AHRENDT: Paradigmenwechsel im Insolvenzrecht
BERLIN. Zur Debatte um den Gesetzentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen erklärt der rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:
Mit dem gestern von der schwarz-gelben Koalition beschlossenen Gesetz werden unter frühzeitiger Einleitung des Insolvenzverfahrens notleidenden, aber noch nicht zahlungsunfähigen Unternehmen Instrumente zu ihrer Sanierung in die Hand gegeben. Damit ist der Paradigmenwechsel gelungen.
Das Gesetz sieht vor, die Rechte der Gläubiger bei der Auswahl des Insolvenzverwalters zu stärken. Zudem wird ihnen die Möglichkeit gegeben, sich frühzeitig an einem Insolvenzverfahren zu beteiligen. Gleichzeitig wird daran festgehalten, dass die Befriedigung der Gläubigerforderungen das vorrangige Ziel des Insolvenzverfahrens ist. Das Institut des Insolvenzplans, das bisher viel zu wenig genutzt wurde, wird deutlich attraktiver gestaltet. Künftig wird zudem die Möglichkeit bestehen, in die Gesellschafterrechte einzugreifen, um damit opportunistischen Strategien einzelner Anteilseigner wirksam begegnen zu können.
Durch die Verbesserung der Eigenverwaltung befreien wir die Betroffenen vom Stigma des wirtschaftlichen Scheiterns, wenn sie den Weg zum Insolvenzgericht beschreiten. Unter Vorlage eines Insolvenzplans und der Bescheinigung einer Sanierungschance soll das Insolvenzverfahren in der Eigenverwaltung als realistische und effektive Restrukturierungschance betrachtet werden.
Besonderes Augenmerk soll auch auf die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters gelegt werden, sofern dieser dem Schuldner in der Krise bereits beratend beiseite gestanden hat.
Es ist uns mit diesem Gesetz gelungen, der Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen künftig eine realistische Chance zu geben und die Zerschlagung abzuwehren.
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