ARCD ist gegen Mopedführerschein mit 15

Bad Windsheim (pressrelations) –

ARCD ist gegen Mopedführerschein mit 15

Bad Windsheim (ARCD) ? Seit langem fordert der Industrieverband Motorrad (IVM) eine Herabsetzung des Mindestalters für den Mopedführerschein der neuen Klasse AM von 16 auf 15 Jahre. Der Führerschein gilt für zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds), Quads oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und 50 Kubikzentimeter Hubraum. Die Befürworter argumentieren, dass ohne individuelle Mobilität Arbeits- und Ausbildungsplätze für Jugendliche oft nur schwer oder gar nicht zu erreichen seien. Auch sollen neue Käufergruppen den sinkenden Absatz von kleinen Motorrädern wieder ankurbeln. Noch im Februar hatte das Bundesverkehrsministerium in einem Schreiben an den Bundesinnungsverband für das deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk (BIV) seine Bedenken gegen eine Herabsetzung geäußert. Das Ministerium bezog sich dabei auf eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Demnach ist das Unfallrisiko für jugendliche motorisierte Zweiradfahrer umso höher, je jünger und unerfahrener sie sind. Jetzt aber fordert die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP in einem Antrag an den Deutschen Bundestag auf einmal eine Absenkung des Führerscheinalters von derzeit 16 auf 15 Jahre. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN votieren in einem Änderungsantrag an den Deutschen Bundestag strikt dagegen: Viele Jugendliche dieser Altersgruppe seien „erheblich risikoorientiert“ und verfügten über „wenig Erfahrung im Umgang mit Geschwindigkeiten im motorisierten Straßenverkehr“, heißt es dort. „Erfahrungen aus dem benachbarten Österreich zeigen das. Dort steigen die Unfallzahlen der 15-jährigen Mopedfahrer kontinuierlich“, heißt es weiter. Aus eben diesen Gründen ist auch der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) gegen eine Absenkung des Mindestalters. Für den Fall, dass sich die Regierungskoalition von ihrem Vorhaben nicht abbringen lässt, fordert der Club aber zumindest einen befristeten und wissenschaftlich betreuten Modellversuch, der die Negativerfahrungen aus der erwähnten BASt- Studie mit einbezieht. Vorbild könnte das „begleitete Fahren mit 17“ sein, das erst in einem gründlich evaluierten Modellversuch den Praxistest bestand.

Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle

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