Spielraum beim Wertpapierhandel lässt sich steuerlich nutzen

Zürich (pressrelations) –

Spielraum beim Wertpapierhandel lässt sich steuerlich nutzen

(Zürich/ Nürnberg, den 02.02.2010) Kursrückgänge am Aktienmarkt sind zwar unerfreulich, aus steuerlicher Sicht bieten sie jedoch Gestaltungsmöglichkeiten, die sich sinnvoll nutzen lassen. Erfreulicherweise blockiert auch die Rechtsprechung ein entsprechendes Modell nicht, wenn ein echter Vermögensverlust eintritt (Bundesfinanzhof, Az. IX R 60/079, Urteil vom 25.08.2009).

„Vereinfacht geht bei dem Modell darum, ob Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren auch dann geltend gemacht werden können, wenn diese Papiere nach der Veräußerung zurückgekauft werden“, erklärt Klaus Küspert von der Beratergruppe Munkert ? Kugler + Partner in Nürnberg. Ein solcher Verkauf mit anschließendem Kauf kann beliebig erfolgen, um bewusst einen Verlust zu realisieren, selbst wenn die gleichen Wertpapiere anschließend vom Verkäufer wieder angekauft werden. Der sich hieraus ergebende Steuervorteil ist voll gerechtfertigt, da ein echter Vermögensverlust eintritt und tatsächlich nicht die gleichen Aktien wieder gekauft werden.

Eine solche Vorgehensweise ist sinnvoll, um eingetretene Verluste steuerlich nutzen und gegen Gewinne dergleichen Art rechnen zu können, obwohl die verkaufte Aktie in der Zukunft Kurssteigerungen erwartet lässt. Beim Wiederkauf ist allerdings Vorsicht geboten, wenn exakt die gleichen Wertpapiere zum Abgabepreis erworben werden. „Die gleichen Wertpapiere, die verkauft wurden, müssen dann aus anderen Mitteln als dem Verkaufserlös gekauft werden“, warnt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Küspert, dessen Kanzlei Mitglied im internationalen Beratungsnetzwerk Geneva Group International (GGI) ist. „Außerdem muss darauf geachtet werden, dass der Kurs, zu dem die Papiere wieder gekauft wurden, vom Kurs beim Verkauf abweicht. Damit ist sichergestellt, dass das Finanzamt nicht unterstellen kann, der Vermögensverlust werde nur missbräuchlich zu Steuerzwecken realisiert.“

Selbst die seit 2009 geltenden Regeln über die Erfassung von Veräußerungsgewinnen aus Aktien schließen das Verlustmodell nicht aus. Zu beachten ist allerdings, dass unabhängig von der Zeitspanne zwischen Ankauf und Verkauf Verluste aus dem Verkauf von Aktien nicht mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden. Der Gesetzgeber hat einschränkend vorgesehen, dass Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen saldiert werden können. Immerhin können diese jedoch bei Überhang in die Folgejahre vorgetragen werden.

Steuerspezialist Küspert empfiehlt, den sich bietenden Vorteil zu nutzen: „Selbst wenn keine Verrechnung mit Zinserträgen erfolgen kann, bleiben die Kursverluste auf Dauer erhalten und wirken sich aus, wenn in einer Aufschwungphase wieder Kursgewinne erzielt werden.“ Unter Umständen sei es sogar lohnend, vorab Kursgewinne zu realisieren, um an den Verrechnungstopf für Kursverluste heranzukommen.

Hinweis für die Redaktion:

Die Geneva Group International (GGI) ist eines der führenden internationalen Netzwerke unabhängiger Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen. Rund 260 Mitgliedsfirmen mit gut 410 Büros und über 14.000 Mitarbeitern weltweit beraten über 138.000 Kunden. Im Jahr 2008 haben sie einen kumulierten Umsatz von 3,707 Mrd. USD generiert. Durch eine hervorragende Vernetzung bieten GGI-Mitglieder eine umfassende, multidisziplinäre Beratung zu allen grenzüberschreitenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsfragen.

Die Munkert ? Kugler + Partner GbR vereint als GGI-Mitglied alle klassischen Beratungsgebiete: Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Im Mittelpunkt der Arbeit der Kanzlei mit Hauptsitz in Nürnberg steht die vorausschauende Gestaltungsberatung für die Mandanten ? bis hin zur Vermögensberatung und ?verwaltung.

Fachfragen beantwortet gerne:

Klaus Küspert
Rechtsanwalt | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater
Munkert ? Kugler + Partner GbR
Äußere Sulzbacher Straße 29
D-90491 Nürnberg
Telefon: +49 (0) 9 11 | 59 87 – 468
Telefax: +49 (0) 9 11 | 59 87 – 400
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Beratungsqualität bei Versicherungskunden nicht gefragt: Vor allem Preis und Marke entscheidend für die Wahl einer Versicherung

Hamburg (pressrelations) –

Beratungsqualität bei Versicherungskunden nicht gefragt: Vor allem Preis und Marke entscheidend für die Wahl einer Versicherung / Studie des Beratungsunternehmens 67rockwell zeigt: Versicherungen kennen Bedürfnisse Ihrer Kunden nicht

Hamburg. Konsumenten entscheiden sich für ein Versicherungsprodukt vor allem aufgrund der Marke und des Preises. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens 67rockwell, in der mehr als 1.000 Probanden hinsichtlich ihres Entscheidungsverhaltens befragt wurden. Die Erfolgsfaktorenstudie widerlegt damit die in der Versicherungsbranche vorherrschende Meinung, dass vor allem Produktgestaltung und Beratungsqualität die Kaufentscheidung maßgeblich beeinflussten.

Die Marke ist neben dem Preis das wichtigste Entscheidungskriterium für die Wahl einer Versicherung. Kunden suchen nach starken vertrauensvollen Marken, mit denen sie Sicherheit und Zuverlässigkeit verbinden. „Ohne klares Markenbild unterscheiden sich Versicherungen nicht voneinander und sind damit wenig attraktiv für Konsumenten“, erklärt Tim Braasch, geschäftsführender Partner bei der Hamburger Unternehmensberatung 67rockwell. „Deutsche Versicherungsmarken sind sich derzeit zu ähnlich und werden daher aus Kundensicht oft als austauschbar wahrgenommen“, so Braasch.

Umso mehr sind der Preis und das subjektiv wahrgenommene Preis-Leistungsverhältnis entscheidend für die Wahl einer Versicherung. Dies gilt vor allem beim Erstkauf einer Versicherung.

Jedoch hat sich bestätigt, dass hohe Kundenzufriedenheit eine besondere Markentreue der Kunden bewirkt. „Hier bildet die Versicherungsbranche eine der wenigen Ausnahmen, denn selbst zufriedene Kunden sind heute in anderen Bereichen immer häufiger wechselbereit“, erläutert Braasch die Studienergebnisse.

Aber was macht Versicherungskunden zufrieden? Die Studie von 67rockwell zeigt hierfür neben der Marke einen weiteren signifikanten Einflussfaktor. Braasch: „Je besser die Schadens- und Leistungsabwicklung im Versicherungsfall funktioniert, desto höher ist die Kundenzufriedenheit und die Wahrscheinlichkeit eines Wiederkaufs“.

Beratungsqualität und Versicherungsservice sind weder für den Erstkauf noch für die Kundenzufriedenheit ausschlaggebend. Hier genügt es vielen Kunden, wenn Versicherungen akzeptable Mindeststandards sicher stellen. „Versicherungsunternehmen verschwenden ihre Budgets, wenn sie darüber hinaus in Beratung und Service investieren“, so Braasch. Versicherungen sollten stattdessen besser in Markenimage und in Kostensenkungsmaßnahmen als Voraussetzung für wettbewerbsfähige Prämien investieren.

Versicherer könnten noch wesentlich effizienter arbeiten, wenn sie die Bedürfnisse ihrer Kunden besser verstünden und in die entscheidenden Kaufauslöser investierten.

Über 67rockwell:
67rockwell ist die führende Managementberatung für die deutsche Versicherungswirtschaft. Die Experten von 67rockwell beraten und begleiten Versicherungsunternehmen bei strategischen Entscheidungen und erarbeiten individuelle Lösungen für ihre Kunden. Das Beratungsunternehmen mit Sitz in Hamburg führt regelmäßig Studien zu versicherungsrelevanten Themen durch, unter anderem zur Marktentwicklung, zur strategischen Ausrichtung oder zum Kundenmanagement von Versicherungen.

Kontakt:
67rockwell Consulting GmbH
Jörg Hodann
Große Elbstrasse 45
22767 Hamburg
Tel. 040 80 900 37 00
Fax. 040 80 900 37 02
Email: joerg.hodann@67rockwell.de

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