Arbeitsminister Schneider: ?Mindestlohn ist gut, aber nicht hinreichend, um Missbrauch bei der Leiharbeit zu unterbinden

Düsseldorf (pressrelations) –

Arbeitsminister Schneider: „Mindestlohn ist gut, aber nicht hinreichend, um Missbrauch bei der Leiharbeit zu unterbinden – Equal Pay bei der Zeit- und Leiharbeit muss ohne Ausnahme gelten“


Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Arbeitsminister Guntram Schneider hat den Beschluss des Bundestags über einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen zum Missbrauch von Leiharbeit kritisiert. „Nun wird eine längst überfällige Lohnuntergrenze mit der Einführung eines Mindestlohns für die Zeit- und Leiharbeit verwirklicht. Das ist ein Erfolg für die SPD geführten Länder. Dennoch ist es weiterhin ein Gesetz mit großen Mängeln, das den Missbrauch von Zeit- und Leiharbeit nicht effektiv unterbindet“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider heute (25.03.2011) in Düsseldorf.

Ein wirklicher Durchbruch für bessere Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit sei nicht gelungen. Dieser sei erst erreicht, wenn Stammbelegschaften und Leiharbeitskräfte den gleichen Lohn bekämen. Dazu müsse das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geändert werden, um das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ rechtlich verbindlich zu machen.

„Wichtig ist mir, dass es bei der Leih- und Zeitarbeit keine Verträge von Fall zu Fall gibt. Hier muss der Grundsatz wieder gelten, dass Leiharbeiter bei verschiedenen Unternehmen beschäftigt werden können, aber unbefristet eingestellt sind bei den Leiharbeitsunternehmen. Deshalb müssen die Befristung eines Leiharbeitsverhältnisses und die Koppelung der Befristung an einen Arbeitseinsatz (Synchronisation) außerhalb der Probezeit untersagt werden. Damit unterbinden wir eine moderne Form von Arbeitnehmer-Leibeigenschaft“, so Schneider.

Zudem verhindere der Gesetzentwurf der Bundesregierung den Austausch von Belegschaften (sog. Drehtüreffekt) nicht wirkungsvoll. Die „Lex Schlecker“ werde dazu führen, dass Firmen, die Lohnkosten drücken wollten, ihre Leiharbeiter anderswo rekrutierten. Die Drogeriekette hatte Beschäftigte entlassen und als Zeit ? und Leiharbeiter zu schlechteren Bedingungen im selben Unternehmen wieder eingestellt.

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