(BSOZD.com-NEWS) Gütersloh. Vergangenes Jahr hatte das Landessozialgericht Hessen (L 6 AS 336/07) die Klage einer Familie zur genaueren Überprüfung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. In dieser Klage ging es um die Höhe und die Berechnung der „Hartz IV“-Regelsätze im Allgemeinen. Die Verfassungsrichter sollen nun darüber entscheiden, ob die Regelsätze für Kinder und Erwachsene zu niedrig sind und wie die zukünftige Berechnung statt zu finden hat, da die bisherigen Grundlagen meist 5 Jahre oder älter sind.
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Diese Entscheidung war nicht nur für die Kläger, sondern auch für alle anderen Bezieher dieser Sozialleistung von großer Bedeutung und man setzt sehr viel Hoffnung darauf, dass die Richter es auch als „nicht Verfassungskonform“ ansehen.
Das Urteil wird mit großem Interesse erwartet.
So weit, so gut, denkt sich mancher, aber das scheint doch etwas zu früh zu sein.
Jetzt scheint es aber zu einem Streit zweier Initiativen zu kommen bzw. was schon im Gange ist.
Die eine Initiative, nimmt jetzt dieses Urteil und wirbt damit für eine recht unbekannte Plattform und einem genauso wenig bekannten Aktionsbündnis, die sich der Bekämpfung der Kinderarmut verschrieben hat, reduziert es auf die Kinderregelsätze und will damit eine „Kampagne zur Regelsatzerhöhung auch für Jugendliche und Erwachsene“ starten. Dazu noch etwas von einem Bundestagsbeschluss, der die Regelsätze für Kinder anheben will, dass dann alles sehr nett „garniert“ wurde mit „wir hatten Erfolg!“.
Das die Regelsätze laut Beschluss im Ganzen überprüft werden sollen, scheint irgendwie an diesem „Bündnis“ vorbei gegangen zu sein.
Als Leitsatz des Beschlusses wurde angegeben.
„Sind § 20 Abs. 1 bis 3 und § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), in der Fassung von Artikel 1 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954, 2955) vereinbar mit dem Grundgesetz (GG) – insbesondere mit Artikel 1 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG sowie Art. 20 Abs. 1 und 3 GG (Rechts- und Sozialstaatsprinzip)?“
In §20 werden die Regelleistungen festgelegt, also für alle in einer „Bedarfsgemeinschaft“, die jeder Empfänger der „Hartz IV“-Regelsätze pauschal bekommt.
Im § 28 geht es um das Sozialgeld, das jeder bekommt, der weniger als 3 Stunden arbeiten können, also als „nicht Erwerbsfähig“ eingestuft wird/wurde.
Zur Begründung der Entscheidung schrieb das LSG
„Die Aussetzung des Verfahrens und die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht sind deshalb gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) geboten, weil der Senat die Vorschriften des § 20 Abs. 1 bis 3 und des § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II, in der Fassung von Artikel 1 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I. S. 2954, 2955), nach Maßgabe der nachfolgenden Gründe für unvereinbar mit dem Grundgesetz hält. Das BVerfG hat sich zur Frage der Verfassungskonformität der entscheidungserheblichen Normen bisher nicht geäußert (vgl. den Nichtannahmebeschluss vom 7. November 2007 – 1 BvR 1840/07 – juris-Rdnr. 24; siehe ferner BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2008 – 2 BvL 1/06 – juris-Rdnr. 106).“
Hier wurden auch die Regelsätze nach den beiden §§ des SGB 2 (zweites Sozialgesetzbuch) angegeben, also nicht nur die der Kinder.
Jetzt ruft aber ein anscheinend selbst ernannter „Kampagnenrat“, der sich mit diversen Zusammenschlüssen brüstet und aus Menschen besteht, die eigentlich gar nichts mit dem eigentlichen Urteil zu tun hatten, zu einer Kampagne „500€ Regelsatz, 10 Euro Mindestlohn“ und noch anderen Forderungen auf, diese zu unterstützen.
Davon abgesehen, dass diese Forderungen durchaus berechtigt wären, besonders wenn man die Preisentwicklung der letzten Jahre betrachten, kommt von diesem „Kampagnenrat“ nur der Aufruf, der Rest wurde einfach „einverleibt“.
Das sich jetzt die andere Initiative, zu der auch der Kläger vor dem LSG gehört, irgendwie überrumpelt fühlt und sich eigentlich auch zu Recht über dieses „schmücken mit fremden Federn“ aufregt, ist eigentlich auch zu verstehen. Ein Kompromiss zwischen den beiden Parteien wäre eine Lösung gewesen, wenn sie dem eigentlichen Ziel, eine Verbesserung für alle Arbeitsuchenden zu erreichen, dienlich gewesen wäre.
Dem scheint aber nicht so zu sein, wenn man in diesem Initiativen-eigenen Forum liest.
Neben persönlichen Angriffen von beiden Seiten und auch durchaus berechtigten Fragen, fällt doch die Art und Weise eines der „Initiatoren“ der Kampagne auf.
Da wird argumentiert wie „wir haben mehr Mitglieder wie Ihr“ oder „wenn es Dir nicht gefällt, dann mach was eigenes“ bis zu fragwürdigen Sätzen wie „Du hast nur ein paar Unterstützer, wir werden von allen Forenmitgliedern unterstützt“ und weiteren höchst fragwürdigen Aussagen.
Ob man solche Aussagen eines „Initiativen-Leiters“ jetzt als Geschmacklos, Überheblich, Arrogant oder nur als Nebenwirkung einer „Frühjahrseuphorie“ sehen will, bleibt jedem selbst überlassen.
Eins sollte aber allen klar sein.
Solche Streitereien bringen nichts, schon gar nicht für die Betroffenen, die auf einen für sie guten Ausgang im Sinne eines für sie positiven Urteils vom Bundesverfassungsgericht warten.
Wer sich mit Erfolgen anderer brüsten will und dann auch noch das „einverleibte“ Urteil falsch zitiert, wird selbst irgendwann mal böse auf die Nase fallen, denn auch böses Blut und halbe Wahrheiten schaden mehr als es nutzt.
Wenn man etwas erreichen will, das auch allen zu Gute kommen soll, sollte man auch zusammenarbeiten, wer es nicht kann, hat in so einer Initiative nichts verloren, denn dann geht es meistens nur um die eigene Karriere.
Wer sich nur über persönliche Angriffe mit anderen verständigen kann, hat kein Recht, für Menschen zu sprechen, die auch trotz Krise händeringend nach einer Arbeit suchen, die sie vom ALG 2 unabhängig macht. Ist zwar für viele zur Zeit eher utopisch, aber sie versuchen es trotzdem. (Diese Menschen verdienen Respekt, da kann ich mitreden, denn auch ich bin einer davon)
Wer so mit Menschen aus anderen Vereinen/Initiativen/Hilfeforen umgeht, schadet nicht nur sich, sondern auch all den anderen Menschen, die sich täglich um die Sorgen und Nöte der Hilfesuchenden kümmern.
Streitereien, Überheblichkeit und andere abwertenden Äußerungen gegenüber anderen, die nicht zum eigenen Verein gehören sind Gift für alles, was zur Unterstützung der Ratsuchenden aufgebaut wurde und wird niemals zu einer geeinten „Front gegen den Sozialabbau“ führen.
Der Beschluss L 6 AS 336/07 ist hier zu lesen: http://web1.justiz.hessen.de/…Opendocument
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