‚Expedition Zukunft‘ macht Station in Kassel

Berlin (pressrelations) –

„Expedition Zukunft“ macht Station in Kassel

DB managt Tour des Zuges – Wagen wurden im DB-Werk Wittenberge umgebaut – Deutsche Bahn sponsert Zug als Wagenpartner

Frankfurt am Main, 28. Oktober 2009 – Die „Expedition Zukunft“ macht vom 2. bis 4. November Station im Kasseler Hauptbahnhof. Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Ausstellungszug „Science Express“ wird unter Federführung der Max-Planck-Gesellschaft bis Ende November 63 deutsche Bahnhöfe angefahren haben. Die nach verschiedenen Themen geordneten Ausstellungswagen erlauben einen Blick in die Zukunft von Wissenschaft und Technik.

Mit der Durchführung der Tournee ist der DB-Bereich Zugcharter und Sonderverkehre beauftragt. Die Waggons des Zuges waren ursprünglich alte Gepäck- und Sitzwagen von DB Regio. Sie wurden im DB-Werk Wittenberge grundlegend aufgearbeitet und zu modernen Ausstellungswagen umgebaut. Schweißer, Schlosser und Elektriker verwandelten die Wagen in rollende Ausstellungsmodule und bauten außerdem eine neue Energieversorgung ein. 25 Arbeitstage dauerte im Schnitt der Umbau jeder der zwölf Waggons der „Expedition Zukunft“. Nach weiteren rund 25 Tagen war der Innenausbau mit multimedialen Installationen, Inszenierungen und interaktiven Exponaten durch die Agentur Archimedes in Berlin abgeschlossen.

Die Deutsche Bahn ist zusätzlich Partner des Wagens 10, der unter dem Motto „Flexibel und digital – Wollen wir noch mobiler werden? Wie werden wir wohnen?“ steht. Darin zeigt die DB das innovative E-Ticket-Verfahren Touch Travel, das in Zusammenarbeit mit Vodafone und T-Mobile entwickelt wird. Ziel ist es, mit Touch Travel einen bundesweiten Standard für elektronische Fahrkarten für den Fern, Regional- und Stadtverkehr zu schaffen. Das System wird bereits in Bus und Bahn in Berlin und Potsdam, im Fernverkehr zwischen Berlin und Hannover und im Busverkehr zwischen Kiel und Lübeck sowie im Eutiner Stadtgebiet getestet

Informationen zum Zug und den Stationen gibt es im Internet unter www.bahn.de/showtrain sowie unter www.expedition-zukunft.org. Über Touch Travel informiert die Internetseite www.touchandtravel.de .

Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

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Verbraucherpreise im Oktober 2009: Voraussichtlich unverändert gegenüber Oktober 2008

Wiesbaden (pressrelations) –

Verbraucherpreise im Oktober 2009: Voraussichtlich unverändert gegenüber Oktober 2008

WIESBADEN – Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wird sich der Verbraucherpreisindex in Deutschland im Oktober 2009 gegenüber Oktober 2008 – nach vorliegenden Ergebnissen aus sechs Bundesländern – voraussichtlich nicht verändern (0,0%). Im September 2009 war der Verbraucherpreisindex noch um 0,3% gegenüber September 2008 zurückgegangen. Im Vergleich zum Vormonat September ergibt sich für den Oktober 2009 ein Anstieg um 0,1%.

Gegenüber dem Vormonat entwickelten sich die Preise für Heizöl und Kraftstoffe uneinheitlich. Nach einem kurzen Preisrückgang im September verteuerte sich Heizöl im Oktober 2009 je nach Bundesland zwischen 1,5% und 8,9% gegenüber dem Vormonat. Im Vergleich zu Oktober 2008 ist Heizöl aber immer noch zwischen 21,1% und 28,8% billiger. Die Preise für Kraftstoffe veränderten sich gegenüber September 2009 je nach Bundesland zwischen – 0,3% und + 1,9%. Sie liegen immer noch zwischen 4,5% und 8,2% unter denen im Oktober 2008. Die Preise für Nahrungsmittel gingen in fünf Bundesländern gegenüber September 2009 erneut leicht zurück (- 0,2% bis – 0,5%), nur Bayern verzeichnete einen leichten Anstieg um 0,3%. Gegenüber Oktober 2008 sind Nahrungsmittel um 2,8% bis 4,3% billiger geworden.

Der für europäische Zwecke berechnete harmonisierte Verbraucherpreisindex für Deutschland hat sich im Oktober 2009 gegenüber Oktober 2008 voraussichtlich nicht verändert (0,0%; September 2009: – 0,5% gegenüber September 2008). Im Vergleich zum Vormonat September stieg der Index im Oktober um 0,2%.

Die endgültigen Ergebnisse für Oktober 2009 werden am 10. November 2009 veröffentlicht.

Methodische Kurzbeschreibungen zum Verbraucherpreisindex und zum harmonisierten Verbraucherpreisindex bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Thomas Krämer,
Telefon: (0611) 75-2959,
E-Mail: verbraucherpreisindex@destatis.de

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Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen

Karlsruhe (pressrelations) –

Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen

Der Bundesgerichtshof hat heute erneut einer Klage von Kunden eines Gasversorgers gegen Preiserhöhungen stattgegeben, weil die Preisanpassungsklauseln, die der Gasversorger in den Erdgas-Sonderverträgen mit den klagenden Kunden verwendet hat, wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam sind.

Die Parteien stritten um die Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen, die von der Beklagten, einem regionalen Energieversorgungsunternehmen in Norddeutschland, einseitig vorgenommen wurden. Die Kläger sind Sondervertragskunden, die zu einem gegenüber dem Grundversorgungstarif des Unternehmens günstigeren Tarif für die Vollversorgung von Haushaltskunden („s. Erdgas basis plus“) beliefert werden. Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien sind vorformulierte Verträge verschiedener Fassungen. In den Verträgen heißt es unter anderem:

Fassung A (Vertragsschluss 1990 bis 1996):

„4. Preisänderungsbestimmungen

Die oben benannten Ausgangsgrundpreise gelten bei einem Monatstabellenlohn von 2.674,54 DM (Stand 1.3.1984). ?
Der obige Ausgangsarbeitspreis gilt bei einem Preis für extra leichtes Heizöl von 64,39 DM/100 l ohne Steuer (Stand 1.4.1984). ?

Für den Lohn und für das Heizöl gelten jeweils die von dem Vorlieferanten der S. [Rechtsvorgängerin der Beklagten] in Ansatz gebrachten Werte. Bei einer Änderung des Lohnes oder der Lohnbasis und der Preise für Heizöl behalten sich die S. [Rechtsvorgängerin der Beklagten] eine entsprechende Anpassung der Gaspreise vor. Der Messpreis ist hiervon ausgenommen.

Die Preise werden jeweils zum 1.04. und 1.10. eines jeden Jahres überprüft. Preisänderungen werden dem Kunden durch individuelle Rundschreiben oder durch Veröffentlichung in der Presse bekannt gegeben.
?“
Fassung B (Vertragsschluss 1997 bis 2001):

„4. Preisänderungsbestimmungen

Die S. [Rechtsvorgängerin der Beklagten] sind berechtigt, die vorgenannten Preise im gleichen Umfang wie ihr Vorlieferant an die Lohnkosten- und die Heizölpreisentwicklung anzupassen.
?“
Fassung C (Vertragsschluss ab 2002):

„§ 3 Preisänderungsbestimmungen

Die s. [Beklagte] ist berechtigt, die genannten Preise im gleichen Umfang wie ihre Vorlieferanten an die Lohnkosten- und die Heizölentwicklung anzupassen. Bei einer Änderung der Preisänderungsklausel oder sonstiger Bestimmungen in den Erdgasbezugsverträgen kann die s. [Beklagte] auch für diesen Vertrag eine entsprechende Anpassung verlangen.

?“

Das beklagte Unternehmen erhöhte den Arbeitspreis Erdgas zum 1. Oktober 2004, zum 1. Januar 2005, zum 1. Oktober 2005 und zum 1. Januar 2006. Die Kläger widersprachen den Preiserhöhungen. Mit ihrer Klage haben sie die Feststellung begehrt, dass die Preiserhöhungen unbillig und unwirksam sind. Das Landgericht Bremen hat der Klage stattgegeben. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

Die dagegen gerichtete Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die umstrittenen Gaspreiserhöhungen unwirksam sind, weil die Preisanpassungsklauseln in den Formularverträgen einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht standhalten und deshalb kein Recht des Gasversorgers zur einseitigen Änderung des Gaspreises besteht. Die Preisanpassungsklauseln benachteiligen die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben jedenfalls deshalb unangemessen, weil sie nur das Recht des Versorgers vorsehen, Änderungen der Gasbezugskosten an die Kunden weiterzugeben, nicht aber die Verpflichtung, bei gesunkenen Gestehungskosten den Preis zu senken. Eine Preisanpassungsklausel muss aber das vertragliche Äquivalenzverhältnis wahren und darf dem Verwender nicht die Möglichkeit geben, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (vgl. dazu auch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2008 ? KZR 2/07, Pressemitteilung Nr. 86/2008, vom 21. April 2009 ? XI ZR 78/08, Pressemitteilung Nr. 81/2009, und vom 15. Juli 2009 ? VIII ZR 225/07 und VIII ZR 56/08, Pressemitteilungen Nr. 152 und 153/2009).

Die von dem beklagten Unternehmen verwendeten Formulierungen („behalten sich ? vor“, „sind berechtigt“) lassen zumindest eine Auslegung zu, nach der das Unternehmen zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet ist, nach gleichlaufenden Maßstäben zu bestimmten Zeitpunkten eine Preisanpassung nach unten vorzunehmen, wenn die Gasbezugskosten seit Vertragsschluss oder seit der letzten Preisanpassung gesunken sind. Damit hat das Unternehmen die Möglichkeit, durch die Wahl des Preisanpassungstermins erhöhten Bezugskosten umgehend, niedrigeren Bezugskosten jedoch nicht oder erst mit zeitlicher Verzögerung durch eine Preisänderung Rechnung zu tragen.

Das Versorgungsunternehmen war auch nicht nach der – im Zeitpunkt der umstrittenen Preiserhöhungen noch geltenden ? Regelung des § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV (jetzt: § 5 Abs. 2 GasGVV) zur Preisänderung berechtigt. Diese Vorschrift, die ein gesetzliches Preisänderungsrecht des Versorgungsunternehmens begründet, ist nur auf die Versorgung von Tarifkunden (jetzt: Grundversorgungskunden) unmittelbar anwendbar. Bei den Klägern handelt es sich aber jeweils um Sondervertragskunden, nicht um Tarifkunden. Die Voraussetzungen für eine entsprechende Anwendung der Vorschrift im Wege der Gesetzesanalogie liegen nicht vor. Auch eine entsprechende Anwendung aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung kam in dem entschiedenen Fall nicht in Betracht.

Urteil vom 28. Oktober 2009 – VIII ZR 320/07
LG Bremen – Entscheidung vom 24. Mai 2006 ? 8 O 1065/05
OLG Bremen – Entscheidung vom 16. November 2007 ? 5 U 42/06

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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Personelle Veränderungen bei der BASF

Ludwigshafen (pressrelations) –

Personelle Veränderungen bei der BASF

Der Vorstand der BASF SE hat heute (28. Oktober) folgende Wechsel im Führungsteam des Unternehmens bekanntgegeben:

Dr. Alfred Hackenberger, derzeit President, Competence Center Specialty Chemicals Research, wird ab 1. Mai 2010 neuer Leiter des Regionalbereichs Südamerika mit Sitz in São Paulo, Brasilien. Der derzeitige Leiter Dr. Rolf-Dieter Acker, tritt nach über 30 Jahren bei der BASF zum 30. April in den Ruhestand.

Dr. Harald Lauke, President des Unternehmensbereichs Performance Polymers, übernimmt zum 1. April die Nachfolge von Hackenberger. Die Nachfolge von Lauke tritt Dr. Wolfgang Hapke, President, Regional Division Market and Business Development Asia Pacific, zum 1. März an. Sein Nachfolger mit Sitz in Hongkong ist Dr. Albert Heuser, President des Unternehmensbereichs Petrochemicals.

Prof. Dr. Rainer Diercks, President, Competence Center for Chemicals Research and Engineering, tritt zum 1. Februar die Nachfolge von Heuser an. Die Nachfolge von Diercks übernimmt Dr. Friedrich Seitz, Group Vice President, Care Chemicals Formulators Europe im Unternehmensbereich Fine Chemicals.

Dr. Alfred Hackenberger (58) ist seit 2004 President, Competence Center Specialty Chemicals Research. Er studierte Chemie an der Universität des Saarlandes und promovierte am dortigen Institut für Organische Chemie. 1981 trat er in das Farbenlabor der BASF ein. 1987 wurde er Assistent des Leiters des Länderbereichs Brasilien in São Paulo. Anschließend arbeitete er dort als Vertriebsleiter für Dispersionen und als Leiter des Bereichs Chemikalien. 1996 kehrte er nach Ludwigshafen zurück und wurde Leiter der Unterabteilung für Marketing Carboxi- und Farbstoffzwischenprodukte und danach Leiter der Abteilung Forschung Feinchemie. 2001 zog er nach Hongkong um, wo er bis 2004 als Group Vice President die Regional Business Unit Fine Chemicals leitete.

Dr. Rolf-Dieter Acker (61) leitete seit 1999 den Regionalbereich Südamerika mit Sitz in São Paulo/Brasilien. Nach seinem Studium an den Universitäten in Münster und Heidelberg und Promotion, und Post Doctoral Research an der Stanford University, Kalifornien/USA, arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Medizinische Forschung in Heidelberg. 1978 trat er in das Hauptlaboratorium der BASF ein. Ab 1986 leitete er die Naturwissenschaftliche Berufsbildung im Personalbereich. 1988 wurde er Leiter der Abteilung Biotechnologie im Hauptlabor und Vice-President Biotechnology der BASF Bioresearch Corporation, USA. 1992 übernahm er die Leitung der Zentralabteilung Öffentlichkeitsarbeit und Marktkommunikation. Er wechselte 1998 zum Länderbereich Südamerika in São Paulo/Brasilien.

Dr. Harald Lauke (50) ist seit 2006 President des Unternehmensbereichs Performance Polymers. Er studierte Chemie an der TU Berlin, wo er nach einem Stipendium in Illinois, USA, 1985 auch promovierte. Seine Karriere bei der BASF begann er 1986 im Kunststoff¬labor. Nach verschiedenen Stationen im Bereich technische Kunststoffe übernahm er 1996 die Geschäftsführung der Comparex Sistemas Informáticos S.A. in Spanien. Zwei Jahre später trat er als Marketingleiter für technische Kunststoffe in Asien eine Delegation in Singapur an. In den Jahren 2001 und 2002 leitete er dort die Regionalgeschäftseinheit Performance Polymers Asia Pacific und übernahm anschließend die Verantwortung für den Länderbereich Südostasien. Von 2004 bis 2006 war er für den Bereich Regional Functions and Market Efficiency Asia Pacific zuständig.

Dr. Wolfgang Hapke (54) ist seit 2004 President, Market Business Development, Asia Pacific, mit Sitz im Hongkong. Er studierte Wirtschaftspädagogik, Sportwissenschaft und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Göttingen, wo er in Betriebswirtschaft promovierte. In die BASF trat Hapke 1989 ein und war hier zunächst als Assistent des Bereichsleiters im Rohstoffeinkauf tätig. Weitere Stationen in der Abteilung Einkauf Chemikalien und bei der Einheit Anorganische Chemikalien und Metalle folgten bevor er Anfang 1996 in die USA delegiert wurde. Dort war er in verschiedenen Funktionen im Fasergeschäft tätig und wurde 1999 zum Leiter des Unternehmensbereichs Faserprodukte ernannt. 2001 kehrte er nach Ludwigshafen zurück und leitete bis 2004 das Globale Competence Center Purchasing.

Dr. Albert Heuser (54) leitet seit 2006 den Unternehmensbereich Petrochemicals. Er studierte Metallurgie und Werkstofftechnik mit anschließender Promotion an der RWTH Aachen. Er trat 1987 in die BASF in den Bereich Technische Entwicklung ein. Nach verschiedenen Stationen in den Ingenieurbereichen leitete er ab 1997 die Abteilung Produktion Styrenics der BASF Antwerpen in Belgien. 2000 wurde Heuser Vorsitzender der Geschäftsführung und Arbeitsdirektor der BASF Schwarzheide GmbH. Von 2002 bis 2006 war er Werksleiter des Verbundstandorts Ludwigshafen.

Prof. Dr. Rainer Diercks (52) ist seit 2004 President, Competence Center Chemicals Research Engineering. Nach Studium der Chemie und anschließende Promotion an der Universität Hamburg trat er 1986 in die BASF als Laborleiter im Ammoniaklabor ein. Es folgten verschiedene Stationen als Entwicklungsleiter und Betriebsleiter im Unternehmens¬bereich Industriechemikalien sowie als Vorstandsassistent. 1994 wurde er Prokurist in der Wirtschaftlichkeitsbewertung und 1996 Leiter der Abteilung Strategische Planung. Von 2001 bis 2004 war er President des Unternehmensbereichs Inorganics.

Dr. Friedrich Seitz (54) ist seit 2007 Group Vice President, Care Chemicals Formulators Europe im Unternehmensbereich Care Chemicals. Nach Chemiestudium in München und Oxford, Promotion an der Technischen Universität München und einem Post-Doc-Aufenthalt am Massachusetts Institute of Technology trat Seitz 1986 in das Kunststofflabor der BASF ein und wurde 1992 Vorstandsassistent. Nach Stationen in der Anwendungstechnik und im Marketing für Reaktionsharze wurde er 1997 Geschäftsführer des Jointventures DSM-BASF Structural Resins mit Sitz in Zwolle/Niederlande. Von 1999 bis 2003 war er Managing Director, Greater China mit Sitz in Hongkong. 2004 kehrte er nach Ludwigshafen zurück und übernahm als Group Vice President bis 2007 die Leitung der Regionalgeschäftseinheit Plasticizers and Solvents Europe.

Über BASF
BASF ist das führende Chemie-Unternehmen der Welt: The Chemical Company. Das Portfolio reicht von Chemikalien, Kunststoffen und Veredlungsprodukten bis hin zu Pflanzenschutzmitteln, Feinchemikalien und Öl und Gas. Als zuverlässiger Partner hilft die BASF ihren Kunden in nahezu allen Branchen, erfolgreicher zu sein. Mit hochwertigen Produkten und intelligenten Lösungen trägt die BASF dazu bei, Antworten auf globale Herausforderungen wie Klimaschutz, Energieeffizienz, Ernährung und Mobilität zu finden. Die BASF erzielte 2008 einen Umsatz von mehr als 62 Milliarden ? und beschäftigte am Jahresende rund 97.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weitere Informationen zur BASF im Internet unter www.basf.com.

Jennifer Moore-Braun
Telefon: +49 621 60-99123
Fax: +49 621 60-92693
jennifer.moore-braun@basf.com

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