Asylbewerberleistungsgesetz: UNHCR sieht richtungsweisende Korrektur

Berlin (pressrelations) –

Asylbewerberleistungsgesetz: UNHCR sieht richtungsweisende Korrektur

Berlin – Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz als ‚richtungsweisende Korrektur‘.

Die Karlsruher Richter bestätigten mit ihrem Urteil im Ergebnis auch die in einer Stellungnahme für das Gericht vertretene Auffassung von UNHCR, wonach die bislang herrschende Praxis mit Bestimmungen und Grundsätzen des Völkerrechts nicht in Einklang zu bringen ist.

Zum einen betont das Gericht mit Blick auf das zu gewährende Existenzminimum, dass die Höhe der Sozialleistungen für Asylbewerber trotz deutlich gestiegener Lebenshaltungskosten über den Zeitraum von fast zwei Jahrzehnten nicht angepasst worden seien. Auch bestätigt das Gericht, dass es an der Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Berechnungsverfahrens zur Bestimmung der Leistungshöhe mangelte, wie UNHCR unter Verweis auf völkerrechtliche Standards ausgeführt hatte.

Ausdrücklich begrüßte deshalb der UNHCR-Vertreter für Deutschland und Österreich, Michael Lindenbauer, in einer ersten Reaktion die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts, das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erfordere für alle bedürftigen Menschen in Deutschland eine bedarfs- und realitätsgerechte Bestimmung der Leistunghöhe.

‚Die Betroffenen leben in Deutschland unter oftmals sehr schwierigen Umständen. Das heutige Urteil wird dazu beitragen die existenzielle, soziale Situation von Asylsuchenden in angemessener Weise zu verbessern.‘

UNHCR Presseabteilung
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Stefan Telöken
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Rouven Brunnert
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