ASCHENBERG-DUGNUS: Totales Rauchverbot Bayerns kein Modell für Deutschland (05.07.2010)

Berlin (pressrelations) –

ASCHENBERG-DUGNUS: Totales Rauchverbot Bayerns kein Modell für Deutschland (05.07.2010)

BERLIN. Zum Ergebnis des Volksentscheids zum Nichtraucherschutz in Bayern erklärt die Expertin der FDP-Bundestagsfraktion für Sucht- und Drogenpolitik Christine ASCHENBERG-DUGNUS:

Das Ergebnis des Volksentscheids zum Nichtraucherschutz in Bayern ist zu respektieren. Es ist jedoch bedauerlich, dass sich die Menschen in Bayern für ausufernde Verbote und gegen die Wahlfreiheit entschieden haben.

Denn bei der gestrigen Abstimmung ging es in erster Linie nicht um den Schutz der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens, sondern darum, ein legales Genussmittel in der Öffentlichkeit zu stigmatisieren.

Die Gefahrstoffbelastung, der Nichtraucher durch Umgebungsrauch tatsächlich ausgesetzt sein könnten, wird von Wissenschaftlern sehr unterschiedlich bewertet. Tatsache ist: Viele Menschen fühlen sich durch Rauch schlicht gestört. Dem muss Rechnung getragen werden. Daher bedarf es allgemein verträglicher Regelungen, die allen Interessen und der Freiheit aller gerecht werden. Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, besonders solchen in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, sind richtig. Denn im Gegensatz zum Besuch einer Kneipe ist der Besuch einer Behörde mitunter zwingend und somit alternativlos. Doch kein Nichtraucher wird gezwungen, Raucherkneipen zu betreten.

Im Sinne der Wahlfreiheit der Menschen und der freien Berufsausübung sollte jeder Wirt selbst entscheiden können, ob in seiner Kneipe geraucht werden darf oder nicht. Allerdings muss der Wirt klar von außen kennzeichnen, ob sein Lokal eine Rauchergaststätte ist oder nicht und sich an die Regeln der Ausnahmegenehmigungen halten. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom Juli 2008 aufgezeigt, wie ein solcher Interessenausgleich funktionieren kann.

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