MÜLLER: Kein Zwang bei der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude
BERLIN. Zur Forderung des EU-Energiekommissars Günter Oettinger nach Einführung eines EU-weiten Zwangs zu einer jährlichen 3 Prozent-Quote bei der energetischen Sanierung des öffentlichen Gebäudebestandes erklärt die Sprecherin für Stadtentwicklung der FDP-Bundestagsfraktion Petra MÜLLER:
An den Klimaschutzzielen der Europäischen Union festzuhalten und bis 2020 den Energieverbrauch um 20 Prozent zu senken bleibt richtig. Dies mit einem Zwang zur energetischen Sanierung des öffentlichen Gebäudebestandes erreichen zu wollen, ist falsch.
Günter Oettinger hat vorgeschlagen, die Mitgliedsstaaten per Gesetz dazu zu zwingen, jährlich 3 Prozent ihres Gebäudebestandes energetisch zu sanieren. Ein solcher Zwang würde jedoch die konjunkturelle Entwicklung ebenso ignorieren, wie die unterschiedliche finanzielle Potenz der Mitgliedsstaaten und Regionen. In Anbetracht eines divergenten Gebäudebestandes und Sanierungsbedarfs kann die Forderung nach einer generalisierten, unspezifizierten und linearen Absenkung des Energieverbrauchs über die Sanierung von öffentlichen Gebäuden nicht die Lösung sein.
Die Mitgliedsstaaten und nicht zuletzt die Regionen und Kommunen müssen autonom und unter Berücksichtigung der jeweiligen Möglichkeiten und Wirkungsbedingungen entscheiden können, wie sie die Klimaschutzziele erreichen.
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