„Was Europa besser machen kann“: Europäische Kommission stellt Bericht zu Best-Practice-Vergleichen für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung in der EU vor. Deutschland bei der bürokratiearmen Umsetzung von EU-Recht ein Vorreiter in Europa
Die von Edmund Stoiber angeführte Hochrangige Gruppe Unabhängiger Interessenvertreter im Bereich Verwaltungslasten untersuchte im Auftrag der Europäischen Kommission die unterschiedliche Umsetzungspraxis von EU-Recht in den EU-Mitgliedstaaten.
Ziel dieser Untersuchung war es, durch konkrete Beispiele Anregungen für eine bestmögliche und bürokratiearme Umsetzung europäischer Regelwerke zu bekommen. Außerdem gibt der Bericht generelle Empfehlungen für eine gute Umsetzung von EU-Recht.
Der Koordinator für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung Staatsminister Eckart von Klaeden sagte dazu: „Der Bericht zeigt, dass wir uns in Sachen Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung sowohl in Europa, als auch in Deutschland auf einem guten Weg befinden. Die verstärkte Berücksichtigung des Mittelstandes bei der Umsetzung von EU-Recht stärkt Wachstum und Beschäftigung. Nun gilt es, den eingeschlagenen Kurs konsequent fortzusetzen und die Verwaltungslasten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung weiterhin möglichst gering zu halten. Die Gruppe um Edmund Stoiber hat hierfür wertvolle Empfehlungen geliefert“.
Die im Bericht erwähnten Beispiele zeigen, dass Deutschland bei der bürokratiearmen Umsetzung von EU-Recht einer der Vorreiter in Europa ist. So gibt zum Beispiel der „Mittelstandsmonitor“ des Wirtschaftsministeriums kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, schon frühzeitig die möglichen Auswirkungen geplanter EU-Regelungen zu ermessen. Das zunehmende Angebot internetgestützter Verwaltungsleistungen in Deutschland fand ebenfalls positive Erwähnung.
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