Anette Kramme / Bettina Hagedorn: Soziale Kaelte statt Heizkostenzuschuss

Anlaesslich der Diskussion um Einsparungen im Haushalt des
Bundesministeriums fuer Arbeit und Soziales erklaeren die
arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die zustaendige
Berichterstatterin Bettina Hagedorn:

„Soziale Kaelte statt Heizkostenzuschuss“ scheint das Motto des
neuen Bundeshaushalts zu sein. Der angebliche Sparwille der
Regierung geht einzig zu Lasten der schon heute Armen. Der
Sozialstaat soll nun dafuer bluten, dass Banken und
Grosskonzerne nicht ausreichend an den Kosten der
Wirtschaftskrise beteiligt werden. Mutwillig verschaerft die
Regierung mit ihrer Haushaltspolitik die soziale Spaltung. Fast
zehn Prozent der Einsparungen betreffen den Bereich Arbeit und
Soziales, und zwar an den empfindlichsten Stellen:

Die neue „Soziale Kaelte“ von Schwarz-Gelb wird greifbar bei der
Streichung des Heizkostenzuschusses nach Artikel 21
Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG). Die Regierung will diesen fuer
Wohngeldempfaenger abschaffen. Menschen also, die trotz Arbeit
wenig verdienen und deshalb Anspruch auf Wohngeld haben, koennen
sich damit faktisch die Heizung kaum noch leisten.

Arme Eltern werden kuenftig noch aermer. Das bisher 300 Euro pro
Monat betragende Elterngeld fuer ALG-II-Empfaenger und
Geringverdiener soll entfallen nach Artikel 13 HBeglG. Rund
130.000 betroffene Familien haben so im ersten Lebensjahr ihres
Kindes 3.600 Euro weniger zur Verfuegung. Das ist ungerecht und
faktisch die Schaffung von Eltern 2. Klasse.

Auch die Abschaffung des befristeten Zuschlags zum ALG II ist
zutiefst ungerecht. Bisher erhalten Menschen, die nach dem
regulaeren Empfang von Arbeitslosengeld ins ALG II abrutschen,
nach Paragraf 24 SGB II einen befristeten Zuschlag. Der dient
dazu, den Uebergang abzufedern und ehemals Arbeitende nicht
unmittelbar gleichzustellen mit Langzeitarbeitslosen. Dies
entspricht fuer uns dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit,
indem die Lebensleistung beruecksichtigt wird. Nach Artikel 14
Nummer 4 HBeglG soll dieser Zuschlag ersatzlos entfallen.

Besonders absurd wird es, wenn die Regierung bei der aktiven
Arbeitsmarktpolitik kuerzt. Man bekaempft keine Armut, indem man
Arbeitslosigkeit verstetigt. Das ist so sinnvoll wie Hunger
bekaempfen durch Diaethalten. Bisher haben Arbeitslose neben den
finanziellen auch Anspruch auf Fortbildungs- und
Beratungsleistungen. Dieser Anspruch soll entfallen und kuenftig
nach dem Ermessen der Sachbearbeiter im Amt beurteilt werden. Ob
dann immer fachliche Notwendigkeit statt Sparvorgaben das
Hauptkriterium sind, darf zumindest bezweifelt werden.

Statt nur die Ausgaben zu senken, muss die Regierung endlich die
Einnahmen verbessern. Mit einer sinnvollen Vermoegens- und
Erbschaftssteuer, einem realistischen Spitzensteuersatz und der
angemessenen Besteuerung von Finanzmarktgeschaeften koennten
Einnahmen generiert werden, die ueber Jahre hinweg faire und
solidarische Politik ermoeglichen wuerden.

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