Zu den aktuell ausgehandelten neuen Eigenkapitalvorschriften
fuer Banken im Baseler Ausschuss erklaert der zustaendige
Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Manfred Zoellmer:
Dem Ziel des als Basel III bezeichneten Reformprozesses, die
Eigenkapitalausstattung der Banken und damit ihre Stabilitaet in
Krisenzeiten erheblich zu verbessern und mithin auch zu
verschaerfen, dient die aktuelle Einigung im Baseler Ausschuss
im Grundsatz. Sie ist ein wichtiger Schritt in die richtige
Richtung.
Der Baseler Ausschuss, in dem Notenbanken und Bankaufseher aus
27 Laendern vertreten sind und der sich der Bankenaufsicht
widmet, hat sich im Auftrag der G 20-Staaten mit einer Reform
der Eigenkapitalvorschriften fuer Banken beschaeftigt.
Zukuenftig sollen die Banken sechs Prozent ihrer
risikogewichteten Aktiva als Kernkapital vorhalten. Bisher waren
dies nur vier Prozent. Das sogenannte harte Eigenkapital soll
von bisher zwei auf 4,5 Prozent steigen. Zusaetzlich kommt noch
ein Kapitalpuffer von 2,5 Prozent. Die Steigerung von also
derzeit zwei Prozent sukzessive auf insgesamt sieben Prozent
Eigenkapitalquote ist eine beachtenswerte Verbesserung zur
Stabilitaet des Bankensystems. Damit werden die Banken
krisenfester und die neuen Kernkapitalquoten erlauben, dass
moegliche Verluste besser getragen werden koennen, ohne dass
wiederum zu hohe Quoten die notwendige Kreditvergabe an die
Realwirtschaft belasten.
Gut ist, dass der Eigenkapitalbegriff neu definiert wurde und
das Eigenkapital nur aus Grundkapital und einbehaltenen Gewinnen
bestehen soll, weil eine Bank nur dann darauf jederzeit
zurueckgreifen kann und damit im Notfall fuer Verluste einsteht.
Richtig ist zudem, dass im Rahmen des Verhandlungsprozesses auf
die Besonderheiten ihres Eigenkapitals bei den deutschen
Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken eingegangen wurde und
eine zehnjaehrige Uebergangsfrist vereinbart wurde.
Zu kritisieren sind indes die weiteren Uebergangsfristen. Selbst
unter der Voraussetzung einer notwendigen Anpassung der
Institute an die neuen Regelungen ist das Zeitfenster bis 2019
allzu grosszuegig geraten. Hier waeren kuerzere
Uebergangsfristen eindeutig die bessere Reaktion auf die
Finanzkrise.
Auch die vereinbarte Leverage Ratio, also die Quote, die
anzeigt, wie stark eine Bank im Vergleich zu ihrem Eigenkapital
verschuldet ist, ist zu moderat ausgefallen. Eine
Verschuldensgrenze auf das 33-fache des harten Kernkapitals
verhindert nicht wirksam genug, dass die Banken zu viele
riskante Kreditgeschaefte eingehen. Bei uebermaessiger
Verschuldung – und das hat die Pleite von Lehman Brothers
gezeigt – kann ein kaum zu bremsender Dominoeffekt im Falle des
Zusammenbruchs einer Bank entstehen.
Die neuen Basel III-Regeln sind insgesamt ein richtiger Schritt,
praeventiv einer Krise vorzubeugen und eine gute Empfehlung,
genuegen jedoch nicht allein, das Bankensystem in der
gewuenschten Notwendigkeit zu stabilisieren und zu verhindern,
dass im Falle einer erneuten Krise nicht wieder der Steuerzahler
einspringen muss. Hierzu braucht es weiterer regulatorischer
Massnahmen. Zudem ist es wichtig, dass die Ergebnisse des
Baseler Ausschusses nicht auf G 20-Ebene verwaessert werden.
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