Ungarisches Mediengesetz bleibt
Anlaesslich der vom Ungarischen Parlament beschlossenen Korrekturen am Mediengesetz Ungarns erklaert der europapolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Roth:
Die Kritik am Ungarischen Mediengesetz aus der Mitte der ungarischen Gesellschaft und der Europaeischen Union hat Wirkung gezeigt. Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst die Bereitschaft der ungarischen Regierung und der sie tragenden Parlamentsmehrheit, das Gesetz zu aendern. Die nunmehr vom Parlament beschlossenen Korrekturen betreffen insbesondere die Pflicht zur ausgewogenen Berichterstattung, die im Internet nicht mehr gelten soll. Ebenso gestrichen wurde die Verhaengung von Sanktionen gegen Medienunternehmen aus anderen EU-Staaten.
Die Ueberpruefung durch die EU-Kommission bezog sich vorrangig auf binnenmarktrelevante Aspekte. Ob jedoch das ueberarbeitete Gesetz Buchstaben und Geist der EU-Grundrechtecharta entspricht, bleibt fraglich. Insofern haelt die SPD-Bundestagsfraktion die Korrekturen fuer nicht weitreichend genug. Wir schliessen uns damit der Kritik des Europaeischen Parlamentes und der OSZE an.
Wir halten nach wie vor die allein mit Vertretern der Regierungspartei FIDESZ besetzte Medien-Kontrollbehoerde fuer inakzeptabel. Die auf neun Jahre mit einer FIDESZ-Politikerin besetzte Spitze des Kontrollrates fuegt sich in ein bedenkliches Bild: alle staatlichen Institutionen, mit Ausnahme der Notenbank, werden von Parteigaengern der Regierung repraesentiert. Diese Machtkonzentration in Verbindung mit einem restriktiven Mediengesetz gibt nach wie vor Anlass zur Sorge.
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