Berlin (pressrelations) – Bundesaußenminister Westerwelle trifft norwegischen Außenminister Støre Am kommenden Sonntag (29.11.) trifft Bundesaußenminister Westerwelle mit dem norwegischen Außenminister…
Finanzierung des Aufbaus Ost muss gesichert bleiben
Zur Debatte um den Solidaritaetszuschlag erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Ziegler:
Die Ueberwindung der Teilungsfolgen erfordert auch in den kommenden zehn Jahren grosse Anstrengungen und besondere Hilfen fuer den Osten. Fuer die Vollendung der Einheit unseres Landes kommt es daher entscheidend darauf an, dass die Finanzierung durch den Solidarpakt ebenso wenig zur Disposition gestellt wird wie andere vereinigungsbedingte Finanzleistungen des Bundes.
Die Voraussetzung dafuer ist eine solide Steuerbasis. Der Solidaritaetszuschlag ist zwar nicht zweckgebunden, sondern geht in das allgemeine Steueraufkommen ein. Aber aus diesem werden Jahr fuer Jahr ostdeutsche Laender und Kommunen unterstuetzt.
Ohne diese Unterstuetzung waeren sie nicht lebensfaehig, denn die ostdeutsche Wirtschafts- und Steuerkraft liegt noch immer deutlich hinter der westdeutschen zurueck.
Wer wie Union und FDP durch unfinanzierbare Steuersenkungsplaene auf Pump an der Einnahmebasis von Bund, Laendern und Kommunen ruettelt, der zuendelt auch am Aufbau Ost. Die ostdeutschen Laender brauchen die notwendigen Einnahmen fuer Investitionen in Bildung, Forschung, Infrastruktur und eine gute Daseinsvorsorge.
Und der Bund braucht eine solide Finanzbasis, um die solidarisch finanzierten Zuweisungen an die ostdeutschen Laender verlaesslich abzusichern.
Berlin (pressrelations) – Bundeskanzlerin Merkel sandte dem Premierminister des Königreichs Belgien Yves Leterme folgendes Glückwunschschreiben: Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, zu…
München (pressrelations) – Mit dem Navi in die Sackgasse Verkehrsprobleme durch fehlgeleitete Lkw: ADAC: Pkw-Navigationsgeräte nicht in Lkw einsetzen Sie…
ADAC Motorwelt mit neuem Konzept: Europas größte Zeitschrift baut den Verbraucherschutz weiter aus
Die ADAC Motorwelt erscheint mit der Dezember-Ausgabe ab Freitag in einem neuen Konzept und komplett modernisierten Design. Mit einem neuen Titellogo, einer modernen Zeitschriften-Optik, und einer stark überarbeiteten Heftstruktur werden Anmutung und Lesbarkeit des Magazins deutlich verbessert. Die vier großen Themenkomplexe „Test und Technik“, „Verkehr und Verbraucherschutz“, „Reise und Freizeit“ sowie „Clubleben und Sport“ bestimmen die Inhalte von Europas größter Zeitschrift.
„Wir haben die Leserführung durch eine klare Struktur und ein frischeres Layout weiter optimiert. So können wir unseren mehr als 18 Millionen Lesern die ADAC-Kernkompetenzen in allen Bereichen noch spannender, flexibler und übersichtlicher darbieten. Vor allem der Verbraucherschutz erhält mehr Gewicht“, begründet Chefredakteur Michael Ramstetter die erste komplette Überarbeitung und Neuausrichtung des Blattes nach zehn Jahren.
Jedes Heft bietet den Lesern ein großes Schwerpunktthema aus der Welt der Mobilität. Umfassend recherchierter Lesestoff wird mit Alltagsnutzen und Hintergrundinformationen vereint. Die aktuelle Ausgabe vergleicht kritisch und umfangreich die europäischen und asiatischen Bemühungen bei der Entwicklung von Antriebskonzepten für Elektroautos. Ein neu eingeführter Testteil bündelt die vielen ADAC-Untersuchungen und Tests aus dem ADAC-Verbraucherschutz mit übersichtlichen Ergebnissen und aussagekräftigen Texten. „Die Testkompetenz des ADAC wird hier sehr deutlich“, stellt Ramstetter diese einmalige redaktionelle Leistung seines Blattes in den Vordergrund. Auch bei den Themen Umweltschutz und Verkehrssicherheit setzt sich die ADAC Motorwelt weiterhin stark für zukunftsträchtige Lösungen ein und informiert aktuell über wegweisende Entwicklungen.
Die ADAC Motorwelt ist mit einer Auflage von 13,8 Millionen Exemplaren (IVW 09/III) und 18,33 Millionen Lesern (MA 09/II) Europas größte Zeitschrift.
Führerschein-Tourismus und kein Ende: ADAC warnt vor Betrügern
Die Gesetzeslage ist klar: Wem die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, der darf ohne offizielle Anerkennung mit einem ab dem 19. Januar 2009 erworbenen EU-Führerschein in Deutschland nicht fahren. Bei Zweifeln an der Fahreignung wird hierzulande eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt. Der ADAC weist alle betroffenen Autofahrer darauf hin, dass solche EU-Führerscheine ohne den Nachweis dieser Untersuchung hier wertlos sind. Wer trotzdem fährt, dem drohen empfindliche Geldstrafen und im Wiederholungsfall sogar Gefängnis wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Trotzdem versuchen immer wieder sogenannte „Vermittler“ und „MPU-Berater“ im Internet und in Kleinanzeigen gutgläubige Interessenten abzukassieren. So wird behauptet, dass man gegen entsprechende Bezahlung bei der Wohnsitzbegründung im Ausland hilft und dann der Führerschein nach EuGH-Entscheidungen anerkannt werden müsse. Dabei wird verschwiegen, dass sich diese Gerichtsentscheidungen auf eine frühere Rechtslage beziehen und nicht für Führerscheine gilt, die ab dem 19. Januar 2009 erworben wurden.
Andere Anbieter versprechen, durch gute Kontakte zu ausländischen Behörden rückdatierte Führerscheine zu beschaffen und so das Problem mit dem Stichtag zu umgehen. Wer sich auf solche Machenschaften einlässt, bekommt nicht nur wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sondern auch noch wegen Betrug und Urkundenfälschung Ärger mit dem Staatsanwalt.
Für besonders clever hält sich ein Internetanbieter, der damit wirbt, dass die für die Anerkennung in Deutschland nötige MPU von einem Psychologen in Tschechien durchgeführt wird ? und zwar mit Erfolgsgarantie. Wer auch immer diese „Untersuchung“ im Ausland abnimmt: Mit der MPU eines dafür akkreditierten Instituts hat das jedenfalls nichts zu tun.
In jüngster Zeit werden auch noch Anzeigen geschaltet, in denen auf eine angebliche „ADAC-Hotline“ verwiesen wird und der Anschein erweckt wird, Deutschlands größter Automobilclub zeige Kniffe auf, wie man legal und ohne MPU mit einem ausländischen Führerschein wieder fahren darf. Tatsächlich landet man auf einer Mailbox eines Führerscheinvermittlers, gegen den der ADAC bereits rechtliche Schritte eingeleitet hat.
Die Rechtsexperten des ADAC beraten die rund 17 Millionen Clubmitglieder unter der Telefonnummer 01805-101112 auch in Fragen des Führerscheinrechts kompetent, wobei die Kosten bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten sind.
Berlin (pressrelations) – Rede des Bundesministers des Auswärtigen und FDP-Parteivorsitzenden Dr. Guido Westerwelle im Deutschen Bundestag Rede von Dr. Guido…
Auch der Besuch der betrieblichen Weihnachtsfeier ist unfallversichert
Weihnachten und der Jahreswechsel sind in vielen Betrieben willkommener Anlass zum Feiern. Was aber, wenn dabei ein Unfall passiert? Wird die Feier vom Arbeitgeber oder mit seiner Billigung und Unterstützung zur Förderung des betrieblichen Miteinanders veranstaltet, stehen Betriebsangehörige unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.
Weitere Voraussetzungen für den Versicherungsschutz: Die Veranstaltung muss grundsätzlich allen Beschäftigten offenstehen, mindestens 20 Prozent der Mitarbeiter und der Unternehmer selbst oder sein Beauftragter nehmen teil. Versicherungsschutz besteht auch, wenn wegen der Größe eines Unternehmens Weihnachtsfeiern in einzelnen Abteilungen organisiert werden.
Versichert ist in all diesen Fällen auch der Hin- und Rückweg der Teilnehmer. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind zum Beispiel Unfälle durch starken Alkoholgenuss, oder die Unterbrechung des Heimwegs aus privaten Gründen. Nicht versichert sind mitfeiernde Familienangehörige, ehemalige Betriebsangehörige oder Gäste, ebenso wenig private Feiern, zum Beispiel anlässlich eines Geburtstages oder der Beförderung eines Mitarbeiters. Dies gilt selbst dann, wenn eine derartige Feier im Betrieb stattfindet.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Pressestelle Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
Erfurt (pressrelations) – Thüringen übernimmt Vorsitz der Elbe-Länder Thüringen übernimmt ab 2010 den Vorsitz der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe. Das wurde…
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Preferences
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
alle Cookies zulassen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.