(lifepr) Bremen, 20.01.2011 – Das Online Informationsportal http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/ berichtet von der neuen Berecchnungsgrundlage für den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung in 2011. Demnach erhalten ebenso wie gesetzlich Versicherte auch Angestellte und Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung einen Arbeitgeberzuschuss, der allerdings anders berechnet wird. Grundlage ist hier im Vergleich zu gesetzlich Versicherten nicht die Höhe des erzielten Einkommens, sondern die Beitragshöhe zur PKV. Der Arbeitgeberanteil beträgt 7,3 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, womit sich ein maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung in 2011 von 271,01 Euro pro Monat ergibt. Der maximale Zuschuss zur Pflegeversicherung beträgt 36,20. Damit ergibt sich ein Gesamtzuschuss vom Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil) von 307,21 im Monat.
Mit der Gesundheitsreform wurde unter anderem der Beitritt in die private Krankenversicherung auch für Angestellte und Arbeitnehmer deutlich vereinfacht. Mit der Abschaffung der Drei-Jahres-Regel und der Verkürzung der Wartezeit von drei auf nur noch ein Jahr ist es Angestellten erlaubt, bereits nach einem Jahr mit einem Vorjahreseinkommen oberhalb der versicherungspflichtgrenze in die PKV zu wechseln. Doch vor einem voreiligen Wechsel in die PKV wird gewarnt. Vorher sollte geprüft werden, ob der Wechsel Vorteile bringt und ein Vergleich http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/vergleich der private Krankenversicherungstarife eingeholt werden. Zumal die Private Krankenversicherng keine kostenlose Mitversicherung der Kinder in einer Familienkrankenversicherung nach Vorbild der gesetzlichen Krankenkasse bietet.