtigt das Lernen erheblich“, berich- tet Visenso-Geschäftsführer Martin Zimmermann. „Über die Visualisierung der Abläufe und Zusam- menhänge wollen wir den Spaß an diesen Fächern wecken. Jeder weiß, dass sich Lernziele mit Freude und Motivation noch am ehesten erreichen lassen.“

Der „Cyber-Classroom“ setzt sich in der 3D- Stereo-Variante aus einem 50-Zoll-Stereo-TV, einer Graphik-Workstation, einem Wii-Interakti- onsgerät und Anwendungen aus verschiedenen Fachbereichen zusammen. Über eine VRML- Schnittstelle und die Anbindung an Google- Sketchup wird der Community-Gedanke belebt. Schüler bewegen sich während des Unterrichts damit in einer virtuellen Umgebung und können komplexe Phänomene aus Naturwissenschaft und Technik hautnah erleben. Über die Virtual- Reality-Software Covise von Visenso lassen sich die Lerninhalte zum Beispiel von einem Laptop aus an die Videobrille cinemizer Plus von Carl Zeiss in Stereo übertragen. Damit haben die Schüler Gelegenheit, die morgens in der Schule vermittelten Inhalte an jedem beliebigen Ort nochmals zu erfahren und zu vertiefen.

„Auch mit dem cinemizer Plus findet beispiels- weise die Reise durch den menschlichen Körper oder die Fahrt durch die Aorta in 3D statt. Der technische Trick dabei ist, dass beide Augen auf den LCD-Bildschirmen der Videobrille ein stereo- skopisch aufgenommenes Bild zu sehen bekom- men“, erläutert Andreas Klavehn, Leiter Marketing Multimedia-Devices bei Carl Zeiss. „Da die Brille außerdem eine zwei Meter entfernte Leinwand mit einer Diagonale von 115 Zentimetern simuliert, hat der Betrachter beinahe das Gefühl, in einem Kino zu sitzen.“ Sogar Brillenträger können den cinemizer Plus nutzen. Möglich ist eine Dioptrien- einstellung zwischen + 3,5 und – 3,5. Entsprechende Geräuschsimulationen lassen sich entweder über die mitgelieferten On-Ear-Lautsprecher oder eigene Kopfhörer zuschalten. Damit die Videobrille bequem sitzt, sind die Ohrenbügel aus weichem Material und individuell einstellbar. Carl Zeiss liefert außerdem verschie- dene Nosepad-Adapter mit. „Damit liegt die Video- brille nicht nur sehr angenehm auf der Nase. Verbessert wird auch der Einblickwinkel auf den TFT-Bildschirm“, erklärt Andreas Klavehn.

Nachdem der „Cyber-Classroom“ im Pilotprojekt am Thomas-Strittmatter-Gymnasium seine Feuer- taufe bestanden hat, geht Visenso einen Schritt weiter und plant die bundesweite Einrichtung von Cyber-Classroom-Laboren (C3-Labs). Am Lifecycle Engineering Solutions Center der Elite- Universität Karlsruhe (zukünftig Karlsruher Institut für Technologie, KIT), im Science House des Europaparks und im Virtual Dimension Center VDC TZ St. Georgen sind die ersten drei bereits eingerichtet worden. Hier sollen Interessenten sich mit den Möglichkeiten der VR-Technologie für den Bildungssektor vertraut machen, um an- schließend die Cyber-Classroom-Anwendungen an ihrer Schule beziehungsweise Hochschule einzuführen. „Wir freuen uns sehr, dass unsere Videobrille erfolgreich in eine vollkommen neue Lernform integriert werden konnte“, fasst Andreas Klavehn zusammen.

Ansprechpartner für die Presse:
Andreas Klavehn
Marketing
Multimedia Devices
Carl Zeiss AG
Telefon: +49 7364 20-4978
Telefax: +49 7364 95-4287
E-Mail: a.klavehn@zeiss.de

Andrea Paul
VISENSO GmbH
Tel.: +49 711 849700-0
Fax: +49 711 84970079
E-Mail: ap@visenso.de

Internet: www.zeiss.de/cinemizer(inkl. 300dpi-Bilder im Pressebereich)

Weiterlesen