Antragsregelung bei Hartz-IV ist bürokratisch und entbehrlich
Zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichts, dass Hartz-IV-Beziehende nur mit einem Folgeantrag zum Ende des Bewilligungszeitraums weiterhin Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen hätten, andernfalls drohe der Verlust von Ansprüchen, erklärt Katja Kipping, stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE:
Diese Regelung ist bürokratisch und entbehrlich. Statt die Bürokratie auf die Spitze zu treiben, sollten die Fachkräfte zu Beratung der Betroffenen über ihre Rechte, zur Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und zur zeitnahen Bearbeitung von Widersprüchen eingesetzt werden. Entbehrlich ist diese Regelung, weil Hartz-IV-Beziehende sowieso mögliche Veränderungen ihrer Einkommenssituation melden müssen.
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