(lifepr) Erfurt, 05.07.2011 – Die Anerkennung von DDR-Bildungsabschlüssen ist auch mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung möglich. Darauf weist Thüringens Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Christoph Matschie, hin. Für Absolventen von Fach- und Ingenieurschulen, Hochschulen und kirchlichen Ausbildungseinrichtungen der ehemaligen DDR, die sich in Thüringen befanden, besteht nach wie vor die Möglichkeit, beim Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Feststellung der Gleichwertigkeit gemäß des Einigungsvertrags zu beantragen. Darüber hinaus besteht bei Fach- und Ingenieurschulabschlüssen auch noch die Möglichkeit der Nachdiplomierung, d. h. der Zuerkennung des Diplomgrads mit dem Zusatz „FH“ als staatliche Bezeichnung. Bislang ist in mehr als 56.500 Fällen eine Nachdiplomierung erfolgt.
Matschie ermuntert zur Antragstellung: „DDR-Bildungsabschlüsse sind in der Regel mit den Abschlüssen aus den alten Ländern gleichwertig. Die Möglichkeiten, die der Einigungsvertrag bietet, sollten deshalb unbedingt genutzt werden. Damit wird nicht nur eine berufliche Qualifikation, sondern auch eine Lebensleistung bescheinigt.“
Absolventen von Ingenieur- und Fachschulen, die ihren Abschluss bis einschließlich 31.12.1990 erworbenen haben, können die Nachdiplomierung beantragen, wenn sie eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit nach Erwerb des Abschlusses nachweisen können. Abschlüsse, die bis zum 31.12.1994 erworben wurden, können nachdiplomiert werden, wenn eine Gleichwertigkeit festgestellt wurde. Voraussetzung hier ist eine vom Ministerium anerkannte, mindestens einjährige berufsbegleitende fachspezifische Zusatzausbildung an einer Fachhochschule, die erfolgreich absolviert wurde.