Arzneimittelkennzeichnung nach dem GS1 System

(pressebox) Wertingen, 26.01.2011 – Bereits seit Anfang 2009 werden in Frankreich Arzneimittelspezialitäten nach dem 13-stelligen CIP-Code gekennzeichnet. Mit Ende 2010 war die komplette Umstellung auf die inhaltliche Struktur des GS1-128 und das GS1 DataMatrix Symbol abgeschlossen.

Die Umstellung auf eine neue Code-Syntax war mit Jänner 2009 notwendig geworden, weil die vormals siebenstellige CIP-Nomenklatur mit 1.1.2009 „gesättigt“ war.

CIP ist eine französische Kennzeichnung, die der österreichischen und deutschen Pharmazentralnummer PZN entspricht. Seit 1.1.2011 müssen alle Arzneimittel in Frankreich mit dem neuen GS1-128 Code ausgezeichnet und sowohl Chargennummer als auch Verfallsdatum auf der Verpackung angeführt sein.