Absenkung der Photovoltaikstromvergütung wird Bestand haben
Anlässlich der heutigen Sitzung der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Dr. Maria Flachsbarth MdB:
Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat beim Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, mit dem Änderungen bei der Vergütung von Strom aus Photovoltaikanlagen erfolgt, ist nicht nachvollziehbar.
Wir haben mit dem Gesetz die dringend erforderliche Reduzierung der Höhe der Einspeisevergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie vorgenommen. Bei einem 30-prozentigen Verfall der Anlagenpreise innerhalb eines Jahres muss die Politik reagieren. Die Absenkungen der Vergütungen um 16 Prozent bei Dachanlagen und 15 Prozent bei Freiflächenanlagen ist angemessen und gefährdet in keiner Weise den weiteren Ausbau der Photovoltaik. Das wird von der Branche inzwischen öffentlich bestätigt. Gleichzeitig entlasten wir die Bürger von unnötig hohen Kosten für den Ausbau der Photovoltaik, die jeder Verbraucher mit der Stromrechnung bezahlen muss. Es ist bedauerlich, dass einige Bundesländer dieser Argumentation nicht gefolgt sind.
Die Arbeitsgruppe hat sich heute einstimmig für die Beibehaltung der Höhe und der Termine für die Absenkung der Vergütungssätze bei Photovoltaikanlagen ausgesprochen.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de