Am 1. April 2010 wurde in der EU das Excise Movement and Control System (EMCS) eingeführt. Mit dem aktuellen elektronischen e-VD wird das Begleitende Verwaltungsdokument (BVD) bei der Beförderung verbrauchssteuerpflichtiger Waren substituiert.
In 9 europäischen Nachbarländern wurde der Einsatz von EMCS bereits zum Stichtag 1. April 2010 verpflichtend. Dies bedeutet insbesondere für Importe aus diesen Ländern, dass sie elektronisch mit einer EMCS-zertifizierten Applikation beendet werden müssen. Die Einführung des EMCS wurde auf Initiative der EU-Kommission beschlossen, um den innergemeinschaftlichen Handel zu erleichtern und die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Darüber hinaus soll das System Steuerbetrug erschweren.
Der Software-Anbieter BEO GmbH aus Endingen erhielt als einer der ersten Anbieter für seine EMCS-Software die Zertifizierung des deutschen Zolls. „Bei der Entwicklung unserer EMCS-Applikation haben wir auf unsere bewährte intuitive Benutzerführung, klare Struktur und das bekannte Look & Feel gesetzt“, betont Clemens Sexauer. „So kann der Benutzer schnell und einfach in die Arbeit mit dem neuen Modul einsteigen.“ BEO-EMCS bietet zahlreiche komfortable Funktionalitäten. Bestehende Daten – beispielsweise aus dem Warenwirtschaftssystem – können über eine Schnittstelle problemlos übernommen werden, die Erstellung des e-VD kann nach einer Zwischenspeicherung der Daten unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weitergeführt und wiederkehrende Vorgänge als Vorlagen angelegt werden. „Ein letzter wichtiger Aspekt ist sicherlich, dass die Daten ausschließlich verschlüsselt an den Zoll übertragen werden“, erläutert Herr Sexauer. BEO-EMCS ist als webbasierte Mietlösung (SaaS) sowie als Inhouse-Installation erhältlich. Auf Wunsch bietet die BEO GmbH die Gesamtabwicklung von EMCS als zusätzliche Dienstleistung.
Obwohl der Einsatz des EMCS innerhalb der EU erst vom 01.01.2011 an verpflichtend ist, mussten viele deutsche Unternehmen bereits Anfang April 2010 auf das digitale Verfahren umsteigen, da das papiergebundene Verfahren in neun europäischen Nachbarländern bereits zu diesem Zeitpunkt eingestellt wurde.