Ethikrat problematisiert Babyklappen zu Recht
Anlaesslich der Empfehlung des Deutschen Ethikrates zur anonymen Kindsabgabe erklaeren die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Ziegler und die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:
Die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zur anonymen Kindsabgabe sind eine gute fachliche Bewertung der Situation der sogenannten anonymen Geburt und der Babyklappen. Babyklappen verhindern keine Kindstoetungen. Aber jedes Kind hat ein verfassungsrechtlich geschuetztes Recht darauf, seine Eltern zu kennen. Babyklappe und anonyme Geburt verhindern dies. Wir duerfen sie deshalb nicht zu selbstverstaendlichen Einrichtungen unserer Gesellschaft werden lassen. Viel entscheidender sind bessere Beratungs- und wirkungsvolle Unterstuetzungsangebote fuer die Frauen.
Trotz des kontinuierlichen Anstiegs auf derzeit rund 80 Babyklappen ist die Zahl der Kindstoetungen nicht zurueckgegangen, auch nicht die Zahl der Lebendaussetzungen.
Jaehrlich werden rund 20 bis 30 tot aufgefundene Neugeborene registriert. Diese Zahl ist seit 1999 relativ konstant. Das macht deutlich: Die Babyklappen haben kein zusaetzliches Leben gerettet.
Die Erklaerung hierfuer wird bereits seit Jahren von der Wissenschaft vorgetragen. Muetter, die ihr Neugeborenes toeten oder unversorgt liegen lassen, sind in einer psychischen Ausnahmesituation. Sie sind nicht mit denjenigen Frauen zu vergleichen, die ueberlegt das Aussetzen ihres Kindes in einer Babyklappe als vermeintliche Loesung ihrer Probleme planen und ausfuehren.
Gleichzeitig gibt es Hinweise darauf, dass das Angebot der Babyklappe eine bedenkliche Nachfrage durch Muetter schafft, die ansonsten erwogen haetten, ihr Kind zur Adoption freizugeben.
Diese Moeglichkeit bietet unser Recht fuer schwer loesbare Konflikte, denen sich Mutter und Vater des Kindes stellen sollten. Aus dieser Verantwortung sollten wir Eltern nicht entlassen, damit Kinder nicht ein Leben ohne Herkunft fuehren muessen. Das Leid dieser Kinder ist gross, die psychische Gesundheit haeufig akut gefaehrdet.
Somit darf der Gesetzgeber keine Regelung treffen, die dem Kind das Wissen um seine Herkunft verweigert. Dies widerspraeche auch internationalem Recht wie der Europaeischen Menschenrechtskonvention und dem Uebereinkommen der Vereinten Nationen ueber die Rechte des Kindes.
Stattdessen kommt es entscheidend darauf an, dass Gesellschaft und Politik schwangeren Frauen und jungen Muettern ein gutes Netz an Beratungs- und Unterstuetzungsangeboten zur Verfuegung stellen. Oberstes Ziel muss es sein, dass sich keine Frau mit der Geburt eines Kindes ueberfordert fuehlen muss. Letztlich muss es darum gehen, durch bessere Beratung und wirkungsvolle Hilfen dafuer zu Sorgen, die Nachfrage nach anonymen Geburten zu senken.
© 2009 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de