Aktuelle Stunde „Fall W. Weiteren Schaden für das Ansehen des Hessischen Staatsgerichtshofs abwenden
„Die Mitglieder des Staatsgerichtshofs sollen nach dem Gesetz ‚im öffentlichen Leben erfahrene Personen des allgemeinen Vertrauens und für das Amt eines Mitglieds des Staatsgerichtshofes besonders geeignet sein‘. Diesem Maßstab wird das richterliche Mitglied des Staatsgerichtshofs Karin Wolski nicht gerecht. Sie hat gestern eine Presseerklärung veröffentlicht, in der sie einen Rückzug kategorisch ablehnt. Sie schreibt darin: ‚Ein Rücktritt von meinem Amt kann nur in einem Fehlverhalten meiner eigenen Person begründet sein, nicht im eventuellen Fehlverhalten von Familienangehörigen‘. Da hat sie vollkommen Recht. Wir verlangen gerade wegen ihres eigenen Fehlverhaltens ihren Rückzug“, unterstreicht der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens, in der heutigen Plenardebatte.
„Sie selbst hat über mehrere Jahre keine Steuererklärung abgegeben, obwohl sie wusste, dass sie dazu verpflichtet war. Wenn ihr Mann keine abgeben wollte, hätte sie die eigenen Einkünfte erklären können. Es gibt keine Pflicht zur gemeinsamen Veranlagung. Wir wissen aus dem Bericht des Finanzministers im Haushaltsausschuss, dass sogar Mahnungen erfolgten, Zwangsgelder festgesetzt und gezahlt wurden. Frau Wolski hat bewusst und gewollt, also vorsätzlich, geltendes Recht gebrochen. Sie selbst, kein anderer, hat sechs Fahrzeuge unter einer Scheinadresse in Frankfurt angemeldet. Sie hat selbst bei der Anmeldung bewusst falsche Angaben über die Anschrift gemacht, oder diese veranlasst. Sie hat auch hier das Recht bewusst gebrochen.“
„Eine Richterin allemal muss das Recht achten und ihm Geltung verschaffen, auch dann, wenn seine Verletzung nicht strafbewehrt ist. Nicht alles, was straffrei ist, ist auch rechtmäßig und der Rechtsbruch beginnt nicht erst dann, wenn sich der Staatsanwalt damit beschäftigt. Das System Wolski: tricksen, täuschen, irreführen, hat nicht nur der Ehemann begründet. Sie selbst hat durch eigenes Handeln dies auch persönlich zu verantworten. Es fällt auch täglich auf diejenigen zurück, die sie für den Staatsgerichtshof vorgeschlagen haben, nämlich ihre Freunde von der CDU.“
„Frau Wolski weiß offensichtlich nicht mehr, was richtig und was falsch ist, was Recht und was Unrecht. Niemand hätte sie in den Staatsgerichtshof gewählt, wenn schon 2004 bekannt gewesen wäre, was wir heute wissen. Niemand in Hessen versteht, weshalb sie nicht längst die notwendigen Konsequenzen gezogen hat. Niemand kann nachvollziehen, warum sie so hartnäckig am Sessel klebt und alles täglich nur schlimmer macht. Die einzige Möglichkeit, weiteren Schaden vom Staatsgerichtshof zu wenden, ist der Rückzug einer untragbar gewordenen Richterin. Frau Wolski sollte noch so viel Anstand aufbringen, das endlich einzusehen“, fordert Andreas Jürgens.
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