Damit Dellen keine Chance haben: Was beim Transportschutz zu beachten ist

Wiesbaden (pressrelations) –

Damit Dellen keine Chance haben: Was beim Transportschutz zu beachten ist

Taunusstein – Besonders bei Umzügen müssen oft schwere und sperrige Gegenstände transportiert werden. Das fachgerechte Sichern der Ladung ist für die ausführenden Unternehmen äußerst wichtig: Bremsschäden sind nämlich keine Versicherungsschäden. „Die möglichen Rechtsfolgen aufgrund von mangelhafter Sicherung der Ladung sind vielfältig, vor allem kann es richtig teuer werden“, erläutert Harald Dick, Leiter der technischen Entwicklung bei der Team Direkt GmbH (www.teamdirekt.com). Das Unternehmen beschäftigt sich mit der Entwicklung von Ideen und Produkten für das Handwerk und ist Spezialist, wenn es um professionelle Sauberkeit und das Vermeiden von Regressansprüchen im Baugewerbe geht.

Um den Unternehmen hier die passende Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, hat die Team Direkt GmbH in ihrem Webshop ein umfangreiches Produkt- und Informationspaket zum Transportschutz zusammengestellt. Wichtigster Helfer ist dabei die Rutschstoppmatte aus Gummigranulat, die zur Ladungssicherung im Transporter oder Anhänger dient. Sie sorgt dafür, dass sich auch bei einem starken Bremsmanöver keiner der geladenen Gegenstände von seinem Platz bewegt. Ergänzt wird das Angebot durch die doppelt vernadelte, strapazierfähige und rundum gesäumte Packdecke aus Baumwolle, die den sicheren Transport von Möbeln, Glas, Spiegeln und Keramikgegenständen ermöglicht ? so haben Dellen, Bruch und Kratzer keine Chance.

Ist ein Transportunternehmen mit nicht vorschriftsmäßig gesicherter Ladung unterwegs, kann das zum Beispiel in einer routinemäßigen Verkehrskontrolle richtig teuer werden. Zum einen wird die Weiterfahrt bis zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung untersagt, zum anderen drohen Bußgeld und Punkte. „Noch schlimmer sind die Folgen, wenn ein Verkehrsunfall wegen mangelhaft gesicherter Ladung passiert“, weiß Harald Dick. Werden dabei Personen verletzt oder sogar getötet, kommt es zu einer Strafanzeige und dann können Geld- oder auch Freiheitsstrafen verhängt werden. Ein weitreichender Transportschutz ist also die grundlegende Voraussetzung, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.

Weitere Informationen unter: www.teamdirekt.com

Über die Team Direkt GmbH

1997 gegründet, ist die Team Direkt GmbH seit nunmehr 12 Jahren die erste Adresse für die professionelle Vertriebsunterstützung in der SHK-Branche. Von Anfang an galt es, Handwerksunternehmen für den Aufbau einer qualifizierten Datenbank im Zuge des eigenen Produktverkaufs direkt anzusprechen. Dadurch verfügt Team Direkt heute über wichtige Informationen wie Ansprechpartner, Mitarbeiter- sowie Kennzahlen der relevanten Unternehmen. Weitere Informationen zu Beschaffungsverhalten, Designansprüchen, Innungszugehörigkeit oder Handwerkerkooperationen vervollständigen die Informationsgrundlage für gelungene Marketingaktionen in der SHK-Branche.

Der unternehmenseigene Shop von Team Direkt bietet in diesem Zusammenhang hochwertige Schutzmaterialien für die professionelle Sauberkeit während Bau-, Renovierungs- oder Sanierungsphasen sowie Ratgeber, Fachliteratur und Schulungen zum Thema an. Neben dem primären Ziel, Handwerkern jegliche Formen von Regressansprüchen zu ersparen, sind als positive weitere Folgen des professionellen Staubschutzes vor allem eine deutliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die langfristige Bindung von zufriedenen Partnern, Zulieferern und Kunden anzuführen. Als langjähriger Partner der VOX-Sendung „Wohnen nach Wunsch“ erlangte Team Direkt bundesweite Bekanntheit.

Internet: www.teamdirekt.com

Presse-Kontakt:

Team Direkt GmbH
Aarstraße 141
D-65232 Taunusstein

PresseDesk
Tel: 030 / 2009 513 – 0
E-Mail: teamdirekt@pressedesk.de

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Individualisierung von ERP-Software und Produktionsnetzwerke – 4. praxisorientierte IT-Konferenz für den Mittelstand

Hildesheim (pressrelations) –

Individualisierung von ERP-Software und Produktionsnetzwerke
Vierte praxisorientierte IT-Konferenz für den Mittelstand

Hildesheim, 20.01.2010. Am 25. und 26. Februar 2010 richtet das Softwarehaus nGroup die vierte eEvolution-Konferenz in Hildesheim aus. Darin werden wieder aktuelle Trends und Neuigkeiten für den Mittelstand in einem zweitägigen Vortragsprogramm praxisorientiert aufbereitet. In fast 40 Vorträgen und Praxisbeispielen wird ein weiter Rahmen für eine effektive und optimierte Nutzung von Unternehmenssoftware gespannt. Beispielsweise berichten Kunden über die Individualisierung von eEvolution 7 durch neue Möglichkeiten mit Customizing und Scripting und den Umstieg von Apertum auf eEvolution. Zahlreiche weitere Vorträge stellen neue Funktionen, Produkte, Module und Einsatzmöglichkeiten für Kunden und Interessenten vor. Höhepunkte der zweitägigen Konferenz, die sich an Geschäftsführer, IT-Leiter und Anwender mittelständischer Unternehmen sowie IT-Berater richtet, sind die Keynote von Prof. Dr. Wilking von der Hochschule Niederrhein mit den Thema „Produktionsnetzwerke der Zukunft ? Kooperation in Netzwerken bestimmt zunehmend den betrieblichen Alltag“, sowie die Neuerungen der Version 7.0.1 und ein Ausblick auf die Version 8 der Unternehmenslösung eEvolution.

Wie in den Vorjahren werden im Vortragsprogramm der Konferenz strategisch, fachlich und technisch interessierte Teilnehmer gleichermaßen angesprochen, da zu jedem Thema Fachbeiträge auf dem Programm stehen. Insbesondere werden Optimierungsmöglichkeiten und neue Impulse für Lösungen im Handel, bei Dienstleistungs-, Service- und Produktionsunternehmen aufgezeigt.

Auch eEvolution Partner sind wieder zahlreich mit Praxisberichten und der Vorstellung von Anwendungen für den Versandhandel, die Nahrungs- und Genussmittelbranche und für serviceorientierte Unternehmen vertreten. Zunehmend scheint auch der Bedarf an mobilen Lösungen zu sein, denn die Anzahl der Vorträge in diesem Bereich ist steigend.

Das Konferenzprogramm wird durch eine Ausstellung komplettiert, in der die ausstellenden Partner und Referenten den Besuchern zum ausführlichen persönlichen Gespräch zur Verfügung stehen.

„Die eEvolution-Konferenz hat sich bereits nach so kurzer Zeit zur wichtigsten Veranstaltung für unsere Anwender und Interessenten etabliert. Wir bieten auch hier wieder viele Gesprächsmöglichkeiten auf Augenhöhe und zeigen, dass uns der Dialog mit unseren Kunden sehr wichtig ist. Unser Ziel ist es, jedem Teilnehmer neue Impulse sein Tagesgeschäft zu geben und Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.“ fasst Michael Rietzke, Partnermanager der nGroup, den Nutzen der eEvolution-Konferenz zusammen.

Die Teilnahmegebühr für die zweitägige Konferenz inklusive des Abendprogramms beträgt 199 Euro, eine Tageskarte ist für 89 Euro erhältlich. Bei Anmeldung bis zum 31. Januar beträgt die Teilnahmegebühr 159 Euro. Die Anmeldung zur Konferenz ist über die eEvolution-Website www.eEvolution.demöglich, auf der auch das vollständige Konferenzprogramm eingesehen und heruntergeladen werden kann.

Über die nGroup:

Die nGroup gehört als Zusammenschluss von mehr als 30 Unternehmen zu den führenden deutschen Softwareherstellern für betriebswirtschaftliche Lösungen. Mehr als 1000 mittelständische Unternehmen in Europa setzen die Lösungen erfolgreich ein. Die nGroup ist Microsoft Gold Certified Partner mit der ISV / Software Solutions Kompetenz. Mit dieser Bezeichnung bescheinigt Microsoft einen ausgesprochenen Sachverstand bei der .NET Entwicklung und der Integration von Microsoft Technologie.

Das fest verbundene und etablierte Partnernetzwerk gewährleistet qualitativ hochwertige Serviceleistungen vor Ort. Die erfahrene Entwicklermannschaft der nGroup sorgt für die kontinuierliche und zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Produktes.

Über eEvolution:

Mit eEvolution powered by Apertum bietet die nGroup eine ausgereifte Standard-Software, die alle Prozesse innerhalb eines Unternehmens abbildet und steuert ? von der Produktion über den Handel bis zur Personal- und Finanzverwaltung. Zugleich ist eEvolution eine flexible Plattform für die speziellen Anforderungen einer Branche und damit Schnittstelle aller elektronischen Anwendungen.

Hervorgegangen ist eEvolution aus der seit 18 Jahren am Markt etablierten deutschen Software Microsoft Business Solutions Apertum. 2006 wurde eEvolution auf die moderne .NET-Plattform portiert. Mehr als 1000 Installationen bei mittelständischen Unternehmen bilden einen Erfahrungspool, der für sinnvolle und substanzielle Business-Lösungen bürgt.

Pressekontakt:

nGroup GmbH Co. KG
Michael Rietzke
Bavenstedter Str. 50
31135 Hildesheim

Telefon 05121 ? 280 672
Telefax 05121 ? 74 86 100
E-Mail presse@ngroup.info

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Telefon- und Videoüberwachung am Arbeitsplatz – was Arbeitgeber dürfen (und was nicht)

Berlin (pressrelations) –

Telefon- und Videoüberwachung am Arbeitsplatz – was Arbeitgeber dürfen (und was nicht)

Mitarbeiter, die vom Büro aus lange Privattelefonate führen, gegen den Chef konspirieren oder das Geschäftsinteresse auf andere Art schädigen, legen die Überwachung von Telefongesprächen oder gar die Kontrolle durch Videoaufzeichnungen am Arbeitsplatz nahe. Aber wie weit dürfen Arbeitgeber gehen? Aufschluss gibt ein aktueller Überblick von Harald Büring, Assessor jur., unter http://www.akademie.de/direkt?pid=13829 .

Das Wichtigste in Kürze:

Privattelefonate:
Gibt es keine verbindlichen Regelungen, können Mitarbeiter private Telefonate führen, ohne dass Arbeitgeber eine rechtliche Handhabe dagegen haben. Arbeitgeber müssen im Zweifel beweisen können, dass Mitarbeiter gegen Vorschriften verstoßen haben. Aus diesem Grunde machen mündliche Absprachen wenig Sinn. Natürlich hat ein Arbeitnehmer kein Recht, auf Arbeitgeberkosten stundenlange, private Ferngespräche zu führen. Aber hier gibt es in der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine genaue Grenze. Im Einzelfall lassen sich für den Arbeitgeber die Erfolgsaussichten schlecht abschätzen, wenn ein solcher Streit vor dem Arbeitsgericht landet.

Geschäftstelefonate:
Das absichtliche heimliche Mithören von Gesprächen zwischen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber über eine Mithöreinrichtung ist grundsätzlich unzulässig. Daraus gewonnen Resultate dürfen im Regelfall nicht verwertet werden.
Das gilt auch dann, wenn es sich um ein geschäftliches Gespräch handelt. Auch dann muss der Gesprächspartner keinesfalls davon ausgehen, dass ein Dritter mithört. Vielmehr darf er erwarten, dass er hierüber zu Beginn des Gespräches aufgeklärt wird. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Grundsätze 2009 bestätigt.
Wenn Arbeitgeber Gespräche unzulässigerweise heimlich mithören bzw. sogar aufzeichnen, müssen sie damit rechnen, dass der betreffende Mitarbeiter Sie anzeigen sowie auf Schadensersatz verklagen kann.

Der Arbeitgeber darf dagegen grundsätzlich
– die Zielnummer,
– das Datum,
– die Uhrzeit und
– die Gebühreneinheiten
speichern und kontrollieren, wenn der Arbeitgeber keine privaten Gespräche gestattet hat. Hat er hingegen private Telefonate erlaubt, ist eine vorübergehende Erfassung zur Abrechnung erlaubt, soweit der Arbeitnehmer die Kosten hierfür zu tragen hat. Eine entsprechende Vereinbarung sollte am besten als Betriebsvereinbarung erfolgen.

Videoüberwachung:
Die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers verletzt diesen grundsätzlich in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Eine lückenlose technische Überwachung am Arbeitsplatz, etwa durch Videokameras, setzt den Arbeitnehmer nämlich einem ständigen Überwachungsdruck aus, den er nicht hinzunehmen braucht. Ausnahmen: Es besteht ein konkreter Tatverdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers. Aber: das bloße Risiko von Diebstählen durch die Belegschaft reicht hingegen nicht aus. Eine rein präventive Videoüberwachung der Belegschaft ist damit nicht rechtens.

Ausführlicher Beitrag: http://www.akademie.de/direkt?pid=13829

Kontakt:
redaktion@akademie.de

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