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„NDR aktuell“ im NDR Fernsehen: Gesetzliche Krankenkassen planen Zusatzbeiträge
Mehrere gesetzliche Krankenkassen wollen nach Medienberichten in den kommenden Wochen Zusatzbeiträge erheben. Unter ihnen ist nach Informationen von „NDR aktuell“ im NDR Fernsehen auch ein großer Versicherer in Norddeutschland. Bis zu sieben Euro monatlich können auf die Mitglieder zukommen. Damit wollen die Kassen auf ihre angespannte Finanzlage reagieren.
Nach Recherchen von „NDR aktuell“ könnte bereits im kommenden Monat die erste Krankenkasse den Zusatzbeitrag einfordern. Offiziell wollen sich die Versicherer noch nicht dazu äußern. „Die wollen natürlich nicht als Einzelkassen die ersten sein, weil sie dann befürchten, Mitglieder zu verlieren“, sagte Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg gegenüber „NDR aktuell“. „Wir haben jedes Jahr Preissteigerungen bei Medikamenten. Die Pharmaindustrie ist sehr findig, immer wieder höhere Preise zu verlangen und neue Medikamente auf den Markt zu bringen, die scheinbar besser sind“, so Kranich. Dabei seien sie in Wirklichkeit nur teurer. Und die Ärzte und Krankenhäuser bekämen auch mehr Geld.
Am Montag wollen zu dem Thema drei der großen Krankenkassen, DAK, BKK und die AOK Schleswig-Holstein, in Berlin zusammenkommen.
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AULINGER-Preis 2009 für herausragende Dissertation im Wirtschafts- und Steuerrecht verliehen
Im Rahmen der siebten Fakultätsfeier der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum erhalten Dr. Markus Segeth und Dr. Karolin Wappler am 22. Januar 2010 den AULINGER-Preis 2009.
Bochum / Essen, 21. Januar 2010 – Dass in der Ruhr-Universität Bochum hervorragende Arbeit in Ausbildung und Forschung geleistet wird, hat sich nicht zuletzt wieder durch das gute Abschneiden im Rahmen der Exzellentinitiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bundesweit gezeigt. Erneut deutlich wird dies ebenfalls auf der diesjährigen Fakultätsfeier am 22. Januar 2010. Im feierlichen Rahmen wird dort ? nun schon zum sechsten Mal ? der Aulinger-Preis für hervorragende Dissertationen im Wirtschafts- und Steuerrecht verliehen. Aulinger Rechtsanwälte haben es sich mit diesem Preis zum Ziel gesetzt, die Ausbildung junger Juristen speziell in diesen Rechtsgebieten zu unterstützen. Ausgezeichnet wird dabei jeweils eine herausragende Dissertation auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechtes, die von der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum benannt wird.
In diesem Jahr wurde der Preis geteilt. Beide Preisträger haben sich die Ehrung durch ihre grundlegenden wissenschaftlichen Arbeiten zu höchst bedeutsamen praxisrelevanten Themen verdient.
Dr. Karolin Wappler hat sich mit der Haftung von Gesellschaftern einer GmbH aufgrund schädigender Einflussnahme auf die Gesellschaft beschäftigt. Typisch für diese Gesellschaftsform ist, dass die Gesellschafter zwar die Geschicke der GmbH lenken können, jedoch nicht persönlich für deren Verbindlichkeiten haften. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen dann, wenn die Gesellschafter bei ihren Entscheidungen über das erlaubte Maß hinaus nur noch eigene Interessen verfolgen und die GmbH deswegen ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Voraussetzungen und Ausgestaltung der Gesellschafterhaftung in den Fällen „existenzvernichtender Eingriffe“ sind Gegenstand einer komplexen und wechselvollen Rechtsprechung. Dr. Wappler setzt sich systematisch mit der Entwicklung dieser Judikatur auseinander und entwickelt so wichtige Einsichten in die verschiedenen Haftungskonzepte. Damit leistet sie „einen wertvollen Beitrag zur Dogmatik und für die künftige Entwicklung der Gesellschafterhaftung“, so Professor Dr. Andrea Lose in ihrem Gutachten zu dieser Arbeit.
Dr. Markus Segeth beschäftigt sich mit einem vollkommen anderen, nicht minder bedeutsamen Thema, nämlich den Rahmenvereinbarungen im Bereich der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen der öffentlichen Hand unter dem Blickwinkel des Vergaberechts. Eine Vielzahl von Beschaffungsvorgängen erfolgt auf der Grundlage solcher Rahmenvereinbarungen, die erst anschließend durch Einzelaufträge konkretisiert werden. Dies hat im Vergleich zum klassischen Auftrag eine Vielzahl von Besonderheiten sowohl hinsichtlich des Vertragsinhaltes selbst, als auch hinsichtlich seiner öffentlichrechtlichen Voraussetzungen. Das Vergaberecht fragt danach, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Inhalten Rahmenverträge zulässig sind. Dieses Thema ist bisher rechtswissenschaftlich noch wenig durchdrungen, obwohl es für die Praxis von großer Bedeutung ist. In seiner anspruchsvollen Dissertation arbeitet Herr Dr. Segeth die Problematik systematisch auf und leistet dadurch einen wertvollen Beitrag sowohl für die Forschung als auch für die Praxis.
„Es ist erfreulich, zu sehen, dass es unserer heimischen Universität immer wieder gelingt, derartige auch für unsere tägliche Praxis relevante Themen aufzugreifen und zu vertiefen“, so Dr. Andreas Eickhoff von der Kanzlei Aulinger. „Wir wünschen den diesjährigen Preisträgern, dass sie ihre Karriere erfolgreich fortsetzen und hoffen, dass wir mit dem Aulinger-Preis Studenten und Absolventen dazu animieren können, sich ebenfalls intensiv mit den vielen spannenden wie praxisrelevanten Themen des Wirtschafts- und Steuerrechts zu beschäftigen.“
Über AULINGER Rechtsanwälte:
AULINGER Rechtsanwälte ist eine mittelständische Anwaltskanzlei mit 26 Anwälten, davon 7 Notaren, an den Standorten Bochum und Essen. Zu den Mandanten zählen Unternehmer und Unternehmen aller Größen, vom Freiberufler über den Mittelstand bis zu internationalen Konzernen. Auch die öffentliche Hand und kommunale Unternehmen werden laufend vertreten.
AULINGER Rechtsanwälte betreuen ihre Mandanten umfassend auf allen Gebieten des Unternehmensrechts, so im Gesellschafts- und Steuerrecht, im Arbeits- und Immobilienrecht, bei Nachfolgeplanung und beim Unternehmenskauf. Daneben verfügt die Kanzlei über besondere Expertise auch in Spezialbereichen, etwa im Kartell- und Vergaberecht, im Infrastrukturrecht, dem Energiewirtschaftsrecht und dem Recht der Telekommunikation. Mit dieser Kombination klassischer Beratungsfelder und aktuellem Expertenwissen genießt die Partnerschaft, die 2008 ihr 60-jähriges Bestehen feiern konnte, einen exzellenten Ruf weit über das Ruhrgebiet hinaus.
Pressekontakt:
AULINGER Rechtsanwälte,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Jeannette Peters, M.A.
ABC-Straße 5, 44787 Bochum, Tel.: 0234-68779-75, Fax: 0234-680642
eMail: presse@aulinger.eu,Internet: www.aulinger.eu
Mit Speichertechnologien und Marktprämie Erneuerbare Energien vorantreiben
EEG-Anlagen werden durch das Prämienmodell von langfristigen Schwankungen des Marktpreisniveaus freigestellt und erhalten so Investitionssicherheit
Anlässlich der Ankündigung des BMWi, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Energiebereich um den neuen Schwerpunkt „Stromspeicher“ zu erweitern, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:
Die Förderung von Forschung und Entwicklung im Energiebereich um den neuen Schwerpunkt „Stromspeicher“ zu erweitern ist ein Schritt in die richtige Richtung. Um die schnell wachsende Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, insbesondere aus Windenergie, sinnvoll in das Stromversorgungssystem zu integrieren, sind Fortschritte auf dem Gebiet der Stromspeicherung nötig. Nur mit intelligenten und wirtschaftlichen Lösungen bei der Speicherung wird es möglich sein, dass erneuerbare Energien einen Großteil unserer Stromversorgung zur Verfügung stellen. Allerdings benötigen wir gleichzeitig die kostenneutrale Marktprämie. Diese bietet die Anreize, das Angebot der erneuerbaren Energien tatsächlich am Stromverbauch zu orientieren.
EEG-Anlagen werden durch das Prämienmodell von langfristigen Schwankungen des Marktpreisniveaus freigestellt und erhalten so Investitionssicherheit. Dadurch entsteht außerdem beim Betreiber von EEG- Erzeugungsanlagen ein unmittelbarer Anreiz zur nachfrageorientierten Einspeisung, da sich die Strompreise an den Großhandelsmärkten nach Angebot und Nachfrage richten. Dies ermöglicht eine bessere Netzintegration der erneuerbaren Energien. Zusätzlich entstehen neue Energieerzeuger am Strommarkt. Daher trägt die Marktprämie zu einer Stärkung des Wettbewerbs auf dem liberalisierten Strommarkt bei.
Die Forschung und Entwicklung von wirtschaftlichen Möglichkeiten der Stromspeicherung sowie die Marktprämie sind wichtige Bausteine für die Netz- und Marktintegration der erneuerbaren Energien und zur Stärkung des Wettbewerbs auf der Erzeugungsseite.
Kinder mit Bildern aus Haiti nicht alleine lassen – Medieninitiative „SCHAU HIN!“ gibt Tipps für den kindgerechten Umgang mit Medien
Ein Mann hält seine schwer verletze Tochter im Arm, aus den Trümmern einer Schule werden verunglückte Kinder geborgen. Die schrecklichen Bilder von den vielen Toten und Verletzten, den zerstörten Häuser und dem Leid der Überlebenden, die die Medien von der Erdbebenkatastrophe in Haiti zeigen, beschäftigen Kinder sehr und beunruhigen sie. Tipps für den kindgerechten Umgang mit der Berichterstattung aus dem Krisengebiet gibt die Medieninitiative „SCHAU HIN!“, an der sich auch das ZDF beteiligt.
Für Kinder und Jugendliche ist es besonders schlimm, wenn sie das Leid anderer Kinder sehen. Sie sind häufig noch nicht in der Lage, solche Fernsehnachrichten für Erwachsene zu verstehen und einzuordnen – die schrecklichen Bilder ängstigen sie. Das kann sich ganz unterschiedlich ausdrücken. Manche Kinder verstecken sich, andere werden aggressiv oder haben Schwierigkeiten beim Einschlafen oder wenn sie alleine sind. Als Faustregel gilt daher, Kinder unter zehn Jahre sollten keine Nachrichten für Erwachsene anschauen.
Aber auch wenn Kinder nicht Erwachsenennachrichten sehen, kommen sie vielfach mit den Bildern und den Meldungen aus dem Erdbebengebiet in Berührung. Ob im Gespräch mit Klassenkameraden auf dem Schulhof, beim Surfen im Internet oder auf den Titeln von Zeitungen am Kiosk – die Katastrophe ist derzeit allgegenwärtig. Kinder fragen sich beispielsweise, wie es zu dem Erdbeben kommen konnte und wie den Menschen jetzt geholfen wird. Darum ist es wichtig, über die Ängste zu sprechen und den Kindern zu helfen, die Ereignisse zu verarbeiten. Kindgerechte Erklärungen bieten spezielle Kindernachrichten wie „logo!“ im ZDF und KI.KA oder „neuneinhalb“ in der ARD. Die Sendungen erklären kindgerecht und verzichten auf schockierende Bilder. Darüber hinaus können Eltern ihre Kinder dazu anregen, ihre Ängste in einem Bild oder mit einer Geschichte auszudrücken. Manchen Kindern hilft es, wenn sie selbst etwas tun können, beispielsweise indem sie etwas von ihrem Taschengeld spenden.
„SCHAU HIN! Was Deine Kinder machen“ ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF, des Telekommunikationsunternehmens Vodafone sowie der Programmzeitschrift TV SPIELFILM. „SCHAU HIN! “ informiert Eltern über die Angebote moderner Medien, wie Fernsehen, Internet, Mobilfunk und Computerspiele, und gibt Hilfestellung, für den kindgerechten Umgang mit Medien.
Weitere Informationen zum kindgerechten Umgang mit dem Fernsehen und anderen elektronischen Medien finden Eltern und Interessierte auf http://www.schau-hin.info.
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